Software verkaufen -> ? Unternehmer/Steuer ?



  • Hallo!

    Mal folgendes Szenario angenommen:
    Als Student erstelle ich ein Softwarepaket. Mit etwas Glück finde ich einen Interessenten, dem ich das Paket inkl. aller Rechte für 60 000 EUR verkaufe.

    Wie sähe dann hierzu die Besteuerung aus, wieviel fließt ans Finanzamt? Bin ich dann automatich Unternehmer / Selbständiger? Muss ich erst eine Firma gründen? 😕

    Gruß
    Markus



  • Wenn ich eine Software schreibe, die ich für so viel Geld verkaufe, würde ich mir einen Steuerberater leisten 😉



  • Ob du Unternehmer/Gewerblich bist, hat nichts mit der Höhe des Verkaufspreises zu tun. Du gilst dann als Unternehmer, sobald du versuchst Gewinn zu erziehlen. Und Gewinn kann man schon erziehlen, wenn man etwas für 1 EURO verkauft. UNd ob man Student ist, ist auch irrelevant. SOnst wäre wohl jeder lebenslang Student.

    Besorg dir nen Gewerbeschein beim Ordnungsamt/Rathaus und dann kannst losgehen. Und bei 60.000 EUR mußt du auf jeden Fall Umsatzsteuer verrechnen. Alles andere sagt dir das Finanzamt (ja, die beantworten auch gerne allgemeine Fragen, die wollen schliesslich das Geld!) oder dein Steuerberater.



  • 60000 Euro? Uiiihhh..

    du bist selbständig und umsatzsteuerpflichtig bei diesem betrag, wie schon gesagt wurde. ob du wirklich ein gewerbe anmelden musst für diese einmalige sache, sagen die dir auf dem amt.

    ps: selbständig ist nicht gleich unbedingt gewerbe. es gibt da verschiedene stufen..
    pps: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbständigkeit_(beruflich)
    und als letztes interessant: gewerbe ist üblicherweise auf dauer angelegt..
    http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r41.pdf



  • elise schrieb:

    du bist selbständig und umsatzsteuerpflichtig bei diesem betrag, wie schon gesagt wurde. ob du wirklich ein gewerbe anmelden musst für diese einmalige sache, sagen die dir auf dem amt.

    Ja, dafür muss er ein Gewerbe meines Wissens anmelden. Ebenfalls mußt du bei solch einen hohen Betrag dann noch Gewerbesteuer zahlen. Die IHK wird dich dann ebenfalls anschreiben und will natürlich auch Geld.



  • sonst kann er meines wissens auch keine rechnung schreiben.



  • Hallo!

    Danke erst einmal für die vielen Antworten. Ich denke ich habe jetzt eine ungefähre Vorstellung gewonnen, und weiß nun an wen ich mich da so wenden kann. Danke 👍


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