Welche Rechte am eigenen Sourcecode?



  • Ist übrigens bei einem angestellten Redakteur einer Zeitschrift auch nicht anders. Die geschriebenen Artikel gehören der Zeitschrift bzw. dem Verlag.



  • wissentlich ungewiss schrieb:

    Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass nur der Arbeitgeber das Produkt "vermarkten" darf.
    Wenn ich aber nun (kleine) Ausschnitte meines Werks veröffentliche, ist das nun rechtens? Ich habe ja die Urheberschaft. Oder kann mich das Unternehmen dann verklagen, weil ja grundsätzlich ein Dritter den von mir veröffentlichten Code benutzen kann, um damit Geld zu verdienen? 😕

    Es geht doch bei sowas nicht um Trivialcode. Wenn du folgendes aus dem Projekt veröffentlichst:

    int i = 0; i++;
    

    Wird dich keiner darauf ansprechen.
    Es geht bei dem ganzen Sachen um komplexe Zusammenhänge. Oder um ausgefeilte Algorithmen, die der Firma einen Wettbewerbsvorteil bringen.



  • Jo, schon klar, deswegen frage ich ja. 😉

    Einerseits habe ich offenbar die Urheberschaft, andererseits liegen alle Rechte am Code beim Arbeitgeber. Was bringt mir dann meine Urheberschaft noch?

    Ich beziehe mich wie gesagt auf Code, der keine Geschäftsprozesse oder unternehmensspezifische Daten oder Funktionalität wiederspiegelt.

    Nehmen wir einfach mal als Beispiel: eine besondere wiederverwendbare GUI-Komponente. Sie ist Teil der Produktes aber stellt keinen wesentlichen Anteil des Produktes dar. Darf ich den Code dieser Komponente veröffentlichen?

    Anderes Beispiel: das Produkt verwendet Framework XYZ. Ich schreibe Code, der mir die Arbeit mit Framework XYZ an gewissen Stellen vereinfacht. Dieser Code ist für alle hilfreich, die mit diesem Framework arbeiten. Er hat sonst nichts mit dem Produkt des Arbeitgebers zu tun. Darf ich den Code veröffentlichen?



  • nachdem dir hier niemand eine Rechtsberatung geben darf würd ich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, wenn du es wirklich wissen willst



  • Schon klar, dass hier niemand rechtsverbindliche Antworten geben kann. Aber man darf doch mal drüber sprechen, oder nicht?

    Könnte ja sein, dass sich schonmal jemand mit dem Thema beschäftigt hat oder gar negative Erfahrungen machen musste.

    Wenn ich immer gleich zum Anwalt renne, wenn ich eine Auskunft brauche, wäre ich längst arm. 🤡





  • Ich möchte mich aber nicht selbstständig machen. Im Gegenteil: mich interessiert ja grade die Rechtslage für Angestellte. 🤡



  • BarnieGeroellheimer schrieb:

    rapso schrieb:

    Wenn Udo also ein Program schreibt, gehoeren Udo, als Urheber, Lebenslang die Rechte am Sourcecode.

    Aber nicht, wenn Udo Arbeitnehmer ist und es in seinem Arbeitsvertrag anders drin steht!Ich programmiere hier jeden Tag als Angesteller, und da gehört nichts mir!

    http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69b.html schrieb:

    § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
    (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    (2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.

    Ich glaube dennoch dass Udo der urheber ist auf lebenszeit, egal wer die lizens darueber verfuegen zu duerfen bekommt.



  • Was du aber pers. glaubst, ist aber unerheblich. Das Gesetzt steht über dir! :p



  • BarnieGeroellheimer schrieb:

    Was du aber pers. glaubst, ist aber unerheblich. Das Gesetzt steht über dir! :p

    aber er hat doch recht, er ist und bleibt Urheber. Allerdings heißt das eben nicht, dass er damit tun und lassen kann was er will, schließlich hat er das Nutzungsrecht abgetreten.



  • BarnieGeroellheimer schrieb:

    Was du aber pers. glaubst, ist aber unerheblich. Das Gesetzt steht über dir! :p

    Bleibt zu klären wie die Gesetzeslage diesbezüglich ist. 🤡

    Das Gesetz schrieb:

    § 69b UrhG
    Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
    Teil 1 (Urheberrecht)
    Abschnitt 8 (Besondere Bestimmungen für Computerprogramme)

    (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    (2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.

    Was bedeutet vermögensrechtlichen Befugnisse? 😕



  • Jester schrieb:

    BarnieGeroellheimer schrieb:

    Was du aber pers. glaubst, ist aber unerheblich. Das Gesetzt steht über dir! :p

    aber er hat doch recht, er ist und bleibt Urheber. Allerdings heißt das eben nicht, dass er damit tun und lassen kann was er will, schließlich hat er das Nutzungsrecht abgetreten.

    Fast. Udo hat der Firma Nutzungsrechte eingeraeumt, das kann Udo auch exklusiv machen, aber als Uhrheber hat er weiterhin z.B. das recht sich anderen gegenueber als Urheber zu benennen.

    Das mag zwar nur pitty sein wenn es um den momentanen source geht, aber wenn Udo nen neuen Job sucht, kann das durchaus wichtig sein 🙂



  • Aber was nützt es Udo, wenn er zwar die Urheberrechte an seinem Code hat, er diesen aber nicht privat nutzen darf (kopieren, veröffentlichen, usw)!? 😞



  • byto schrieb:

    Aber was nützt es Udo, wenn er zwar die Urheberrechte an seinem Code hat, er diesen aber nicht privat nutzen darf (kopieren, veröffentlichen, usw)!? 😞

    scheintbar nutzt es ihm genug dass er anderen eine lizens im tausch dafuer gegeben hat.



  • Nehmen wir einfach mal als Beispiel: eine besondere wiederverwendbare GUI-Komponente. Sie ist Teil der Produktes aber stellt keinen wesentlichen Anteil des Produktes dar. Darf ich den Code dieser Komponente veröffentlichen?

    Eine solche Komponente könnte ein besonderer Vorteil gegenüber dem Wettbewerb sein. Auch wenn Du diese alleinig entwickelt hast und die Rechtslage es Dir eventuell erlaubt, diese zu veröffentlichen, solltest Du nicht vergessen, das irgendwo auch Dein Arbeitsplatz betroffen ist. Kann der Wettbewerber durch die Veröffentlichung nachziehen, könnten die fehlenden Aufträge vllt. genau die sein, die Dein Arbeitsplatz sichern.

    @rapso

    Mag ja sein das er Urheber ist, aber wie weist er denn nach, das nur er alleine an der Komponente die er veröffentlicht gearbeitet hat ? Wie schaut es aus wenn andere auch etwas dazu gesteuert haben ?

    Wie schon gesagt kann man hier nur Ansichten vertreten. Und selbst ein Anwalt wird einem in solchen Dingen nur wage sagen können um was es geht. Am ende interpretiert so ein Döskopp von Richter was Gesetz ist und was nicht.

    (Am einfachsten ist es wohl, die Genehmigung vom AG für die Veröffentlichung zu haben.)



  • rapso schrieb:

    byto schrieb:

    Aber was nützt es Udo, wenn er zwar die Urheberrechte an seinem Code hat, er diesen aber nicht privat nutzen darf (kopieren, veröffentlichen, usw)!? 😞

    scheintbar nutzt es ihm genug dass er anderen eine lizens im tausch dafuer gegeben hat.

    Was für eine Lizenz? Als Angestellter?

    Fakt ist doch, dass Du als Angestellter mit leeren Händen aus einem Projekt bzw. Arbeitsverhältnis gehst - mal abgesehen von einem Arbeitszeugnis. Offenbar behält man die Urheberrechte am eigenen Code, kann damit aber nichts anfangen. Klar, man verdient Geld, aber es wäre schon schön, wenn man dem nächsten Arbeitgeber "Arbeitsproben" aus früheren Projekten zeigen könnte, so dass dieser sich gleich von Deiner Qualität überzeugen kann.
    So bleibt einem am Ende nichts weiter übrig als ein Arbeitszeugnis, wo ja fachlich gesehen auch nur blabla drin steht.



  • Knuddlbaer schrieb:

    Mag ja sein das er Urheber ist, aber wie weist er denn nach...

    genau so wie jeder musiker, komponist, maler etc. auch. das ist doch garnicht der punkt hier oder? sonst enden wir noch bei raubkopieren....



  • byto schrieb:

    rapso schrieb:

    byto schrieb:

    Aber was nützt es Udo, wenn er zwar die Urheberrechte an seinem Code hat, er diesen aber nicht privat nutzen darf (kopieren, veröffentlichen, usw)!? 😞

    scheintbar nutzt es ihm genug dass er anderen eine lizens im tausch dafuer gegeben hat.

    Was für eine Lizenz? Als Angestellter?

    vielleicht hast du die beitraege daruber uebersehen, da sind diese beiden fragen beantwortet.

    Fakt ist doch, dass Du als Angestellter mit leeren Händen aus einem Projekt bzw. Arbeitsverhältnis gehst

    nur wenn du dumm genug warst kein gehalt zu fordern, ansonsten gehst du mit den tausenden von euro davon die du verdient hattest.
    Ob dir davon was fuer die zukunft geblieben ist, oder ob dein code deinem arbeitgeber in zukunft noch irgendwie von nutzen ist, ist eine ganz andere frage.

    - mal abgesehen von einem Arbeitszeugnis. Offenbar behält man die Urheberrechte am eigenen Code, kann damit aber nichts anfangen.

    klar kannst du das, du kannst dich damit z.b. bewerben dass du das gemacht hattest.

    Klar, man verdient Geld, aber es wäre schon schön, wenn man dem nächsten Arbeitgeber "Arbeitsproben" aus früheren Projekten zeigen könnte, so dass dieser sich gleich von Deiner Qualität überzeugen kann.

    er kann das produkt deines vorherigen arbeitgebers sehen und sich dann ueberzeugen. und wenn du ein gutes arbeitsverhaeltnis mit deinem arbeitgeber hast, erlaubt er dir sicher auch ein wenig code woanders zu zeigen, was dann dem neuen arbeitgeber ebenfalls zeigt wieviel wertschaetzung die alte firma fuer dich hat.
    glaub nicht dass ein arbeitgeber wegen deinem code ploetzlich denkt du bist genial, das wird den allerwenigsten passieren.

    So bleibt einem am Ende nichts weiter übrig als ein Arbeitszeugnis, wo ja fachlich gesehen auch nur blabla drin steht.

    und deinem ehemaligen arbeitgeber bleibt nichts anderes als dein code den sonst niemand versteht... man kann jede seite als opefer darstellen.



  • raps schrieb:

    klar kannst du das, du kannst dich damit z.b. bewerben dass du das gemacht hattest.

    Ja, ich kann dem neuen Arbeitgeber erzählen, was ich vorher gemacht habe. Zeigen kann ich ihm aber eher weniger, es sei denn das Produkt ist irgendwo verfügbar. Das trifft aber auf einen Großteil der Software nicht zu, die individuell für Unternehmen entwickelt werden.

    er kann das produkt deines vorherigen arbeitgebers sehen und sich dann ueberzeugen.

    Individualsoftware kann man nicht einfach so "sehen". Es sei denn, das Gesetz erlaubt es, dass man sich "Arbeitsproben" sichert. Und genau darum gehts in diesem Thread doch, ob das erlaubt ist oder nicht!?

    glaub nicht dass ein arbeitgeber wegen deinem code ploetzlich denkt du bist genial, das wird den allerwenigsten passieren.

    Das ist mir klar. Trotzdem sind Arbeitsproben ein Argument mehr, mit dem man die eigenen Qualitäten "belegen" könnte (oder auch nicht 🤡 ).



  • byto schrieb:

    raps schrieb:

    klar kannst du das, du kannst dich damit z.b. bewerben dass du das gemacht hattest.

    Ja, ich kann dem neuen Arbeitgeber erzählen, was ich vorher gemacht habe. Zeigen kann ich ihm aber eher weniger, es sei denn das Produkt ist irgendwo verfügbar. Das trifft aber auf einen Großteil der Software nicht zu, die individuell für Unternehmen entwickelt werden.

    du darfst aber diese software vorstellen (falls du nicht gerade ne serverfarm dafuer mit dir tragen musst), falls dein arbeitgeber es dir erlaubt.

    er kann das produkt deines vorherigen arbeitgebers sehen und sich dann ueberzeugen.

    Individualsoftware kann man nicht einfach so "sehen". Es sei denn, das Gesetz erlaubt es, dass man sich "Arbeitsproben" sichert. Und genau darum gehts in diesem Thread doch, ob das erlaubt ist oder nicht!?

    da solltest du nicht das gesetz sondern deinen arbeitgeber fragen.

    ich verstehe auch nicht wo das problem ist? du musst die software nicht zeigen, nur um der gegenseite zu eklaeren was fuer eine arbeit du gemacht hast. beim vorstellungsgespraech sollte die gegenseite so fachkundig sein, dass sie versteht was du gemacht hast wenn du's erklaerst, und einen beweis braucht sie eh nicht, weil wenn es auffliegen sollte dass du gelogen hast z.b. weil du garnicht dazu faehig bist mit dem du dich beworben hast, wirst du wegen betrug gefeuert und musst sogar noch schadensersatzforderungen vor gericht klaeren.

    also wozu muss man es zeigen?

    glaub nicht dass ein arbeitgeber wegen deinem code ploetzlich denkt du bist genial, das wird den allerwenigsten passieren.

    Das ist mir klar. Trotzdem sind Arbeitsproben ein Argument mehr, mit dem man die eigenen Qualitäten "belegen" könnte (oder auch nicht 🤡 ).

    die arbeitsproben sind sicher ein kleiner bruchtteil der entscheidungsgrundlage deines arbeitgebers. wenn du maler bist, wollen die eventuell sehen was du malst. wenn du programmierer bist, solltest du jedoch durch fachkundigkeit glaenzen, denn der zukuenftige arbeitgeber will nicht den alten code, er will deine arbeitsleistung.

    Also wirklich nicht so sehr um den code sorgen, bei der naechsten iteration steigerst du dich sicher und schreibst sehr viel besser designeten, bugfreieren und schnelleren code und das ist der eigentliche wert des programmierers.

    Ansonsten kannst du sicher mit deinem arbeitsgeber aushandeln rechte am sourcecode zu haben, wenn du code von soeiner guete schreibst, dass er dich nicht ersetzen kann und du somit mehr als deine arbeitsleistung bietest 😉


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