Software als Einzelperson für 49€ verkaufen - möglich?



  • Guten Tag,

    ich als Einzelperson möchte in nicht alt zu langer Zeit ein größeres Softwarepaket verkaufen, was 49€ kosten soll. Über die möglichen Anzahl der Käufer oder den Preis soll hier nicht diskutiert werden, sondern um folgendes: Ich bin privatperson ohne Gewerbeschein, also keine Firma oder Ähnliches. Wenn ich mir so die (teureren) Konkurrenzprodukte anschaue, werden die aber wahrscheinlich weiterhin mehr gekauft als meine, (trotz gleicher Leistung), weil dahinter ganz einfach "Firmen" stehen. (Obwohl das natürlich letztendlich auch nur eine Person sein kann). Es gibt auch auf solchen Firmenseiten und Ihrer Website dann den Menüpunkt "Über der_firmenname".

    Tja, da kann ich wohl schlecht "Über Mich" schreiben, denn dann wird ja sogar ich selbst das nicht mehr kaufen, weil man einfach daraus schlussfolgert: "Naja, kann ja nix dolles sein" oder "sowas unseriöses"! Von daher möchte ich einfach was anderes hinschreiben, was trotzdem legal ist. Gibt es die legale Möglichkeit statt "Über mich" -> "Über Metack Software" (zum Beispiel) zu schreiben, ohne eine Firma o.Ä. zu sein?

    Theoretisch könnte ich mich ja dann im Netz einfach als "Metack Software" hinstellen (es sagt ja niemand und ich sage das auch nicht, dass Metack Software eine Firma ist!) und dann gleich am anfang schreiben: "Metack Software zählt zwei Mitarbeiter, Herr Metack und Frau Metack..." oder sowas.

    Was meint Ihr dazu? (Ich möchte hier nichts illegales machen, aber ich möchte ganz einfach die gleiche Seriösität an den Tag legen können wie die Firmen, weil ich das gleich gute Produkt zum besseren Preis habe, aber eben selbst keine Firma/Gewerbeschein habe, was ich auch in Zukunft erstmal nicht machen werde)



  • Original erstellt von <Metack>:
    Was meint Ihr dazu? (Ich möchte hier nichts illegales machen, aber ich möchte ganz einfach die gleiche Seriösität an den Tag legen können wie die Firmen,

    dachte seriösität und warheit gehen hand in hand zusammen?
    aber haben die leute dein produckt nicht schon kaufen müssen wenn sie zu diesen punkt kommen?



  • Warum nicht als privat Person?

    Ein Gewerbeschein kostet auch nicht viel. Du kannst nichts verlieren. Wenn es nicht läuft machst du die Firma zu.



  • Hi,

    ich mach hin und wieder Existenzgründerberatung, deshalb ....

    Verkauf von Software ist Handel und damit eine gewerbliche Tätigkeit.
    D.h.: Du brauchst ein Gewerbeschein und musst Dich evt. in das Handelregister eintragen lassen. Das hat zu Folge, dass Du auch noch Bilanzieren musst (Doppelte Buchführung). Unter dem Eintag e.K (eingetragen Kaufmann) kannst Du für Deine CI (corporate identity) ein Fantasienamen wählen. Für Einzelunternehmer verlangt die GewO (Gewerbeordnung), dass der Firmenname Vor- und Zuname + evt. Zusatzbegriff beinhalten, wie "Webdesign Hans Müller".

    Außerdem empfehle ich, bei dem Verkauf von Produkten aus Haftungsgründen, die Rechtsform GmbH zu wählen. Braucht 25.000,- € Haftungseinlage zzgl. Notar- und Gerichtskosten.

    Das Du aus Werbezwecken CI 'wir' verwendest, ist IMHO opputun. Werbung kommt nicht von Wahrheit und klappern gehört zu Handwerk.

    cu

    P84



  • Original erstellt von Netzwerk-Latenz:
    **Warum nicht als privat Person?

    Ein Gewerbeschein kostet auch nicht viel. Du kannst nichts verlieren. Wenn es nicht läuft machst du die Firma zu.**

    Was kostet denn so ein Gewerbeschein ungefähr. Würde mich nur mal interessieren 😉



  • Kann ich nicht genau sagen. Unsummen sind es nicht.

    Du könntest auch beim Finanzamt fragen wie es aussieht. Wie und ob du Einnahmen versteuern musst.

    @Prof84
    Sind es nicht 50.000 Euro? 25.000 Euro darfst du wieder in das Unternehmen investieren und 25.000 Euro bleiben als Haftungseinlagen. Du musst jedoch 50.000Euro vorzeigen.



  • Kann er das nicht einfach als Freiberufler verkaufen? Dann braucht er keinen Gewerbeschein, muss nur eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen und den Gewinn bei der Einkommenssteuer als "Einnahme aus Selbstständiger Tätigkeit" angeben.

    Gewerbescheinkosten sind von Ort zu Ort unterschiedlich, lagen vor ein paar Jahren in Berlin mal bei 50 DM.



  • Ja hat ein Freund von mir auch gemacht. Er musst sogar keine Steuern zahlen weil er zu wenig verdient hat 😃 (Nach Aussage des Freundes)



  • Ja, so ist es ja auch.

    1.) Man kann als Freiberufler selbstverständlich Software verkaufen, und braucht keinen Gewerbeschein oder Firma.
    2.) Verdient man zu wenig, muss man auch keine Steuern zahlen. Das ist klar.

    ---------

    Meine Frage ging aber in eine andere Richtung:

    Ich kann wohl schlecht "Über Mich" schreiben, denn dann wird ja sogar ich selbst das nicht mehr kaufen, weil man einfach daraus schlussfolgert: "Naja, kann ja nix dolles sein" oder "sowas unseriöses"! Von daher möchte ich einfach was anderes hinschreiben, was trotzdem legal ist. Gibt es die legale Möglichkeit statt "Über mich" -> "Über Metack Software" (zum Beispiel) zu schreiben, ohne eine Firma o.Ä. zu sein?



  • Ich stimm Prof84 zu.

    Als Freiberufler kannste Dienstleistungen machen ohne Gewerbeschein (mach ich, in der Ausbildung)
    Wenn mit Produkten gehandelt wird : Gewerbeschein, Firmenname, Finanzamt ...

    (Finanzamt braucht der Freiberufler auch!!!, ev. kommt Steuer=0 raus, dann laeuft was falsch :p ! [bei zuviel Steuer auch] 😃 )

    PS: Gewerbeschein war 'mal 20 - 30 DM (vor paar Jahren), die haste uebrig. 😉

    [ Dieser Beitrag wurde am 01.03.2003 um 20:43 Uhr von DerAltenburger editiert. ]



  • Gewerbeschein 20 Euro.

    Ausschlaggebend ist nicht der Firmenname sondern die Qualität.
    Weiters: Firmen kaufen Software (Closed Source) ungerne von Unbekannten da eine Investition für eine Firma etwas längerfristig ist. Bei bekanten Firmen ist anzunehmen das dise Firma auch länger besteht. Bei Einzelpersonen kann sehr viel danebengehen. (kein Interesse mehr,Unfalls, etc.) und die Firma hat somit keinen Support, UPdate mehr.
    Siehe Bundestag mit WinNT. Warum hätte die auf etwas anderes umsteigen sollen wenn alles läuft. (Never change a running system). Da MS aber den Support dafür eingestellt hat mussten die was neues suchen.



  • @<metack>, Netzwerk-Latenz u. DerAltenburger:

    Freiberufler brauchen im Regelfall auch ein Gewerbeschein !!! 🙄

    Der IV Senat des BFH hat allerdings am 10.9.1998 entschieden, dass "selbstständige, künstlerische und redaktionelle Tätigkeiten", wie klassisches Web-Design, nicht unter der GWS-Pflicht fallen und deshalb keinen Gewerbeschein verlangen. Massgeblich ist die Vertragsgestaltung! 😉

    Aber herkömmliche freiberufliche Programmierung - insb. in C++ - verlangen einen Gewerbeschein. Und damit werden einige Kassaden losgetreten, mit Ihr offensichtlich überhaupt nicht realisiert!

    @<metack> u. Netzwerk-Latenz:
    Hört sich nicht sehr firm an, was Ihr von euch gibt. Vielleicht wendet Ihr euch mal an das nächstgelegende Amt für kommunale Wirtschaftsförderung oder der IHK (Vorsicht! Keine schlafenden Hunde wecken! 😉 )

    Nix für ungut. 🙂

    P84

    [ Dieser Beitrag wurde am 02.03.2003 um 12:01 Uhr von Prof84 editiert. ]



  • @P84

    Sag' ich ja!

    Ich wollte einen, aber Gewerbeamt sagt: Da ich nur in Ausbildung arbeite, brauch ich keinen. 😉

    Wenn ich in Software- Entwicklung geh', wird das anders! Dann gibts das ganze Programm. :p



  • ..



  • Original erstellt von Prof84:
    Freiberufler brauchen im Regelfall auch ein Gewerbeschein !!!

    So einfach ist das auch wieder nicht. Es gibt da schöne trickreiche Unterschiede... Hauptproblem ist, daß Softwareentwickler kein freier Beruf ist. Das ist ja der Wettbewerbsvorteil von Ingenieuren, Ingenieurbüros verkaufen ihre Software nämlich als Softwaredienstleistung ohne Gewerbeschein, Informatiker nicht.

    Es ist übrigens nicht richtig, daß man mit Gewerbeschein automatisch bilanzieren muß, auch hier ist je nach Einkommenshöhe die Einnahme-Überschußrechnung (sogenannte 4.3-Rechnung) möglich.

    Nach den letzten Rechtsänderungen ist man mit Gewerbe nicht mal mehr automatisch Vollkaufmann.

    Dafür sind inzwischen Phantasienamen auch ohne GmbH möglich, was früher nicht ging... früher war die Bezeichnung für Einzelpersonen mit Gewerbe so vorgeschrieben:

    "Marcus Bäckmann, Handel mit PC-Hardware und schlauen Sprüchen"

    Dies war die offizielle Firmierung. Nun sind aber auch solche Sachen möglich:

    "Marcus Bäckmann Flyhigh PCs"

    Grundsätzlich ist aber inzwischen nach dem Produkthaftungsgesetz der Verkauf von eigener Software, selbstgebauten PCs, etc., eigentlich nur noch ein Fall für Wahnsinnige oder Leute mit der richtigen Rechtsform, da das Haftungsrisiko bei genauer Betrachtung nicht tragbar ist. Als Einzelperson haftet man mit seinem gesamten Vermögen... auch dem zukünftigen!



  • Hi!

    Original erstellt von Erhard Henkes:
    ..... Am Anfang nicht gleich eine GmbH (nicht finanzierbar) gründen, sondern vor allem anständige und virenfreie(Nachweis sichern! mail an euch selbst senden über Virentest mit zwei Scannern, spart Notar) Software abliefern. Wichtig: Impressum auf Homepage-Startseite und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Als Kleinstgewerbetreibende seit ihr dann in der "Schutzzone" (IHK, BG, Finanzamt). Am wichtigsten sind die juristischen Fallstricke (siehe Abmahnvereine, Haftung,...)...

    Es stimmt schon, dass meisen Kleinbetriebe über Einzelunternehmen oder GbR bzw. OHG in das Produktmarketing einsteigen. Aber wie Marc++us bereits gesagt hatte, haftet man mit den gesammten Privatvermögen. Die von Dir celebrierten Selbsttests, ob deine Software buggy ist oder nicht, retten Dich nicht unbedingt. Ein Haftungsfall kann auch dann eintreten, wenn Du deine Software falsch konzeptioniert oder spezifiziert wurde. Zwar war die dt. Rechtsprechung i.d.V. im recht human bzgl. Einzelunternehmer und Haftung, aber ich empfehle trotzdem schnell eine Rechtsform zu wählen, die das Privatevermögen vom Betriebsvermögen bzgl. Haftung deutlicher trennt.



  • Original erstellt von Marc++us:
    So einfach ist das auch wieder nicht. Es gibt da schöne trickreiche Unterschiede... Hauptproblem ist, daß Softwareentwickler kein freier Beruf ist. Das ist ja der Wettbewerbsvorteil von Ingenieuren, Ingenieurbüros verkaufen ihre Software nämlich als Softwaredienstleistung ohne Gewerbeschein, Informatiker nicht.

    Freeberufler == Angehörige der 'freien Berufe' ?!?
    Ja, da sind aber einige Aspekte zu berücksichtigen:

    1. Freiberufler (dif. oben) müssen die Majorität ihres Tätigkeites in Ihren 'freien Berufsfeld' ausüben - s. Vertragsgestaltung.i
    2. Es muss sich um Individualsoftwareentwicklung handeln, sonst ist es wieder Handel.

    Sonst hat man beim ersten dienstgeilen Steuerprüfer ein Problem... 😮

    Original erstellt von Marc++us:
    Es ist übrigens nicht richtig, daß man mit Gewerbeschein automatisch bilanzieren muß, auch hier ist je nach Einkommenshöhe die Einnahme-Überschußrechnung (sogenannte 4.3-Rechnung) möglich.
    Nach den letzten Rechtsänderungen ist man mit Gewerbe nicht mal mehr automatisch Vollkaufmann.

    Nein, aber wie gesagt, durch den Eintrag in Handelsregister muss man bilanzieren und ist Vollkaufmann.

    Original erstellt von Marc++us:
    [QB]Dafür sind inzwischen Phantasienamen auch ohne GmbH möglich, was früher nicht ging... früher war die Bezeichnung für Einzelpersonen mit Gewerbe so vorgeschrieben:
    "Marcus Bäckmann, Handel mit PC-Hardware und schlauen Sprüchen"
    Dies war die offizielle Firmierung. Nun sind aber auch solche Sachen möglich:
    "Marcus Bäckmann Flyhigh PCs"[QB]

    Ja,wie gesagt, voller Name und Zusatzberiff.

    cu

    P84



  • Ok, ich habe das jetzt so verstanden:

    Gewerbe für ca. 25€ anmelden, mich zum Beispiel "Metack Software & Webdesign" nennen und dann bei der Sofwarelizenz noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass für jegliche Probleme, die aus dem Programm resultieren, der Autor, also ich, nicht haften muss => Dann bin ich aus dem Schneider und habe auch schon nen "ersten kleinen Namen"?

    Ich hoffe, alles richtig verstanden zu haben (mir ist klar, dass das jetzt sehr kurz abgehandelt wurde von mir), aber im Prinzip korrekt oder nicht?



  • Original erstellt von <Metack>:
    dann bei der Sofwarelizenz noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass für jegliche Probleme, die aus dem Programm resultieren, der Autor, also ich, nicht haften muss => Dann bin ich aus dem Schneider und habe auch schon nen "ersten kleinen Namen"?

    Nö.

    Derartige Haftungsausschlüsse sind rechtswidrig und damit nichtig. Ein Kunde kann das unterschreiben und Dir später trotzdem eine rein hauen.

    Lies Dir mal im BGB und im Produkthaftungsgesetz durch, was Du alles auf jeden Fall erfüllen mußt. Bereits vor dem Produkthaftungsgesetz mußtest Du laut BGB ein einwandfreies Produkt garantieren, d.h. die Software muß überwiegend die zugesicherte Funktion erfüllen.

    Du kannst Dir das leicht überlegen... stell Dir vor, Du gehst zum Media Markt und kaufst einen neuen Fernseher. Nun kommst Du nach Hause und er geht nicht. Alles das, was Du nun gegenüber dem MM in Anspruch nehmen kannst, kann ein Kunde auch Dir gegenüber in Anspruch nehmen. Und nun stell Dir vor, der Fernseher explodiert beim ersten Einstecken und tötet Deine Katze. Auch hier gilt die Überlegung... und diese Ansprüche sind MINIMALANSPRÜCHE laut GESETZ, die nicht durch andere AGBs usw außer Kraft gesetzt werden können.



  • hä na toll. ich finde es aber ziemlich scheiße von dir, dass du nicht auch mal was POSITIVES erklärst. du machst dich hier her als ob alles negativ wäre und ich immer alles scheiße mache, und sone software verkaufen der weltuntergang ist. gibt's nicht auch noch was anders? ich finds zum kotzen, dass hier überhaupt nicht drauf eingegangen wird, wieso es so viele firmen trotzdem gibt... und wenn ich weiß, dass meine Software beim Kunden nichts schaden kann (ja, ich kann den Quelltext überschauen und weiß defintiv, dass ich nichts kaputt machen kann... Speicherplatzprobleme sind beim Nutzer und machen letztendlich auch nichts kaputt)


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