Gecrackt-> Was nu?
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Also ich würde den Typ der dieses Crack Tutorial hostet auf Schadensatz verklagen afaik ist sowas strafbar
sehe ich auch so. auch wenn da wahrscheinlich nichts bei raus kommt, wirst du auf jeden fall für blutdruck sorgen.
rocknix ///
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Jap, hatte ich mir auch schon überlegt, ist wohl die einzigste möglichkeit, da der Server glaub ich in Deútschland liegt, ansonsten währe das schlecht...
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Seht ihr überhaupt eine Rechtsgrundlage für vermeintliche Schadensersatzansprüche?
Nach meiner (sicher genauso laienhaften ;)) Rechtsauffassung ist lediglich die tatsächliche Benutzung einer gecrackte Version des Programes illegal, und sonst nichts.
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Scheiße, was mach ich denn nun jetzt?
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Seht ihr überhaupt eine Rechtsgrundlage für vermeintliche Schadensersatzansprüche?
hmm, ja ist fraglich ... aber wie gesagt, für ein bisschen stress erzeugen - und sei es nur mit einer "freundlichen" mail an den webmaster - reicht es allemal ...
rocknix ///
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Was versteht Ihr eigentlich unter dem Begriff "verklagen"?
Ist überhaupt klar, welche zivil- bzw. strafrechtlichen Unterschiede es da gibt? Und das der eine Weg auch Kosten beim Kläger verursacht???
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dann klär uns mal auf
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Klagen != Anzeigen
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Original erstellt von <Kevin M.>:
wenn das nur zu Testzwecken ausprobiert wird, is das doch in Ordnung!
Gibt halt noch Leude, die was Lernen wollen....omfg .. wenn mich nu der DON morden lehrt darf ich dann zu Testzwecken auf dich schießen ?
Mußt du mal deinen Rechtsanwalt fragen ob sowas ne Chance auf Erfolg hat imho ist es Umsatzschädigend und somit kannste Schadensatz einklagen.
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Jansen:
Nach meiner (sicher genauso laienhaften) Rechtsauffassung ist lediglich die tatsächliche Benutzung einer gecrackte Version des Programes illegal, und sonst nichts.
Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung sehe ich das anders. Die entgeltliche oder auch unentgeltliche WEITERGABE bzw. der ERWERB des veränderten Programms verstößt m. E. gegen das Urherberrecht, nicht aber die VERÄNDERUNG an sich oder die BENUTZUNG des veränderten Programms.
Denn der Autor stellt sein Programm als Shareware zum Herunterladen bereit, womit er aber gleichzeitig seinen Programmcode preisgibt. Und für den privaten Gebrauch kann man doch dann diesen Assemblercode nach Herzenslust verändern, wie man es will. Darauf zu vertrauen, daß niemand Assemblercode lesen und verstehen kann, ist nun mal (leider?) weltfremd. Und wenn der Benutzer das Programm für seine Zwecke so ändert, wie er es für gut hält, sehe ich daran nichts Illegales.
Anders aber die WEITERGABE / ERWERB des veränderten Programms: Wenn Dritte das Programm abändern, bleibt es doch immer noch das geistige Produkt seines Autors. Und daß der zu einer Weitergabe einer geknackten Programmversion nicht einwilligen wird, versteht sich.TD:
Leider kann man, wenn man ganz sicher gehen will, Shareware-Autoren m. E. nur empfehlen, gewisse Funktionen der Vollversion in der Shareware-Version erst gar nicht mitzukompilieren (was allerdings wiederum dem Test-Gedanken von Shareware zuwider läuft... Eine Zwickmühle!). Denn mit der Bereitstellung zum Herunterladen machst Du letzten Endes Deinen Code publik.
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ich schließe mich dem an, was <advocatus d.> gesagt hat. Mit dem deutschen DMCA wird sich das aber ändern, da dann ja schon das umgehen eines Kopierschutzes und auch das verbreiten von Wissen, wie man das anstellen kann strafbar ist
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Original erstellt von kingruedi:
Mit dem deutschen DMCA wird sich das aber ändern, da dann ja schon das umgehen eines Kopierschutzes und auch das verbreiten von Wissen, wie man das anstellen kann strafbar istWo ist denn hier der Kopierschutz, der geknackt wird? Entweder habe ich da was überlesen, oder da wird was anderes gecrackt.
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@kingruedi: Wieso hast du was dagegen?
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David: Schreib doch einfach mal an die im Tutorial angegebene eMail-Adresse und bitte ihn, das Tutorial zu entfernen, das ist doch die bei weitem naheliegendste Herangehensweise, oder?
Ich meine wenn das wirklich nichts bringt kannst Du Dir immer noch was einfallen lassen, aber allein aus Gründen der Fairness wäre es schon gut sich vorher bei dem Typen zu melden...
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Original erstellt von nman:
**David: Schreib doch einfach mal an die im Tutorial angegebene eMail-Adresse und bitte ihn, das Tutorial zu entfernen, das ist doch die bei weitem naheliegendste Herangehensweise, oder?
**...Zustimmung...
...und IMHO ist "verklagen" sehr riskant. Ich habe mal ne Fausformel gehört, dass bei kleinen Streitwerten die Anwaltskosten und Gerichtskosten nochmal etwa den zweifachen Streitwert betragen. Das heißt, wenn man jemanden auf 1000€ verklagt und verliert, dann darf man 2000€ zahlen. Wenn man "zur Hälfte Recht kriegt", dann hat man noch einen Verlust von 500€. Das ganze lohnt sich also nur, wenn man absolut sicher ist, was wohl die meisten nicht sind, weil sie die genaue rechtliche Lage nicht kennen. ...oft reicht ja schon ne falsche Formulierung aus, damit sich die rechtliche Lage komplett ändert.
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is doch sowieso albern sich jetzt ein ins hemd zu heulen, nur weil
da jemand informationen preisgibt, die vielleicht jemand interessieren...
heisst ja ned, das man gleich illegale sachen machen will!
Wie heisst es doch immer so schoen!
...INFORMATIONEN SOLLTEN FÜR ALLE ZUGÄNGLICH SEIN...
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Original erstellt von <emacs-Freak>:
@kingruedi: Wieso hast du was dagegen?ich hab was dagegen, dass man keine Informationen mehr über Sicherheitslücken in Kopierschutzen etc. weitergeben darf, weil ich dadurch die Rede und Meinungsfreiheit eingeschrenkt sehe. Nur weil die Hersteller zu dämlich ist einen vernünftigen Kopierschutz zu entwickeln, darf man darüber nicht mehr reden. Lies dir mal ein paar Dinge zu dem DeCSS Fall durch
Wo ist denn hier der Kopierschutz, der geknackt wird? Entweder habe ich da was überlesen, oder da wird was anderes gecrackt.
Sicher, dass so etwas nicht auch unter die Definition eines Kopierschutzes fallen kann?
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Ich war auch immer der Meinung, dass Reverse Engineering in Deutschland verboten sei. Aber nachdem ich ein wenig gegoogelt habe und die beiden Dokumente http://agn-www.informatik.uni-hamburg.de/papers/doc/studarb_andre_janz.pdf und http://www.jurilight.ru/de/publications/texts/macromedia.html
überflogen habe, scheint es so auszusehen, dass das Reverse Engineering mehr oder weniger erlaubt ist, solange es nicht zum Einsatz kommt! (welch Satz)
Wenn ich das also richtig verstanden habe, darf man einen Crack entwickeln, seine Ergebnisse auch publizieren, ihn aber nicht benutzen!Soweit ich weiß, sind AGBs/Lizenzverträge, etc., die man mit einem Mausklick bestätigen muss, in Deutschland rechtskräftig. Wenn man nun in diese hineinschreibt, dass Reverse Engineering ausdrücklich verboten ist, hättest du das Gesetz auf deiner Seite. Als Vorlage für solch einen Lizenzvertrag könnte man vielleicht diesen hier nehmen: http://www.kenngen.de/hilfe.php
Ok, ich habe noch weiter gegoogelt und bitte euch, den ersten Absatz zu vergessen: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/
Insbesondere $69e ist interessant. Wer dem Juristen-Deutsch mächtig ist, kann ja jetzt ein wenig Licht in die Sache bringen. Absatz 3 klingt für mich nämlich schon wieder so, wie mein erster Absatz.Naja, dieser Beitrag sollte mit Vorsicht gelesen werden, da er nur aus dem Wissen meines 1-stündigen Jura-Crashkurses entstammt
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Original erstellt von kingruedi:
Sicher, dass so etwas nicht auch unter die Definition eines Kopierschutzes fallen kann?Keine Ahnung. Ich bin weder Jurist, noch kenne ich die entsprechenden Gesetze. Für mich sieht es aber erstmal nicht so aus, als ob es vor dem Kopieren schützt. Es kann natürlich sein, dass es für so einen Schutz auch irgendein Gesetz gibt.
Soweit ich weiß, sind AGBs/Lizenzverträge, etc., die man mit einem Mausklick bestätigen muss, in Deutschland rechtskräftig. Wenn man nun in diese hineinschreibt, dass Reverse Engineering ausdrücklich verboten ist, hättest du das Gesetz auf deiner Seite.
Das muss noch nicht unbedingt so sein. Ich weiß nicht, wie es hier aussieht, aber im Mietrecht findet man in den entsprechenden Gesetzen oft Formulierungen, wie "Abweichende Regelungen zum Nachteil der Mieter sind unwirksam", oder so ähnlich. Vielleicht gibt es hier ja auch so ähnliche Regelungen, wie "Abweichende Regelungen zum Nachteil des Lizenznehmers sind unwirksam".
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TD: An deiner stelle tät ich das nicht so tragisch nehmen, dein Prog. hat sich halt gut dafür geeignet, zu zeigen wie man UPX entpackt und einen NAG-Screen entfernt.
Und auserdem, gibst du den beim Finanzamt deine durch die Shareware erworbenen Nebeneinkommen auch an? Nichts für ungut, aber auch Nichtangabe eines zu versteuernden Nebenverdienst, ab einer bestimmten Summe, ist strafbar.