Steuerhinterzieher-CD
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Zähle doch mal alle dir bekannten Möglichkeiten auf, wie der Informant in den Besitz der Daten gekommen ist, ohne diese zu stehlen.
Ich warte gerne
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Ein Bankangestellter sieht die Daten bei seiner Arbeit und denkt sich "die Schweine muß ich jetzt doch anzeigen". Also macht er eine Liste der Kunden usw. Solange er sich nicht strafbar gemacht hat, ist mir das egal. Und das Schweizer Steuerhinterzieherschutzgesetz interessiert die deutschen Behörden vermutlich nicht.
Ich weiß natürlich nicht, wie der Informant an die Daten gelangt ist. Und wir müssen folgendes Szenario auch gar nicht diskutieren: Der Informant ist ein genialer Hacker, ist auf der Vorstandsfestplatte im Ordner "Schwarzgeld" gelandet und hat aus dem dortigen Ordner "Kundendaten_Steuerhinterzieher_ger" alles rüberkopiert. -> Ganz klar, die CD wird nicht verwendet.
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scrub schrieb:
Ein Bankangestellter sieht die Daten bei seiner Arbeit und denkt sich "die Schweine muß ich jetzt doch anzeigen". Also macht er eine Liste der Kunden usw. Solange er sich nicht strafbar gemacht hat, ist mir das egal.
Und jetzt deine persönliche (ehrliche) Einschätzung: Glaubst du dass er das machen darf? (Kto Nrn, Namen, Umsätze usw abschreiben oder anderswertig kopieren)
Wenn du jetzt mit JA darauf antwortest gebe ich mich geschlagen und ziehe mich zurück.
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Kaufen.
Wenn man durch Informationen eines kleinen Drogendealers einen ganzen Drogenring platzen lassen kann, dann macht man das ja auch.
Es ist im intresesse jedes Bürgers der seine Steuern brav zahlt, dass die hinterzogenen Steuern eingeholt werden.
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Tippo schrieb:
Und jetzt deine persönliche (ehrliche) Einschätzung: Glaubst du dass er das machen darf? (Kto Nrn, Namen, Umsätze usw abschreiben oder anderswertig kopieren)
Reden wir hier über Moral oder über Recht?
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Rechtlich bitte, moralisch finde ich es nicht ganz so schlimm, außer dass für die CD Geld verlangt wird (also macht es derjenige nicht aus aus Solidarität zum Deutschen Staat / Steuerzahler).
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Tippo schrieb:
Und jetzt deine persönliche (ehrliche) Einschätzung: Glaubst du dass er das machen darf? (Kto Nrn, Namen, Umsätze usw abschreiben oder anderswertig kopieren)
Meine Einschätzung als juristischer Laie: Ich habe mal gehört, daß es erlaubt ist (vielleicht ist es inzwischen auch verboten worden), mit Daten zu handeln. Vom Bankgeheimnis habe ich gehört, daß es abgeschafft wurde. Das heißt, Bankdaten und Bankkundendaten sind vermutlich nicht besser geschützt als Daten von Schuhläden und Autowerkstätten. Also vermutlich gar nicht. Das heißt, ich schätze das insbesondere so ein, daß es eine spezielle Regelung wie z.B. beim Berufsgeheimnis für Ärzte, Juristen etc. nicht gibt.
Unberechtigtes Sichaneignen geht nur, wenn man die Daten eigentlich nicht kennen dürfte. Aber ein Bankangestellter ist möglicherweise in der Lage, diese Daten "ganz regulär" zu kennen. Das heißt, ich halte es für möglich, daß der Informant an die Daten gelangt ist, ohne sich strafbar zu machen. Falls er damit seinen Arbeitsvertrag verletzt hat, ist das das Problem des Bankangestellten und seiner Bank und vielleicht auch deren Kunden, aber nicht des Staats.
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Tippo schrieb:
außer dass für die CD Geld verlangt wird (also macht es derjenige nicht aus aus Solidarität zum Deutschen Staat / Steuerzahler).
Er wird damit seine Vertragsstrafe an den Arbeitgeber bezahlen und die Unmöglichkeit, jemals wieder in einer Bank zu arbeiten, kompensieren wollen.
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Laut Wikipedia gibt es noch ein Schweizer Bankgeheimnis.
Aber, mangels Jurastudium und somit gänzlich ohne Beweise, muss ich mich trotzdem hiermit aus der Disskusion zurückziehen.Viel Spaß noch
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Leprechaun schrieb:
Nicht wenn man zum Schein auf den Handel eingeht, um an die Daten zu kommen und um den den Verkäufer umgehend ins Gefängnis zu befördern. Ist er nicht der Vortäter, kann er wegen Hehlerei belangt werden, ansonsten wegen Ausspähens von Daten oder Unterschlagung. Ein Anreiz zum Nachahmen dürfte damit ausgeschlossen sein.
Das wäre wirklich ein gangbarer Weg, der (außer dem Informanten) alle zufriedenstellen dürfte, wenn er praktisch durchsetzbar wäre (und ich will damit nicht implizieren, dass er das nicht ist; ich weiß es nicht).
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Tippo schrieb:
es gibt keine legale Methode diese Daten zu beschaffen.
Du schneidest bei Unkraut auch immer nur die Spitze oben ab?
Dabei weiss doch jedes Kind, dass man Unkraut bei den Wurzeln packt und aus der Erde rauszieht.Es hätte NIEMALS zur Steuerhinterziehung kommen DÜRFEN.
Tippo schrieb:
(Sie hätten niemals legal den Weg nach draussen finden dürfen)
Falsch, die Daten MÜSSEN sogar nach draussen finden, damit man die Steuerhinterzieher drankriegt.
Marc++us schrieb:
Der Staat hat selbstverständlich alle Rechte, die Schwarzgeldhinterzieher in der Schweiz mit legalen Fahnungsmaßnahmen zu überführen. Z.B. durch Zielfahnder, Grenzkontrollen, etc.
Aber diese Vorgehensweise verletzt dieses Grundrecht von uns allen:
Art. 20 Abs. 3 GG schrieb:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Warum ist es selbstverständlich, dass ein Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsplatzverlust & Hartz4 komplett durchleuchtet wird, aber bei den GROßEN Steuerhinterziehern wird auf Datenschutz bestanden?
Hat der kleine Mann kein Recht auf Datenschutz oder ist Datenschutz einkommensabhängig?
Das ist jetzt zwar zum Großteil Populismus, aber zum Teil auch eine berechtigte Frage.
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Außerdem können die Steuerhinterzieher kaum auf Datenschutz pochen, die Daten hätten schließlich eigentlich dem Finanzamt angegeben werden müssen.
Wie kann es ein Recht auf Datenschutz geben gegenüber Daten, die laut Gesetzt angegeben werden müssen?
Das wäre so als wenn ich einem Polizisten nicht meinen Ausweis zeigen wollte und mich auf den Datenschutz berufe.
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Schneewittchen schrieb:
Warum ist es selbstverständlich, dass ein Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsplatzverlust & Hartz4 komplett durchleuchtet wird, aber bei den GROßEN Steuerhinterziehern wird auf Datenschutz bestanden?
Hat der kleine Mann kein Recht auf Datenschutz oder ist Datenschutz einkommensabhängig?
Das ist jetzt zwar zum Großteil Populismus, aber zum Teil auch eine berechtigte Frage.Populismus? Trollerei meinst du wohl. Fast wär ich drauf reingefallen.
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Was regt Ihr Euch auf wegen hinterzogenen Steuern in Höhe von einer Zahl mit vielleicht 8 Nullen? Der Staat haut selbst Beträge mit noch viel mehr Nullen heraus zu Lasten aller!
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Tippo schrieb:
Zähle doch mal alle dir bekannten Möglichkeiten auf, wie der Informant in den Besitz der Daten gekommen ist, ohne diese zu stehlen.
Ich warte gerne
Er war Mittelsmann/Laeufer. Damit hat er sich vll. der Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder so schuldig gemacht, aber von Datenklau kann keine Rede sein. Und nun denunziert er.
Zufrieden?
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Warum nicht so tun als würde man zahlen, und bei der Geldübergabe zuschlagen und beides einkassieren - Hollywood like
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Vielleicht gibts auch gar keinen Informanten und das Finanzamt wartet jetzt nur drauf, dass die Schisser gestehen.
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scrub schrieb:
Meine Einschätzung als juristischer Laie: Ich habe mal gehört, daß es erlaubt ist (vielleicht ist es inzwischen auch verboten worden), mit Daten zu handeln. Vom Bankgeheimnis habe ich gehört, daß es abgeschafft wurde. Das heißt, Bankdaten und Bankkundendaten sind vermutlich nicht besser geschützt als Daten von Schuhläden und Autowerkstätten. Also vermutlich gar nicht. Das heißt, ich schätze das insbesondere so ein, daß es eine spezielle Regelung wie z.B. beim Berufsgeheimnis für Ärzte, Juristen etc. nicht gibt.
Es geht aber um schweizer Konten und da ist schweizer Rechtssprechung anzuwenden und da ist es nicht erlaubt.
Die deutsche Staatsanwaltschaft hat (wenn man Staatsverträge ignoriert) genauso viele Rechte in der Schweiz wie jeder andere deutsche Bürger.
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Beobachter schrieb:
scrub schrieb:
Meine Einschätzung als juristischer Laie: Ich habe mal gehört, daß es erlaubt ist (vielleicht ist es inzwischen auch verboten worden), mit Daten zu handeln. Vom Bankgeheimnis habe ich gehört, daß es abgeschafft wurde. Das heißt, Bankdaten und Bankkundendaten sind vermutlich nicht besser geschützt als Daten von Schuhläden und Autowerkstätten. Also vermutlich gar nicht. Das heißt, ich schätze das insbesondere so ein, daß es eine spezielle Regelung wie z.B. beim Berufsgeheimnis für Ärzte, Juristen etc. nicht gibt.
Es geht aber um schweizer Konten und da ist schweizer Rechtssprechung anzuwenden und da ist es nicht erlaubt.
Die deutsche Staatsanwaltschaft hat (wenn man Staatsverträge ignoriert) genauso viele Rechte in der Schweiz wie jeder andere deutsche Bürger.
Die Schweiz hat Gesetze gemacht, die bewusst darauf aus sind, den deutschen Staat zu schädigen und die Grundlagen (Steuern) des staatlichen Handelns zu unterwandern. Und daran sollen wir uns halten?
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Beobachter schrieb:
scrub schrieb:
Meine Einschätzung als juristischer Laie: Ich habe mal gehört, daß es erlaubt ist (vielleicht ist es inzwischen auch verboten worden), mit Daten zu handeln. Vom Bankgeheimnis habe ich gehört, daß es abgeschafft wurde. Das heißt, Bankdaten und Bankkundendaten sind vermutlich nicht besser geschützt als Daten von Schuhläden und Autowerkstätten. Also vermutlich gar nicht. Das heißt, ich schätze das insbesondere so ein, daß es eine spezielle Regelung wie z.B. beim Berufsgeheimnis für Ärzte, Juristen etc. nicht gibt.
Es geht aber um schweizer Konten und da ist schweizer Rechtssprechung anzuwenden und da ist es nicht erlaubt.
Wenn in Deutschland lebende Deutsche, deutsche Gesetzte - unter Zuhilfenahme der Schweiz - brechen, dann ist mir schweizer Rechtsprechung ziemlich schnuppe.