Verbraucherzentrale mahnt Valve ab
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Dies ist keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe nur meine Meinung.
Solche Texte (Klauseln) sind immer als AGB zu verstehen, da keine individuelle Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat.
Solche Klauseln sind ungültig. In AGBs sind nur sehr wenige Dinge zu ungunsten des Verbrauchers erlaubt. So lange keiner klagt und die Firma diese Formulierungen anwenden will und ein Richter sie bewertet (und für ungültig erklärt) bleiben sie einfach dort stehen.
Diese Firmen gehen nach dem Motto vor: Reinschreiben (um die Kunden vor einem Prozess abzuschrecken) kann man erstmal alles. Die wissen selbst genau, dass diese Formulierungen keinen Bestand vor Gericht haben werden, wenn es wirklich mal zu einem Prozess kommt.
Mal ehrlich, wie viele von euch haben schon ein Prozess für ein Computerspiel geführt? Deswegen bleiben solche ungültigen Klauseln in den AGBs.
Aber da hier darüber überhaupt auch nur diskutiert wird zeigt, dass dieser Abschreckungsversuch seine Wirkung zeigt.
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zwutz schrieb:
weiterlesen hilft auch. Einerseits verzichtet auch Valve auf Verfahren vor Gericht,
In welchen Fällen hältst du es für notwendig, das Valve gegen seine Kunden klagen müsse?
Valve sperrt bei Problemen den Account und damit hat es sich.Das ganze ist also ganz klar einseitig, Valve will sich nur vor den Gerichtskosten decken und was bezüglich US Bürgern betrifft, Sammelklagen im Vorfeld ausschließen.
Sollte der Kunde Urheberrechte verletzt haben, dann wird Valve dennoch vor gericht ziehen, denn eine Urheberrechtsverletzung hat ja nichts mit dem Steam Account zu tun.
Probleme gibt's für Valve im schlimmsten Fall doch nur dann, wenn der Kunde seine Rechnung nicht zahlt aber ich denke da kann Valve bei so vielen Kunden wie es hat auf eine Klageeinforderung verzichten und stattdessen in Selbstjustiz einfach den Account löschen, denn der Kunde hat ja nicht bezahlt.
andererseits weisen sie auf die Möglichkeit eines Schiedsgerichts hin. Da dauert es dann auch nicht drei Jahre bis zu einer Entscheidung. Die Kosten dafür übernimmt Valve, auch wenn sie gewinnen.
Ganz toll, ich würde niemals auf ein Schiedsgericht vertrauen, das sowieso die Gegenseite bezahlt.
Ist bei privat angeforderten Gutachtern ja auch so.Hat also für den Nutzer auch durchaus Vorteile (wählbarer Gerichtsstand, wählbare Schiedsrichter)
Siehe oben, der Gedanke ist bestenfalls naiv.
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MisterX schrieb:
Dies ist keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe nur meine Meinung.
Solche Texte (Klauseln) sind immer als AGB zu verstehen, da keine individuelle Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat.
Solche Klauseln sind ungültig.
Sind sie nicht.
Das ist auch nicht wie bei AGBs zu verstehen, denn gerade beim Onlinekauf siehst du die Vertragsbedingungen VOR der Bezahlung.
Deswegen sind das gültige Verträge zwischen Steamkunde und Valve.
Anders sieht es nur dann aus, wenn du ein Steamspiel als Retailversion kaufst und dann dir erst hinterher einen Valve Account machst.
Mal ehrlich, wie viele von euch haben schon ein Prozess für ein Computerspiel geführt? Deswegen bleiben solche ungültigen Klauseln in den AGBs.
Da die Spiele fast nichts kosten, kann sich Valve alles erlauben, weil sich kein Gericht so einem 10 € Fall annehmen würde.
Anders sieht es vielleicht bei Steamspielesammlungen aus, die einen entsprechenden aktuellen Wert haben.
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Gamer_12345 schrieb:
MisterX schrieb:
Dies ist keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe nur meine Meinung.
Solche Texte (Klauseln) sind immer als AGB zu verstehen, da keine individuelle Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat.
Solche Klauseln sind ungültig.
Sind sie nicht.
Das ist auch nicht wie bei AGBs zu verstehen, denn gerade beim Onlinekauf siehst du die Vertragsbedingungen VOR der Bezahlung.
Wie bei allen anderen AGB auch. Was war nochmal Dein Argument?
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SG1 schrieb:
Gamer_12345 schrieb:
MisterX schrieb:
Dies ist keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe nur meine Meinung.
Solche Texte (Klauseln) sind immer als AGB zu verstehen, da keine individuelle Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat.
Solche Klauseln sind ungültig.
Sind sie nicht.
Das ist auch nicht wie bei AGBs zu verstehen, denn gerade beim Onlinekauf siehst du die Vertragsbedingungen VOR der Bezahlung.
Wie bei allen anderen AGB auch. Was war nochmal Dein Argument?
Der Vertrag ist Teil der Verkaufsabwicklung, die AGB nicht.
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Gamer_12345 schrieb:
MisterX schrieb:
Dies ist keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe nur meine Meinung.
Solche Texte (Klauseln) sind immer als AGB zu verstehen, da keine individuelle Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat.
Solche Klauseln sind ungültig.
Sind sie nicht.
Das ist auch nicht wie bei AGBs zu verstehen, denn gerade beim Onlinekauf siehst du die Vertragsbedingungen VOR der Bezahlung.
Deswegen sind das gültige Verträge zwischen Steamkunde und Valve.
Anders sieht es nur dann aus, wenn du ein Steamspiel als Retailversion kaufst und dann dir erst hinterher einen Valve Account machst.
Mal ehrlich, wie viele von euch haben schon ein Prozess für ein Computerspiel geführt? Deswegen bleiben solche ungültigen Klauseln in den AGBs.
Da die Spiele fast nichts kosten, kann sich Valve alles erlauben, weil sich kein Gericht so einem 10 € Fall annehmen würde.
Anders sieht es vielleicht bei Steamspielesammlungen aus, die einen entsprechenden aktuellen Wert haben.
Die Definition AGB oder nicht ist nicht über den Zeitpunkt definiert an dem man den Vertrag sieht. Eine AGB ist es immer dann, wenn die Vertragsbedingungen nicht individuell verhandelt wurden.
Aber glaub was du willst.
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MisterX schrieb:
Gamer_12345 schrieb:
MisterX schrieb:
Dies ist keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe nur meine Meinung.
Solche Texte (Klauseln) sind immer als AGB zu verstehen, da keine individuelle Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat.
Solche Klauseln sind ungültig.
Sind sie nicht.
Das ist auch nicht wie bei AGBs zu verstehen, denn gerade beim Onlinekauf siehst du die Vertragsbedingungen VOR der Bezahlung.
Deswegen sind das gültige Verträge zwischen Steamkunde und Valve.
Anders sieht es nur dann aus, wenn du ein Steamspiel als Retailversion kaufst und dann dir erst hinterher einen Valve Account machst.
Mal ehrlich, wie viele von euch haben schon ein Prozess für ein Computerspiel geführt? Deswegen bleiben solche ungültigen Klauseln in den AGBs.
Da die Spiele fast nichts kosten, kann sich Valve alles erlauben, weil sich kein Gericht so einem 10 € Fall annehmen würde.
Anders sieht es vielleicht bei Steamspielesammlungen aus, die einen entsprechenden aktuellen Wert haben.
Die Definition AGB oder nicht ist nicht über den Zeitpunkt definiert an dem man den Vertrag sieht. Eine AGB ist es immer dann, wenn die Vertragsbedingungen nicht individuell verhandelt wurden.
Aber glaub was du willst.
Auch wenn eine Seite die Bedingungen vorgibt und die andere nur zustimmen oder ablehnen kann ist es automatisch eine AGB.
Es ist verdammt aufwendig einen Kaufvertrag abzuschließen, bei dem die Bedingungen keine AGB sind.
Nachweislich individuelle Verhandlungen mit von beiden Seiten unterschriebenen Protokoll und bei verschiedenen kunden unterschiedliche Vertragsbedingungen. Selbst wenn man mit 10 Kunden individuell verhandelt und bei allen 10 gleiche Bedingungen rauskommen kann es ganz schnell zu einer AGB werden.
Aber wir sind ja kein Juraforum hier ^^ Ach ja, ist natürlich alles nur meine Meinung und keine Beratung
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ich liebe Zitatorgien
Gamer_12345 schrieb:
In welchen Fällen hältst du es für notwendig, das Valve gegen seine Kunden klagen müsse?
in welchen Fällen hältst du es für notwendig, dass ein Kunde gegen Valve klagen müsste? Die meiste Zeit dürften das doch Fälle sein, wo jemand den Steamsupport-Link nicht findet, sich im Unrecht sieht, weil sein Account gesperrt wurde oder er nicht verstanden hat, was Steam ist ("Spiel xy funktioniert nicht, ich will Schadensersatz"). Alles Fälle für den Steamsupport und notfalls eben das Schiedsgericht.
Gamer_12345 schrieb:
Valve sperrt bei Problemen den Account und damit hat es sich.
dann schreibst du den Steamsupport an und lässt ihn entsperren. Falls das nichts hilft und du dich immernoch im Recht siehst -> Schiedsgericht
Gamer_12345 schrieb:
Das ganze ist also ganz klar einseitig, Valve will sich nur vor den Gerichtskosten decken und was bezüglich US Bürgern betrifft, Sammelklagen im Vorfeld ausschließen.
Sammelklagen sind nur toll, wenn man sie gewinnt. Wenn nicht, sind ein paar Anwälte etwas reicher, das wars dann aber auch. Deswegen versteh ich auch, dass es sowas bei uns garnicht erst gibt
Gamer_12345 schrieb:
Ganz toll, ich würde niemals auf ein Schiedsgericht vertrauen, das sowieso die Gegenseite bezahlt.
Ist bei privat angeforderten Gutachtern ja auch so.es gibt auch Schiedsgerichte mit drei Schiedsrichtern. Einer von jeder Partei und ein von diesen beiden gewähltes "Oberhaupt". Aber ist klar dass selbst das Entgegenkommen von Valve negativ ausgelegt wird.
Gamer_12345 schrieb:
Hat also für den Nutzer auch durchaus Vorteile (wählbarer Gerichtsstand, wählbare Schiedsrichter)
Siehe oben, der Gedanke ist bestenfalls naiv.
was ist daran naiv? Nur weil ich nicht in jedem Unternehmen automatisch ein blutsaugendes Ungeheuer sehe? Ihr arbeitet doch selbst in Unternehmen oder führt sogar welche. Sind die auch so? Wenn ihr Kunden habt, verarscht ihr die auch? Wenn ihr Vorauszahlung verlangt, dann weil ihr dann mit dem Geld abhauen wollt, oder weil ihr euch bei Neukunden absichern wollt? Warum soll das dann bei Valve anders sein? Weil sie eine Software vertreiben, die ihr nicht mögt?
Ich habe schon viel von Valve gehört. Interviews mit Entwicklern und den Gründern gesehen und gelesen und auch die Meinung von Leuten berücksichtigt, die nicht für Valve arbeiten. Und entweder sind das alles sehr gute Lügner, sie haben eine erstklassige PR-Abteilung, die sich nichtmal ein Multi-Milliardenkonzern wie Apple oder MS leisten kann oder sie gehören einfach zu den Guten, die wirklich primär kundenorientiert arbeiten.
Natürlich will sich Valve so gut wie möglich rechtlich absichern. Vielleicht ist ja deren Rechtsabteilung nicht groß genug, sich mit unzähligen sinnlosen Klagen durch die Instanzen zu quälen, wo der Großteil der Beschwerden einvernehmlich schneller, billiger und für beide Parteien zufriedenstellender gelöst werden können.
Nochmal: was willst du schon zivilrechtlich von Valve einklagen (den strafrechtlichen Weg kann man natürlich per AGB nicht ausschließen)?
Oh und die Abmahnung des Verbraucherschutzes kam nicht wegen dieser "ihr dürft nicht klagen"-Nummer, sondern weil man ihr zustimmen muss, um seine Spiele weiter nutzen zu können. Berechtigter Kritikpunkt, aber irgendwie doch bei jeder Art von Software so. Sogar jeder Standard-Installer ist darauf ausgelegt, bei der Ablehnung der AGB die Installation abzubrechen. Was will man auch sonst tun, was nicht einen erheblich erhöhten Aufwand nach sich ziehen würde?
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zwutz schrieb:
ich liebe Zitatorgien
Gamer_12345 schrieb:
In welchen Fällen hältst du es für notwendig, das Valve gegen seine Kunden klagen müsse?
in welchen Fällen hältst du es für notwendig, dass ein Kunde gegen Valve klagen müsste? Die meiste Zeit dürften das doch Fälle sein, wo jemand den Steamsupport-Link nicht findet, sich im Unrecht sieht, weil sein Account gesperrt wurde oder er nicht verstanden hat, was Steam ist ("Spiel xy funktioniert nicht, ich will Schadensersatz"). Alles Fälle für den Steamsupport und notfalls eben das Schiedsgericht.
Gamer_12345 schrieb:
Valve sperrt bei Problemen den Account und damit hat es sich.
dann schreibst du den Steamsupport an und lässt ihn entsperren. Falls das nichts hilft und du dich immernoch im Recht siehst -> Schiedsgericht
Gamer_12345 schrieb:
Das ganze ist also ganz klar einseitig, Valve will sich nur vor den Gerichtskosten decken und was bezüglich US Bürgern betrifft, Sammelklagen im Vorfeld ausschließen.
Sammelklagen sind nur toll, wenn man sie gewinnt. Wenn nicht, sind ein paar Anwälte etwas reicher, das wars dann aber auch. Deswegen versteh ich auch, dass es sowas bei uns garnicht erst gibt
Gamer_12345 schrieb:
Ganz toll, ich würde niemals auf ein Schiedsgericht vertrauen, das sowieso die Gegenseite bezahlt.
Ist bei privat angeforderten Gutachtern ja auch so.es gibt auch Schiedsgerichte mit drei Schiedsrichtern. Einer von jeder Partei und ein von diesen beiden gewähltes "Oberhaupt". Aber ist klar dass selbst das Entgegenkommen von Valve negativ ausgelegt wird.
Gamer_12345 schrieb:
Hat also für den Nutzer auch durchaus Vorteile (wählbarer Gerichtsstand, wählbare Schiedsrichter)
Siehe oben, der Gedanke ist bestenfalls naiv.
was ist daran naiv? Nur weil ich nicht in jedem Unternehmen automatisch ein blutsaugendes Ungeheuer sehe? Ihr arbeitet doch selbst in Unternehmen oder führt sogar welche. Sind die auch so? Wenn ihr Kunden habt, verarscht ihr die auch? Wenn ihr Vorauszahlung verlangt, dann weil ihr dann mit dem Geld abhauen wollt, oder weil ihr euch bei Neukunden absichern wollt? Warum soll das dann bei Valve anders sein? Weil sie eine Software vertreiben, die ihr nicht mögt?
Ich habe schon viel von Valve gehört. Interviews mit Entwicklern und den Gründern gesehen und gelesen und auch die Meinung von Leuten berücksichtigt, die nicht für Valve arbeiten. Und entweder sind das alles sehr gute Lügner, sie haben eine erstklassige PR-Abteilung, die sich nichtmal ein Multi-Milliardenkonzern wie Apple oder MS leisten kann oder sie gehören einfach zu den Guten, die wirklich primär kundenorientiert arbeiten.
Natürlich will sich Valve so gut wie möglich rechtlich absichern. Vielleicht ist ja deren Rechtsabteilung nicht groß genug, sich mit unzähligen sinnlosen Klagen durch die Instanzen zu quälen, wo der Großteil der Beschwerden einvernehmlich schneller, billiger und für beide Parteien zufriedenstellender gelöst werden können.
Nochmal: was willst du schon zivilrechtlich von Valve einklagen (den strafrechtlichen Weg kann man natürlich per AGB nicht ausschließen)?
Oh und die Abmahnung des Verbraucherschutzes kam nicht wegen dieser "ihr dürft nicht klagen"-Nummer, sondern weil man ihr zustimmen muss, um seine Spiele weiter nutzen zu können. Berechtigter Kritikpunkt, aber irgendwie doch bei jeder Art von Software so. Sogar jeder Standard-Installer ist darauf ausgelegt, bei der Ablehnung der AGB die Installation abzubrechen. Was will man auch sonst tun, was nicht einen erheblich erhöhten Aufwand nach sich ziehen würde?
Die Verbraucherzentrale hat abgemahnt, weil die Bedingungen nachträglich geändert wurden. Also auch für Spiele die man schon vor Jahren gekauft hat.
Das was beanstandet wurde ist, dass alle bisher gekauften Spiele nicht mehr spielbar sind, wenn man den neuen Bedingungen nicht zustimmt.Ein "normaler" Installer bricht bei Ablehnung nur für eine einzige Software oder ein zeitgleich gekauftes Softwarepaket ab wenn die Bedingungen die beim Verkaufszeitpunkt gelten nicht erfüllt sind.
Bei Valve waren aber ALLE spiele nicht mehr spielbar wenn den NEUEN Bedingungen nicht zugestimmt wurde.
Keine Rechtbelehrung bla bla bla wie immer
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MisterX schrieb:
Gamer_12345 schrieb:
MisterX schrieb:
Dies ist keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe nur meine Meinung.
Solche Texte (Klauseln) sind immer als AGB zu verstehen, da keine individuelle Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat.
Solche Klauseln sind ungültig.
Sind sie nicht.
Das ist auch nicht wie bei AGBs zu verstehen, denn gerade beim Onlinekauf siehst du die Vertragsbedingungen VOR der Bezahlung.
Deswegen sind das gültige Verträge zwischen Steamkunde und Valve.
Anders sieht es nur dann aus, wenn du ein Steamspiel als Retailversion kaufst und dann dir erst hinterher einen Valve Account machst.
Mal ehrlich, wie viele von euch haben schon ein Prozess für ein Computerspiel geführt? Deswegen bleiben solche ungültigen Klauseln in den AGBs.
Da die Spiele fast nichts kosten, kann sich Valve alles erlauben, weil sich kein Gericht so einem 10 € Fall annehmen würde.
Anders sieht es vielleicht bei Steamspielesammlungen aus, die einen entsprechenden aktuellen Wert haben.
Die Definition AGB oder nicht ist nicht über den Zeitpunkt definiert an dem man den Vertrag sieht. Eine AGB ist es immer dann, wenn die Vertragsbedingungen nicht individuell verhandelt wurden.
Aber glaub was du willst.
Die Vertragsbedingungen sind wie individuelle verhandelte Verträge gleich gültig, weil der Kunde sie vor dem Kauf sieht und genau beim Kauf sein Häckchen darunter setzt, dass er sie akzeptiert.
Du kannst denkst sicher an das EULA Argument von früher, wo der Kunde Windows im Laden gekauft hat, aber erst nach dem Kauf diese EULA lesen konnte.
Die galt nicht, aber das beim Onlinehandel nicht mehr das gleiche, dort vereinbarst du einen eindeutigen gültigen Vertrag mit Steam vor dem Kaufabschluss und der ist auch nicht als AGB zu verstehen, wie du fälschlicherweise glaubst.Die Individuellität fehlt nur dadurch, das bei Steam kein Gegenüber sitzt und dann jeden Vertrag einzeln mit den Kunden abwickelt.
Von der Gültigkeit aber, sind sie wie Individuell abgewickelte Verträge, weil der Kunde sie eben beim Kauf unterschreibt.Wäre ja noch schöner, wenn es diese Möglichkeit nicht geben würde, denn dann würde gar kein Vertrag gelten.
Das ist also keine AGB, wie du meinst.
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AGBs sind übrigens nicht ungültig. Überraschende Klauseln in AGBs sind ungültig. Aber das nur am Rande.
Die Klausel dürfte nämlich auch sittenwidrig sein.
(IANAL)
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Gamer_12345 schrieb:
Du kannst denkst sicher an das EULA Argument von früher, wo der Kunde Windows im Laden gekauft hat, aber erst nach dem Kauf diese EULA lesen konnte.
Die galt nicht,Die galt übrigens deswegen nicht, weil ja gerade der Kunde sie nicht vorher lesen konnte.
Die EULA wäre ansaonsten ein Vertrag gewesen, die der Kunde nicht vor dem Kauf einsehen konnte, und das kann es ja nicht sein, deswegen hatte sie keine rechtliche Bindung.Aber mit dem Online Software Handel ist das alles ganz anders geworden.
Das Produkt wird angeboten und als Kunde kriegt man vor dem Kauf den Vertrag zu gesicht und wenn du dann kaufst, also auch unter den Vertrag dein Häkchen setzt, dann gilt der auch, solange in dem Vertrag keine Regelungen stehen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Und da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, kann Steam da alles reinnehmen und das gilt dann auch, solange es eben nicht sittenwidrig ist gegen geltendes Recht verstößt.
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Also in der Schweiz, soweit ich mich an den Rechtsunterricht erinnere, kann ein Verkäufer sich per AGB oder Verträge nicht vor dem Gesetz schützen. Heisst z.B. ein maximaler Schadensersatz oder z.B. dass man ihn nicht verklagen darf, sind als völlig ungültig anzusehen. Das dient rein zur Abschrenkung.
MisterX schrieb:
Mal ehrlich, wie viele von euch haben schon ein Prozess für ein Computerspiel geführt? Deswegen bleiben solche ungültigen Klauseln in den AGBs.
Ich bin mir gerade dabei zu überlegen Ubisoft zu verklagen. Habe mit denen eine Auseinandersetzung seit über ein halbes Jahr per Support. Das Problem ist inzwischen völlig ungenügend "gelöst" und es kommen immer wie mehr Ausreden.
Kurz zusammengefasst:
In den ersten 2 Monaten hat man mich des Lügen beschuldigt und zusätzlich gesagt, ich hätte Falschangaben gemacht. Habe ich nicht.
Nach diesen ersten 2 Monaten kam dann heraus, dass ein Softwarefehler auf der Seite von Ubisoft zum Problem geführt hat.
Erst nach einem weiteren Monat haben sie einen Vorschlag zur Lösung unterbreitet, was aber vorsah, dass ich dem Support mein Passwort durchgebe, obwohl in ihren eigenen AGBs und co steht, dass ich mich haftbar mache, wenn ich das tue. Ich habe das abgelehnt, wodurch es nochmals ein paar Wochen ging, bis sie das Problem "gelöst" hatten. Was interessanterweise doch ohne PW ging. Dabei haben sie aber gegen Datenschutzrechte verstossen und die Lösung ist einfach nur ein schlechter Scherz.
Und seither nehmen sie keinen Bezug mehr auf ihre Problembehebung und wollen mich mit Standardaussagen abwimmeln.Dass ich überhaupt zu dieser "Lösung" kam, sie also endlich geprüft haben, ob bei ihnen womöglich nicht ein Softwarefehler vorliegt, musste ich denen mehrmals mit dem Anwalt drohen. Ich war sogar einmal kurz davor ihnen ein Brief von meinem Anwalt zukommen zu lassen und hab es denen auch hingeschrieben. Plötzlich ging es dann wieder weiter ...
Es geht um 30 CHF (ca. 25€). Das ist es ja eigentlich nicht wert. Aber ich würde sie einfach gerne nur verklagen, um sagen zu können: "So nicht! Nicht mit mir!"
Und genau da sehe ich übrigens auch das Problem von solcher DRM. Ein Softwarefehler und der Kunde ist verarscht. Der Support hat keinerlei Interesse irgendetwas zu machen. Der Kunde wird im Regen stehen gelassen.
Grüssli
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paragraph schrieb:
Die Verbraucherzentrale hat abgemahnt, weil die Bedingungen nachträglich geändert wurden. Also auch für Spiele die man schon vor Jahren gekauft hat.
Das was beanstandet wurde ist, dass alle bisher gekauften Spiele nicht mehr spielbar sind, wenn man den neuen Bedingungen nicht zustimmt.die Änderung betraf den Client, nicht die Spiele. Die Spiele blenden nur bei der Aktivierung eine separate Klausel ein, da ja auch Drittanbieterspiele angeboten werden, die mit Valve in keinem Zusammenhang stehen.
Da aber ohne Client auch die Spiele nicht starten, gibts eben das Dilemma.
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Gamer_12345 schrieb:
Gamer_12345 schrieb:
Du kannst denkst sicher an das EULA Argument von früher, wo der Kunde Windows im Laden gekauft hat, aber erst nach dem Kauf diese EULA lesen konnte.
Die galt nicht,Die galt übrigens deswegen nicht, weil ja gerade der Kunde sie nicht vorher lesen konnte.
Die EULA wäre ansaonsten ein Vertrag gewesen, die der Kunde nicht vor dem Kauf einsehen konnte, und das kann es ja nicht sein, deswegen hatte sie keine rechtliche Bindung.Aber mit dem Online Software Handel ist das alles ganz anders geworden.
Das Produkt wird angeboten und als Kunde kriegt man vor dem Kauf den Vertrag zu gesicht und wenn du dann kaufst, also auch unter den Vertrag dein Häkchen setzt, dann gilt der auch, solange in dem Vertrag keine Regelungen stehen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Und da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, kann Steam da alles reinnehmen und das gilt dann auch, solange es eben nicht sittenwidrig ist gegen geltendes Recht verstößt.
NEIN! Er kann nur rein nehmen, was nicht gegen das AGB Recht verstößt. Wenn man sich was erlaubt ist bei AGBs als Straße vorstellt bei dem links und rechts die Begrenzungen sind, ist eine AGB ein ganz kleiner Trampelpfad und keine Autobahn wie viele denken.
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ManManMan schrieb:
NEIN! Er kann nur rein nehmen, was nicht gegen das AGB Recht verstößt. Wenn man sich was erlaubt ist bei AGBs als Straße vorstellt bei dem links und rechts die Begrenzungen sind, ist eine AGB ein ganz kleiner Trampelpfad und keine Autobahn wie viele denken.
Lern bitte lesen:
"...gegen geltendes Recht verstößt."
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Gamer_12345 schrieb:
ManManMan schrieb:
NEIN! Er kann nur rein nehmen, was nicht gegen das AGB Recht verstößt. Wenn man sich was erlaubt ist bei AGBs als Straße vorstellt bei dem links und rechts die Begrenzungen sind, ist eine AGB ein ganz kleiner Trampelpfad und keine Autobahn wie viele denken.
Lern bitte lesen:
"...gegen geltendes Recht verstößt."
Wir sind uns einig!
Ein Thread der zum Konsens geführt hat
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