19 Jähriger seit 5 Monaten im Gefängnis für Facebook Kommentar


  • Mod

    scrub schrieb:

    SeppJ schrieb:

    Dann ist also meine Abwandlung freie Meinungsäußerung, ja?

    Zumindest gäbe es da viel mehr Interpretationsspielraum. Zu äußern, wie man sich fühlt, ist wahrscheinlich immer unbedenklich, aber "ich sollte" wirft halt die Frage auf, ob man sich unter Kontrolle hat, das kann man auch als Ankündigung auffassen.
    Ich würde es auch eher andersherum sagen: Allein bestimmte Wörter machen aus etwas, was eine Ankündigung oder Tatsachenbehauptung ist, nicht unbedingt eine Meinungsäußerung.

    Übertreiben wir mal das Gegenteil, um zu sehen, ob es konsistent ist: "Komm wir essen Opa!" im Familien-IRC.
    In den Knast wegen Aufruf zum Kannibalismus? Oder doch eher in die Schule?



  • @scrub et al.
    Es geht nicht darum ob irgendwas eine Meinungsäusserung war oder nicht, und auch nicht darum ob er sowas jemals getan hätte.

    Die werfen ihm vor...

    escapistmagazine schrieb:

    charges of making terroristic threats "with the intent to cause impairment or interruption of communications, public transportation, public water, gas or public supply or other public service" and to "place the public or a substantial group of the public in fear of serious bodily injury."

    Dazu ist nicht nötig dass es ernst gemeint ist.

    Und ich meine es ist auch egal ob man eine Aussage formal als Meinungsäusserung bringt. Die ganzen Sachen vonwegen Nötigung, gefährliche Drohnung etc. greifen trotzdem - das Recht auf freie Meinungsäusserung ist soweit ich weiss mit entsprechenden Ausnahmen versehen. Was soweit auch noch vollkommen OK ist - es wäre mMn. sogar vollkommen beknackt es anders zu machen.

    Aber wie schon gesagt... ich halte die Sache auch für total bescheuert. Ich bin nur nicht der Meinung dass das Recht auf freie Meinungsäusserung oder die Frage ob er es ernst gemeint hat da mit reinspielen.



  • SeppJ schrieb:

    Übertreiben wir mal das Gegenteil, um zu sehen, ob es konsistent ist

    Hm, also meine Meinung ist ja, daß ich auf den Schwachsinn nicht antworten muß.
    Aber sagen wir es so:
    1. Es ist eher keine Meinungsäußerung (hustbaer, ich habe auf die Behauptung geantworter, das Recht auf freie Meinungsäußerung sei verletzt- was ich juristisch natürlich sowieso nicht beurteilen kann, aber für mich ist der Originalsatz keine Meinungsäußerung, davon abgesehen, daß "speech" wahrscheinlich eine weitergehende Bedeutung hat).
    2. Offensichtlich entgeht dir ein Unterschied zwischen deinem schwachsinnigen Beispiel und dem Original: Was im Originalsatz angekündigt wird, hat grundsätzlich schon stattgefunden (die Übertreibung mit dem Essen hilft da nicht weiter).


  • Mod

    Man sollte also nur Sachen ankündigen, die es noch nicht gegeben hat?

    Interessante Gesetze...

    Dabei wurden doch sicherlich schon oft auf der Welt Familienmitglieder kannibalisiert, aber die schlagenden Herzen von Schulkindern zu essen ist was Neues.



  • Mich wundert das nicht. In einigen Staaten der U.S.A. kommen Schüler wegen Verstößen gegen die Disziplin ins Gefängnis, weil sie etwa gegen die Kleiderordnung verstoßen haben, ein Handyverbot missachtet haben oder einfach aufmüpfig waren: http://en.wikipedia.org/wiki/School-to-prison_pipeline
    Die meisten Fälle sind Schwarze und Behinderte, deswegen stört es den Großteil der Leute nicht, bzw. glauben sie, es wird schon die richtigen getroffen haben...



  • Fincki schrieb:

    Mich wundert das nicht. In einigen Staaten der U.S.A. kommen Schüler wegen Verstößen gegen die Disziplin ins Gefängnis, weil sie etwa gegen die Kleiderordnung verstoßen haben, ein Handyverbot missachtet haben oder einfach aufmüpfig waren: http://en.wikipedia.org/wiki/School-to-prison_pipeline

    Ich glaube du solltest den Artikel nochmal lesen. Das empfehle ich jedenfalls jedem anderen, bevor er dir das einfach so glaubt.



  • Aber zumindest kommt man durchaus mal ein paar Tage in's Kittchen wenn man nicht zur Schule geht. (Zum Glück bin ich nicht in den USA zur Schule gegangen. :D)



  • Habt Ihr das Gericht mal auf Echtheit des Medienberichts gefragt?

    Das ist ja verdächtig, als wenn der Richter alleine im Interesse des Kläger handelt oder der Kläger irgendwie das Gericht unter Druck gesetzt hat und die den Fall jetzt möglichst schnell los werden wollen. Ich sehe darin noch eine Chance, wenn der angeklagte sich an einen Politiker wendet.

    Aber manchmal denkt man auch bei solchen Sachen, wenn sie soweit kommen, dass die Gesellschaft dahinter steht. War ja in Rom nicht anders. Stichwort Gladiatoren.



  • Ach ja, wo du schon da bist: Endlich gibt's hier mal wieder ein bisschen high quality trolling. 👍



  • Also in einer deiner Quellen (EP) wird er zitiert mit:

    ”I’m f—ed in the head alright. I think I’ma shoot up a kindergarten and watch the blood of the innocent rain down and eat the beating heart of one of them.”

    ... widersprechen sich da etwa die Quellen? Oder hat er mehrere Sprüche rausgehauen?

    Btw. ist der Satz schon ziemlich heftig... Egal ob "lol" oder nicht.



  • Dass die nicht übereinstimmen ist mir auch aufgefallen, allerdings hab ich den anderen öfter gelesen, deshalb hab ich den zitiert. Einen zu großen Unterschied macht's auch nicht denke ich.



  • Shade of Mine schrieb:

    Das über sowas überhaupt diskutiert werden muss, ist eigentlich zum totlachen wenn es nicht so traurig wäre.

    Dieses ewige Moralapostel spielen ist sehr gefährlich - denn wir landen dadurch in einer Welt, wo Niemand mehr frei sprechen kann. Effektiv ist nämlich plötzlich Sarkasmus und Ironie verboten. Weiters ist damit Komödie verboten.

    Wo soll das Enden?

    In einen Friedensnobelpreis für Obama ? 🙂



  • It0101 schrieb:

    ”I’m f—ed in the head alright. I think I’ma shoot up a kindergarten and watch the blood of the innocent rain down and eat the beating heart of one of them.”

    Solange das F-Wort zensiert ist seh ich kein Problem mit solchen Sätzen 😃



  • Meinungsfreiheit greift hier definitiv nicht,zumindest nicht nach deutschem Recht.
    Denn eine Bedrohung auszusprechen, ist strafbar. Ob das richtig oder falsch ist, sei mal dahingestellt. Grundsätzlich mit Sicherheit natürlich richtig.

    Was hier aber nach deutschem Recht greifen würde, ist die Freiheit der Kunst und Literatur. Denn spätestens bei näherer Betrachtung, also bei einem Gerichtsverfahren, kommt man zu dem Schluss, dass die Äusserung sarkastisch oder
    satirisch gemeint war. Wieder einmal ist das ein gutes Beispiel, dass die USA sich zu einem totalitären Staat verwandeln.

    Sind wir denn aber eigentlich besser?
    Wenn ich mir überlege, wie die Reaktionen ausfallen, wenn vor irgendeinem Rathaus
    ein herrenloser Koffer gefunden wird, ist die Ähnlichkeit mit den USA durchaus gegeben.



  • Denn eine Bedrohung auszusprechen, ist strafbar. Ob das richtig oder falsch ist, sei mal dahingestellt. Grundsätzlich mit Sicherheit natürlich richtig.

    Wann ist eine Bedrohung eine Bedrohung?

    Bei der BW wurde uns gedroht man wolle uns ficken. Aber sowas nam keiner mehr von uns mehr ernst.

    Auch negative Aufmerksamkeit ist Aufmerksamkeit.

    Selbst so geifernede Handwürste wie die meisten von Al-Quaida, wären doch nur halb so schlimm wenn sie nicht eine solche mediale Aufmerksamkeit hättten.

    Aber da beginnt der Disput: Der Mittelweg zwischen Meinungsfreiheit und Bedrohung.



  • vram schrieb:

    Meinungsfreiheit greift hier definitiv nicht,zumindest nicht nach deutschem Recht.
    Denn eine Bedrohung auszusprechen, ist strafbar. Ob das richtig oder falsch ist, sei mal dahingestellt. Grundsätzlich mit Sicherheit natürlich richtig.

    Hier weichen Rechtedefinition und Recht in der Realität ab. Mag sein, dass das so im Buch steht. Aber die Polizei handelt anders. Sie verwendet Deeskalationsstrategie. Das bedeutet Sie wird im strafrechtlichen Sinn nicht so handel wie das Strafrecht es vorsehen würde - selbst erlebt - und auch richtig so.



  • Zeus schrieb:

    Hier weichen Rechtedefinition und Recht in der Realität ab. Mag sein, dass das so im Buch steht. Aber die Polizei handelt anders. Sie verwendet Deeskalationsstrategie. Das bedeutet Sie wird im strafrechtlichen Sinn nicht so handel wie das Strafrecht es vorsehen würde - selbst erlebt - und auch richtig so.

    In meinem Haus wohnt ein Psychopath. Der hat mehrere Anzeigen und Verurteilungen und Gefängnisaufenthalte hinter sich. Wenn der irgendwem droht, interessiert das die Polizei nicht - obwohl er es auch öfters mal schriftlich macht.

    Und das ist ein verurteilter Gewalttäter. Aber es postet es halt nicht auf Facebook sondern per Zettel an die Türen der Leute. Deshalb ist es OK, weil es keine Moralapostel gibt die sich hier aufspielen können. Bei sowas wäre es toll wenn die Polizei reagieren würde - schließlich geht hier reelle Gefahr aus. Aber in der Praxis ist Drohung halt irrelevant.



  • hustbaer schrieb:

    @scrub et al.
    Es geht nicht darum ob irgendwas eine Meinungsäusserung war oder nicht, und auch nicht darum ob er sowas jemals getan hätte.

    Die werfen ihm vor...

    escapistmagazine schrieb:

    charges of making terroristic threats "with the intent to cause impairment or interruption of communications, public transportation, public water, gas or public supply or other public service" and to "place the public or a substantial group of the public in fear of serious bodily injury."

    Dazu ist nicht nötig dass es ernst gemeint ist.

    Und ich meine es ist auch egal ob man eine Aussage formal als Meinungsäusserung bringt. Die ganzen Sachen vonwegen Nötigung, gefährliche Drohnung etc. greifen trotzdem - das Recht auf freie Meinungsäusserung ist soweit ich weiss mit entsprechenden Ausnahmen versehen. Was soweit auch noch vollkommen OK ist - es wäre mMn. sogar vollkommen beknackt es anders zu machen.

    Aber wie schon gesagt... ich halte die Sache auch für total bescheuert. Ich bin nur nicht der Meinung dass das Recht auf freie Meinungsäusserung oder die Frage ob er es ernst gemeint hat da mit reinspielen.

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung spielt hier eine große Rolle: das wird nämlich bedeutungslos, wenn die Frage, ob eine Äußerung geschützt ist, anhand der Interpretation eines (objektiven) Dritten und nicht aus subjektiver Sicht des Beschuldigten beantwortet wird (d.h. das "fahrlässige" Äußern einer Aussage, die an sich strafbewehrt wäre, darf nicht strafbar sein).
    Nach dem, was in dem Artikel zu lesen war, ging der Junge davon aus, dass die Äußerung - auch in Hinblick auf den Kontext, in dem sie stattfand - nicht im Sinne einer Ankündigung einer Straftat mißverstanden werden könnte.
    Wenn der objektive Sinn der Äußerung aber tatsächlich die Ank. einer Straftat ist, befand er sich in einem Tatbestandsirrtum, handelte mithin nicht vorsätzlich, und die Äußerung wäre in Deutschland nicht strafbar gewesen.



  • Hi,

    Man muss da schon ein wenig zwischen einer Meinungsäußerung und den anderen Formen unterscheiden:

    1. Meinungsäußerung: ich bin der Meinung dass XYZ ein... oder ich habe gesehen dass XYZ
    2. Aussage/Behauptung: XYZ ist ein...
    3. Ankündigung: Ich werde XYZ...
    4. Drohung: Wenn XYZ nicht... dann werde ich XYZ...
    ...

    Vorm Recht auf freie Meinungsäußerung ist nur Fall 1 gedeckt, und das ist auch gut so.
    Zu leicht kann heute jemand durch eine von allen lesbare Behauptung in seiner Existenz in Grund und Boden vernichtet werden, und da sollten die Freiräume nicht zu weit aufgemacht werden.
    Es muss immer klar ersichtlich bleiben, ob es die Meinung von jemandem ist, oder eine festgstellte Tatsache...

    Gruß Mümmel


  • Mod

    Du vernachlässigst hier total, dass in Kommunikation die reine Aneinanderreihung von Worten noch lange nicht die Botschaft ist. So verbietest du, wie Shade Of Mine schon korrekt feststellt, jede Art von Sarkasmus, Ironie oder Satire und schränkst Meinungsfreiheit damit massiv ein.

    Hier ist ganz eindeutig keine Bedrohung gemeint, sondern (da ich den vollen Kontext nicht kenne, schwer genau zu sagen) etwas in der Richtung "Es gibt viele Idioten die mich vorverurteilen, weil ich Computerspiele spiele"*. Da dies absichtlich missverstanden wurde und sogar noch Zustimmung findet (siehe oben, wo mir Leute erklären, dass er hätte im Konjunktiv schreiben sollen), schafft dies eine Atmosphäre, in der man lieber gar nicht mehr kommunizieren sollte. Könnte ja jemand einem einen Strick draus drehen. Dies gilt dann ganz besonders für politische Kommunikation, da diese dazu sogar noch besser geeignet ist, jemandem mit unliebiger Meinung etwas anzuhängen.

    *: Womit er wohl ironischerweise Recht hatte 🙄 .


Anmelden zum Antworten