Doppelte Staatsbürgerschaft
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Ich finde die doppelte Staatsbürgerschaft tut all denen Unrecht, die sich vor Jahren für eine entscheiden mussten, oder können die sich das dann nochmal überlegen
Auch sehe ich dabei keinen Nutzen für die deutsche Wirtschaft oder Migranten, desweiteren fördert es die Entscheidungsfähigkeit. Weitere Jeiner - wie die SPD - die plötzlich mit den Linken wollen, brauchen wir bestimmt nicht. Sowas als Bedingung für eine Koalition zu stellen ist eig. eine Frechheit!
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Neuwahlen stehen hier hoch im Kurs...
http://www.c-plusplus.net/forum/320280
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bw13 schrieb:
Ich finde die doppelte Staatsbürgerschaft tut all denen Unrecht, die sich vor Jahren für eine entscheiden mussten, oder können die sich das dann nochmal überlegen
Weil damals Menschen Unrecht geschah, soll jetzt weiter Menschen unrecht geschehen?
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Wie sieht dies international aus? In welchen Ländern gibt es eine multiple Staatsbürgerschaft bereits?
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Zumindest bei Kindern von gemischten Paaren ist das dauerhaft sinnvoll, da die Kinder andernfalls in vielen Ländern (ist ja nicht jeder aus Europa) aus der Möglichkeit der Erbfolge ausgeschlossen sind - denn in vielen Ländern dürfen Ausländer keinen Grundbesitz erwerben.
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bw13 schrieb:
Auch sehe ich dabei keinen Nutzen für die deutsche Wirtschaft oder Migranten
In der Tat ist das etwas, was nur Menschen hilft, und nicht der Wirtschaft. Allein deswegen sollte man das als guter Deurscher also ablehnen.
Mal mit weniger Sarkasmus: erst letzten Monat hat sich eine Freundin bei mir ausgeheult, weil ihr Freund aus den USA nicht rüberziehen konnte, obwohl er halb deutscher ist. Er hat sich halt für die amerikanische Staatsbürgerschaft entschieden und kann nur migrieren, wenn er hier eine Arbeit findet. Blöd ist, dass das Arbeitsamt dann sagen kann. "sie haben einen Job? Danke fürs finden, den können sie erstmal hier wieder abgeben". Und genau das ist passiert. Jetzt müssen die beiden Heiraten, wenn sie näher zusammen leben wollen
Dern Punkt ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund (Vulgo: Ausländer) ihren Lebensmittelpunkt in beiden Ländern haben und sich durch das jetzige Recht entscheiden müssen, welchen Teil sie aufgeben. Bei Kindern ist das typischerweise sowas wie: "Verlier ich meine Eltern oder den Rest meiner Familie?"
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Marc++us schrieb:
Zumindest bei Kindern von gemischten Paaren ist das dauerhaft sinnvoll, da die Kinder andernfalls in vielen Ländern (ist ja nicht jeder aus Europa) aus der Möglichkeit der Erbfolge ausgeschlossen sind - denn in vielen Ländern dürfen Ausländer keinen Grundbesitz erwerben.
Welcher anatolische Bauer vererbt sein Land an einen ausgewanderten Verwandten
Um die Reichen, welche in Griechenland eine Insel erben, müssen wir uns mit Sicherheit nicht sorgen. Denn die verpacken ihre Immobilien und Ländereien in Unternehmen!
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otze schrieb:
Dern Punkt ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund (Vulgo: Ausländer) ihren Lebensmittelpunkt in beiden Ländern haben und sich durch das jetzige Recht entscheiden müssen, welchen Teil sie aufgeben.
Ich hätte gern eine Statistik, welcher Anteil an Migranten mehr als einen Monat/Jahr im Ausland verbringt. Das wär sonst für mich einfach Urlaub.
@edit:
otze schrieb:
Jetzt müssen die beiden Heiraten, wenn sie näher zusammen leben wollen
Was ja nun auch nicht super schlimm ist. So weiß sie zumindest, ob er nur spielen will...
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Erhard Henkes schrieb:
Wie sieht dies international aus? In welchen Ländern gibt es eine multiple Staatsbürgerschaft bereits?
Schwere Frage...
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) schrieb:
8.1.2.6.3
Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Ob Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann, hat die Einbürgerungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Ausnahmen vom Einbürgerungshindernis eintretender Mehrstaatigkeit kommen insbesondere in Betracht:8.1.2.6.3.1
Wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht ermöglicht.8.1.2.6.3.2
Wenn der ausländische Staat die Entlassung durchweg verwehrt oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht.
Durchweg verwehrt wird die Entlassung in diesem Sinn, wenn Entlassungen nie oder fast nie ausgesprochen werden. Dies ist insbesondere bei Einbürgerungsbewerbern aus bestimmten arabischen und nordafrikanischen Staaten der Fall. Der Entlassungsantrag ist grundsätzlich von der Einbürgerungsbehörde an die jeweilige Auslandsvertretung des Herkunftsstaates in Deutschland weiterzuleiten, es sei denn, dass ein konsularischer Direktverkehr nicht möglich ist oder Bedenken gegen die amtliche Weiterleitung bestehen. Bestehen Bedenken gegen die amtliche Weiterleitung, so sind die Entlassungsanträge vom Auswärtigen Amt oder von der von ihm beauftragten Stelle zu sammeln. Der Entlassungsantrag muss nach Maßgabe des Rechtes des Herkunftsstaates unter Beachtung des deutschen ordre public vollständig und formgerecht abgefasst sein, erforderlichenfalls in der Sprache des Herkunftsstaates; die vorgesehenen Anlagen sind beizufügen.8.1.2.6.3.3
Bei älteren Personen bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:a)
Ältere Personen sind Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.b)
Die Entlassung muss auf unverhältnismäßige - tatsächliche oder rechtliche - Schwierigkeiten stoßen. Dies ist der Fall, wenn diese einer älteren Person nicht mehr zugemutet werden sollen. Solche Schwierigkeiten können zum Beispiel dann vorliegen, wenn der ältere Einbürgerungsbewerber gesundheitlich so sehr eingeschränkt ist, dass er in der Auslandsvertretung nicht persönlich vorsprechen kann oder wenn die Entlassung eine Reise in den Herkunftsstaat erfordern würde, die altersbedingt nicht mehr zumutbar ist, oder wenn sich nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand aufklären lässt, welche ausländische Staatsangehörigkeit er besitzt.c)
Die Versagung der Einbürgerung muss eine besondere Härte darstellen. Dies ist insbesondere arm der Fall, wenn alle im Inland wohnhaften Familienangehörigen bereits deutsche Staatsangehörige sind oder der Einbürgerungsbewerber seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.8.1.2.6.3.4
Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlassung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Herkunftsstaat aufgehalten hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland, und über 40 Jahre alt ist.8.1.2.6.3.5
Wenn der Einbürgerungsbewerber politisch Verfolgter im Sinne des § 51 des Ausländergesetzes ist oder wies ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge behandelt wird.8.1.2.6.3.6
Wenn ein herausragendes öffentliches Interesse an der Einbürgerung auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit besteht.8.1.2.6.3.7
Wenn ehemalige deutsche Staatsangehörige durch Eheschließung mit Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.- http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13122000_V612400513.htm
Ist aber vom 13. Dezember 2000
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Marc++us schrieb:
Zumindest bei Kindern von gemischten Paaren ist das dauerhaft sinnvoll, da die Kinder andernfalls in vielen Ländern (ist ja nicht jeder aus Europa) aus der Möglichkeit der Erbfolge ausgeschlossen sind - denn in vielen Ländern dürfen Ausländer keinen Grundbesitz erwerben.
Zu Nummer 5 (erhebliche Nachteile)
87.1.2.5.1
Wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile können sich aus dem Recht des Herkunftsstaates unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse oder aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben. **Zu berücksichtigen ist es danach beispielsweise, wenna)
mit dem Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit Erbrechtsbeschränkungen verbunden sind,**b)
sich der Einbürgerungsbewerber gegenüber seinem Herkunftsstaat verpflichten muss, Rechte an Liegenschaften, die er im Herkunftsstaat besitzt oder durch Erbfolge erwerben könnte, nach dem Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit ohne angemessene Entschädigung auf andere Personen zu übertragen oder deutlich unter Wert zu veräußern,c)
mit dem Ausscheiden aus der ausländischen Staatsangehörigkeit der Verlust von Rentenansprüchen oder -anwartschaften verbunden wäre oderd)
geschäftliche Beziehungen in den ausländischen Staat durch das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit konkret gefährdet wären.87.1.2.5.2
Erheblich sind nur objektive Nachteile, die deutlich über das normale Maß hinausreichen. Wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile sind in der Regel erheblich, wenn sie ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen; wirtschaftliche Nachteile unter 20 000 Deutsche Mark sind stets unerheblich.
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junta schrieb:
@edit:
otze schrieb:
Jetzt müssen die beiden Heiraten, wenn sie näher zusammen leben wollen
Was ja nun auch nicht super schlimm ist. So weiß sie zumindest, ob er nur spielen will...
Guter Troll.
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Hi,
man kann nur eines Herren Diener sein.
Staatsbürgerschaft hat für mich auch was mit Loyalität und Bekenntnis zu einem Staat und dessen Wertesystem zu tun.
Aber mann kann ja sowas wie einen privilegierten Gaststatus einführen.Gruß Mümmel
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muemmel schrieb:
Staatsbürgerschaft hat für mich auch was mit Loyalität und Bekenntnis zu einem Staat und dessen Wertesystem zu tun.
Das heißt, Dänen sollten die doppelte Staatsbürgerschaftproblemlos erhalten können?
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Hi Otze,
otze schrieb:
muemmel schrieb:
Staatsbürgerschaft hat für mich auch was mit Loyalität und Bekenntnis zu einem Staat und dessen Wertesystem zu tun.
Das heißt, Dänen sollten die doppelte Staatsbürgerschaftproblemlos erhalten können?
Hast nur die Häfte gelesen. Bekenntnis zu Staat und Wertesystem.
Gruß Mümmel
Sicher mag es Gründe geben, warum man auch mal Ausnahmen machen kann. Könnte ich mir z.B. bei Snowden, oder damals bei Mandela vorstellen.
Aber für den normalen Bürger gesehen mag ich keine Rosienenpickerei.
Entweder oder, und wenn ja, dann ohne wenn und aber.
Die Frage muss immer lauten, wenn es zwischen beiden Ländern zu einem Krieg kommen würde (heutezutage eher nicht militärisch), auf welcher Seite würde ich dann stehen. Und wer diese Frage nicht eindeutig mit Deutschland beantworten kann, sollte auch keine Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Sicher sehen das auch viele von Haus aus Deutsche nicht so, aber die gehören halt von Geburt her dazu, die können wir ja nicht rausschmeißen.
Aber bei allen, die wir neu dazunehmen, sollten wir das schon zum KO-Kriterium machen.Gruß Mümmel
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hallo
muemmel schrieb:
Die Frage muss immer lauten, wenn es zwischen beiden Ländern zu einem Krieg kommen würde (heutezutage eher nicht militärisch), auf welcher Seite würde ich dann stehen. Und wer diese Frage nicht eindeutig mit Deutschland beantworten kann, sollte auch keine Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
so ein schwachsinn. wo holst du das nur immer her? auf der einen seite willst du gebildete menschen, auf der anderen seite sollen sie ihr land und deren politiker (die du ja auch alle scheiße findest) bedingungslos in einem krieg unterstützen? ich wünsche mir bürger, die sich sehr genau überlegen, ob sie in einem krieg töten und sterben wollen und dies nicht nur tun, weil die staatenlenker das so gewollt haben.
chrische
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Hi Chrische5,
ich habe ja extra geschrieben heutezutage eher nicht militärisch. Aber das schleißt heute einen Krieg trotzdem nicht aus. Heute bekämpft man nicht mehr Deinen Körper, sondern Deine Identität, Deinen Arbeitsplatz, Dein Geld...
Aber wirklich Frieden haben wir ja trotzdem nicht mal in Europa. nachdem der "ach so schlimme" kalte Krieg beendet ist, der aber durch ein sehr ausgewogenes Gleichgewicht des Schreckens der Welt die wohl bisher längste frieliche zeit gebracht hat, knister es nun an allen Ecken und Enden wider munter drauflos.
Jugoslawien ist gerade erst einigermaßen zur Ruhe gekommen, dafür gehts i Nordafrika, Kleinasien und im Orient munter zur Sache. Sage nciht, moderne Völker führen keien Krieg. Zähle mal nach, wo die USA in den letzten Jahrzehnten alles einmarschiert sind. Nimm den Krieg von England um die Falklandinseln, ...
Es will scheinen, dass Deutschland momentan nur von Ländern umgeben ist, die uns nicht angreifen werden, zumindest nicht militärisch.
Aber was, wenn der Iran wirklich ne Atombombe baut und auch Deutschland mit angreift (als besten Helfer der USA...)? Oder falls es doch noch zu einem massiven Währungskrieg mit Frankreich kommt... Ich schließe nichts aus. Höchstens, das von Deutschland selber noch mal ein Angriffskrieg ausgeht. Für so Dumm halte ich unsere Politiker und Bürger nun doch nicht.Gruß Mümmel
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muemmel schrieb:
Hi,
man kann nur eines Herren Diener sein.
Staatsbürgerschaft hat für mich auch was mit Loyalität und Bekenntnis zu einem Staat und dessen Wertesystem zu tun.
Aber mann kann ja sowas wie einen privilegierten Gaststatus einführen.Gruß Mümmel
Theoretisches Gerede.
In der Praxis der globalen Welt in der wir heute leben, stellen sich doch ganz einfachere Probleme... ist doch nicht so, dass man einen deutschen und einen französischen Pass hat, und man dann beim Grenzkrieg nicht weiss für wen man sich entscheiden soll.
Sondern es sind so Sachen wie die Chinesin, die in DE lebt, mit einem Deutschen ein Kind hat - ihr gefällt es hier, sie bekennt sich zu den Werten hier - aber wenn sie dann ihre Familie besuchen will, dann möchte sie nicht ein Visum beantragen um die Eltern zu besuchen, sondern einfach in den Flieger steigen und dorthin fliegen. Und auch das Kind mitnehmen, ohne dass dieses ein Visum braucht. Und umgekehrt auch den deutschen Pass haben, weil sie hier wohnt und lebt, und nicht für viele Unterlagen mit dem Ausländerstatus unterwegs sein will. Und weil sie am Wochenende mit ihrem Mann nach London fliegen will, ohne 3 Monate vorher einen 20-seitigen Visumantrag auszufüllen.
Das sind die Alltagsprobleme der potentiellen Doppelstaatler...
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Marc++us schrieb:
Sondern es sind so Sachen wie die Chinesin, die in DE lebt, mit einem Deutschen ein Kind hat - ihr gefällt es hier, sie bekennt sich zu den Werten hier - aber wenn sie dann ihre Familie besuchen will, dann möchte sie nicht ein Visum beantragen um die Eltern zu besuchen, sondern einfach in den Flieger steigen und dorthin fliegen. Und auch das Kind mitnehmen, ohne dass dieses ein Visum braucht. Und umgekehrt auch den deutschen Pass haben, weil sie hier wohnt und lebt, und nicht für viele Unterlagen mit dem Ausländerstatus unterwegs sein will. Und weil sie am Wochenende mit ihrem Mann nach London fliegen will, ohne 3 Monate vorher einen 20-seitigen Visumantrag auszufüllen.
Das sind die Alltagsprobleme der potentiellen Doppelstaatler...
Klingt ja ganz super, die Geschichte mit deiner Chinesin. Allerdings sollten wir bei aller Solidarität mit Migranten unsere einheimische Bevölkerung nicht benachteiligen.
Die Zugereisten (bzw. deren Kinder) haben meist eh schon einen sprachlichen Vorteil, dem auch noch diese Visumsgeschichte hinzuzufügen, was für Posten im gehobenen Management von besonderem Interesse ist, finde ich ungerecht!
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muemmel schrieb:
Hi Otze,
otze schrieb:
muemmel schrieb:
Staatsbürgerschaft hat für mich auch was mit Loyalität und Bekenntnis zu einem Staat und dessen Wertesystem zu tun.
Das heißt, Dänen sollten die doppelte Staatsbürgerschaftproblemlos erhalten können?
Hast nur die Häfte gelesen. Bekenntnis zu Staat und Wertesystem.
Ja, und? Es gibt einige Dänen die Deutschland toll finden und die dänischen Werte sind fast identisch mit uneren. Gibt keinen nennenswerten Kulturunterschied.
@bw3 Latente Überfremdungsangst? Wo siehst du sie denn übervorteilt? Und ist es auch ungerecht, wenn du dir überlegst, dass die chinesin immer den kulturellen Spagat machen muss und zum Bispiel von uns niemals als deutsche akzeptiert werden wird?
Machen wir aus der Chinesin eine Türkin, damit das deutlicher wird. Glaubst du, dass Türkisch sprechen können so ein großer Vorteil ist, verglichen damit, dass man als Türke bereits vor Vorstellungsgesprächsbeginn verloren hat? (Das ist nebenbei ein Fakt. Such den Spiegel-Artikel selber).
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hallo
@muemmel: und wie immer gehst du null auf deine eigene widerspüche ein. warum sollen menschen denn politikern in den krieg folgen? du sagst doch, dass die alle blöd sind. warum darf ich mir da nicht meine eigene meinung bilden? nein, ich soll blind folgen. warst du nicht der, der gebildete menschen will? warum sollte mir mein nachbar eigentlich schützenswerter erscheinen als irgendein typ in china, chile oder neuseeland?
chrische