Waffenschein



  • wo muss ich den beim LRA beantragen welches amt is dafür zuständig? was wollen die dann alles von mir wissen und wass kostet das?
    wär nett wenn mir da einer weiterhelfen könnte.



  • Wofür brauchst du denn eine Waffe ?
    Wen willst du damit erschiessen ?
    Bist du ein Verbrecher ?
    Warst du schon einmal in psychiatrischer Behandlung ?
    Nimmst du regelmäßig Drogen ?
    Trinkst du Alkohol ?

    für jemanden der eine waffe haben will hätte ich viele fragen, doch die erste
    wäre ob er einen Vogel hat...



  • Wenn MATT auchnoch eine Waffe hätte würde ich mich langsam echt unsicher fühlen hierzulande in Anbetracht der Sprüche die da teilweise kamen von ihm 😃



  • Eine frage die bestimmt kommen wird lautet:
    Haben Sie irgenwelche Probleme mit Nachbarn, Freunden, Kollegen oder in der Familig ?
    (Übersetzung: Wollen Sie einen Ihrer NAchbarn,Freunde, Kollegen oder Familienangehörigen anschiessen ?)

    Verdächtig....
    Immer die Zivildienstverweigerer



  • @ Blumentopf / dreaddy

    auf solche beiträge hab ich ja nur gewartet, war eigentlich ernst gemeint.
    aber um euch zu beruigen ich will nimanden umbringen.

    es geht lediglich darum das wir bei uns in der feuerwehr vor einigen jahren für jeden ein rettungsmesser gekauft haben. nur können wir die dinger jetzt durch das neue waffengesetz nicht mehr als rettungsmesser verwenden. da ein rettungsmesser eine abgerundete spitze haben muss und die klinge nicht länger als 7.5 cm sein darf. jetzt brauchen wir dafür halt einen waffenschein bzw. diese neuen waffenscheine-light oder wie die dinger heisen. ausserdem hab ich noch ne schreckschusspistole mit leuchtmunition fürs segeln die müsste ich dann auch gleich anmelden.



  • Blumentopf schrieb:

    Immer die Zivildienstverweigerer

    was hast du gegen Zivildienstverweigerer?? nein ich war nicht beim Bund!!!



  • Ruf bei der Polizei (nicht die NOtruf nummer) an und frag da mal nach wer zuständig ist. Die können dir sicher kompetent auskunft erteilen.

    -junix



  • mein dad hatte einen, wir mussten ihn bei der polizei abgeben .. (war etwa mühsam, die waffen zu entsorgen, weil wir keinen hatten *grins*)

    Den Antrag müssen Sie bei dem zuständigen Polizeipräsidium stellen. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie auf jeder Polizeiwache (Link siehe weiter unten).

    Um einen "Kleinen Waffenschein" zu erhalten müssen Sie
    das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    zuverlässig sein und
    zum Führen einer Waffe körperlich und geistig geeignet sein.
    Ihre Angaben werden dazu mit eventuellen Eintragungen beim Bundeszentralregister, bei der Staatsanwaltschaft, beim Staatsschutz etc. abgeglichen.
    Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines "Kleinen Waffenscheines" beträgt derzeit 50,00 €.

    Hinweis:
    Der "Kleine Waffenschein" berechtigt nur in Verbindung mit dem Personalausweis zum Führen der o. g. Waffen. Polizeibeamten oder sonstigen zur Personenkontrolle Befugten (z. B. vom Amt für öffentliche Ordnung) sind die Urkunden auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Wer nach dem 01.04.2003 eine der o. g. Waffen ohne den "Kleinen Waffenschein" führt, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

    Der "Kleine Waffenschein" berechtigt nur zum Führen einer der o. g. Waffen. Für den Erwerb bzw. Umgang mit Sprengstoffen benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis, die Sie beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen können



  • junix schrieb:

    Ruf bei der Polizei (nicht die NOtruf nummer) an...

    wiso auf der notrufnummer is es bestimmt viel lustiger. 😃

    @ elise danke dir, is aber ganz schön teuer so en scheinchen, muss ja zum glück unsre gemeinde zahlen.



  • M+A+T+T schrieb:

    junix schrieb:

    Ruf bei der Polizei (nicht die NOtruf nummer) an...

    wiso auf der notrufnummer is es bestimmt viel lustiger. 😃

    Na das bestimmt (o;

    -junix



  • M+A+T+T schrieb:

    Blumentopf schrieb:

    Immer die Zivildienstverweigerer

    was hast du gegen Zivildienstverweigerer?? nein ich war nicht beim Bund!!!

    *gg* Ich glaube, mit Zivildienstverweigerern meint er Bundis...
    Naja, mich wollte eh keiner haben, weder Bundis, noch Zivis...



  • Geh mal zur Stadtverwaltung! Bei uns ist das mit im Bürgeramt.
    Ist lustig, da hab ich mich in meiner Ausbildung am leibsten aufgehalten. (was da teilweise ein gesockst ankommt und ne wumme haben will) man man man.. 😃



  • DocJunioR schrieb:

    M+A+T+T schrieb:

    Blumentopf schrieb:

    Immer die Zivildienstverweigerer

    was hast du gegen Zivildienstverweigerer?? nein ich war nicht beim Bund!!!

    *gg* Ich glaube, mit Zivildienstverweigerern meint er Bundis...
    Naja, mich wollte eh keiner haben, weder Bundis, noch Zivis...

    er meinte das ja bezogen auf meine frage, aber auch zivis können waffen besitzen, das wollte ich damit ausdrücken.

    war aber auch nicht beim bund oder zivi.



  • C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:

    Geh mal zur Stadtverwaltung! Bei uns ist das mit im Bürgeramt.
    Ist lustig, da hab ich mich in meiner Ausbildung am leibsten aufgehalten. (was da teilweise ein gesockst ankommt und ne wumme haben will) man man man.. 😃

    wo hast du deine ausbildung genossen?? etwa bei beamten?? aber tragen die mir auch meinen leo2 ein 😃



  • jo, ich hab meine FISI bei der Stadtverwaltung gemacht 🙂 *gähn*
    Kannst ja mal mit "deinem" Leo2 vorfahren und fragen 😉



  • M+A+T+T schrieb:

    aber tragen die mir auch meinen leo2 ein 😃

    Solange der abgerüstet ist (keine Waffen) und Du Kettenfahrzeuge führen darfst kannste doch damit öffentlich rumfahren. Wir bloß auf die Dauer etwas teuer und die Anwohner werden sich wegen dem Lärm beschwehren. 🕶



  • M+A+T+T schrieb:

    aber auch zivis können waffen besitzen, das wollte ich damit ausdrücken.

    Waffenscheinpflichtige in Österreich IIRC nicht legal innerhalb von 15 Jahren nach dem Zivildienst.



  • nman schrieb:

    M+A+T+T schrieb:

    aber auch zivis können waffen besitzen, das wollte ich damit ausdrücken.

    Waffenscheinpflichtige in Österreich IIRC nicht legal innerhalb von 15 Jahren nach dem Zivildienst.

    ich denke danach in D dürfte das keine problem sein, weiss es nicht sicher hab keinen zivi gemacht. du darft dafor nur keinen waffenschein haben. en bekanter hat den jagtschein gemacht und wollte dann zivi machen, das wurde dann verständlicher weise abgelent. man kann nicht in die verweigerung schreiben das man sich nicht zum töten ausbilden lassen will und dann zur jagt gehen.



  • M+A+T+T schrieb:

    en bekanter hat den jagtschein gemacht und wollte dann zivi machen, das wurde dann verständlicher weise abgelent. man kann nicht in die verweigerung schreiben das man sich nicht zum töten ausbilden lassen will und dann zur jagt gehen.

    Stimmt, ob man auf Menschen oder Tiere schießt ist ja zweitrangig 🙄



  • elise schrieb:

    Wer nach dem 01.04.2003 eine der o. g. Waffen ohne den "Kleinen Waffenschein" führt[...]

    Woher hast du das zitiert?? Würde mich mal interessieren, was die "o. g. Waffen" sind...
    MfG Aoeke


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