RechtsFrage Programme Veröffentlichen
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Ich denke schon wenns nicht kommerziell ist.
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will ja acuh nur meine projekte (freeware natürlich) auf meiner homepage drufmachn
des mt dem anwalt wusste chi schon.
sehen wir es als einen tipp für die schule
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Wenn du den C++Builder 6 Personal hast, würde ich auf das kostenfreie Turbo C++ 2006 upgraden.
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@audacia: hätte ich auch so gesagt. hat aber einen entscheidenden nachteil. du hast nicht die möglichkeit packages einzubinden. nicht mal rave- oder quickreport gibt es für turbo c++ in der kostenlosen version. somit ist die einsetzbarkeit schon sehr begrenzt.
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Hallo
Ein Virus wird weniger durch seine "Schadfunktion" definiert als vielmehr daran, das er sich selber verbreiten und verstecken kann.
Wenn du also ein harmloses Scherzprogramm mit dem Maus-Freeze schreiben willst, dann bau keinen Verbreitungsmechanismus ein.bis bald
akari
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ah danke
d.h. solange der sich nicht übers internet verbreitet macht das garnicht?
mein Maus-Freezer rtägt sich noch in den autostart ein^^
ist das dann rotzdem so erlaubt?und meine etwas härtere version kopiert sich noch 3mal auf den PC^^(die wird aber net veröffentlicht)
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Hallo
Zuerstmal : wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen.
Desweiteren gibt es keine Black-White Liste von erlaubten und verbotenen Funktionen. Da sliegt immer im Ermessen.
Negativ ist auf jedenfall jede Ausbreitungsfunktion, egal ob lokal oder im Netzwerk.bis bald
akari
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ok danke
ich sag meinem vater halt mal er soll mal mit seinem rechtsanwalt sprechen
trotzdem danke nochmal für die hilfe
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Wenn du dich da "verhaust" kannste schnell ein kostenpflichtige Abmahnung bekommen.
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Bitte die Faustregel beachten: ein Thema ein Thread, ein Thread ein Thema.
Ob Virus oder nichts hat nichts mit der jeweilsverwendeten BCB-Lizenz zu tun.Das Aufsplitten des Threads ist leider schiefgegangen, bei Bedarf die OT-Diskussion aber bitte hier fortsetzen.