Software als Einzelperson für 49€ verkaufen - möglich?



  • Hi!

    Original erstellt von Erhard Henkes:
    ..... Am Anfang nicht gleich eine GmbH (nicht finanzierbar) gründen, sondern vor allem anständige und virenfreie(Nachweis sichern! mail an euch selbst senden über Virentest mit zwei Scannern, spart Notar) Software abliefern. Wichtig: Impressum auf Homepage-Startseite und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Als Kleinstgewerbetreibende seit ihr dann in der "Schutzzone" (IHK, BG, Finanzamt). Am wichtigsten sind die juristischen Fallstricke (siehe Abmahnvereine, Haftung,...)...

    Es stimmt schon, dass meisen Kleinbetriebe über Einzelunternehmen oder GbR bzw. OHG in das Produktmarketing einsteigen. Aber wie Marc++us bereits gesagt hatte, haftet man mit den gesammten Privatvermögen. Die von Dir celebrierten Selbsttests, ob deine Software buggy ist oder nicht, retten Dich nicht unbedingt. Ein Haftungsfall kann auch dann eintreten, wenn Du deine Software falsch konzeptioniert oder spezifiziert wurde. Zwar war die dt. Rechtsprechung i.d.V. im recht human bzgl. Einzelunternehmer und Haftung, aber ich empfehle trotzdem schnell eine Rechtsform zu wählen, die das Privatevermögen vom Betriebsvermögen bzgl. Haftung deutlicher trennt.



  • Original erstellt von Marc++us:
    So einfach ist das auch wieder nicht. Es gibt da schöne trickreiche Unterschiede... Hauptproblem ist, daß Softwareentwickler kein freier Beruf ist. Das ist ja der Wettbewerbsvorteil von Ingenieuren, Ingenieurbüros verkaufen ihre Software nämlich als Softwaredienstleistung ohne Gewerbeschein, Informatiker nicht.

    Freeberufler == Angehörige der 'freien Berufe' ?!?
    Ja, da sind aber einige Aspekte zu berücksichtigen:

    1. Freiberufler (dif. oben) müssen die Majorität ihres Tätigkeites in Ihren 'freien Berufsfeld' ausüben - s. Vertragsgestaltung.i
    2. Es muss sich um Individualsoftwareentwicklung handeln, sonst ist es wieder Handel.

    Sonst hat man beim ersten dienstgeilen Steuerprüfer ein Problem... 😮

    Original erstellt von Marc++us:
    Es ist übrigens nicht richtig, daß man mit Gewerbeschein automatisch bilanzieren muß, auch hier ist je nach Einkommenshöhe die Einnahme-Überschußrechnung (sogenannte 4.3-Rechnung) möglich.
    Nach den letzten Rechtsänderungen ist man mit Gewerbe nicht mal mehr automatisch Vollkaufmann.

    Nein, aber wie gesagt, durch den Eintrag in Handelsregister muss man bilanzieren und ist Vollkaufmann.

    Original erstellt von Marc++us:
    [QB]Dafür sind inzwischen Phantasienamen auch ohne GmbH möglich, was früher nicht ging... früher war die Bezeichnung für Einzelpersonen mit Gewerbe so vorgeschrieben:
    "Marcus Bäckmann, Handel mit PC-Hardware und schlauen Sprüchen"
    Dies war die offizielle Firmierung. Nun sind aber auch solche Sachen möglich:
    "Marcus Bäckmann Flyhigh PCs"[QB]

    Ja,wie gesagt, voller Name und Zusatzberiff.

    cu

    P84



  • Ok, ich habe das jetzt so verstanden:

    Gewerbe für ca. 25€ anmelden, mich zum Beispiel "Metack Software & Webdesign" nennen und dann bei der Sofwarelizenz noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass für jegliche Probleme, die aus dem Programm resultieren, der Autor, also ich, nicht haften muss => Dann bin ich aus dem Schneider und habe auch schon nen "ersten kleinen Namen"?

    Ich hoffe, alles richtig verstanden zu haben (mir ist klar, dass das jetzt sehr kurz abgehandelt wurde von mir), aber im Prinzip korrekt oder nicht?



  • Original erstellt von <Metack>:
    dann bei der Sofwarelizenz noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass für jegliche Probleme, die aus dem Programm resultieren, der Autor, also ich, nicht haften muss => Dann bin ich aus dem Schneider und habe auch schon nen "ersten kleinen Namen"?

    Nö.

    Derartige Haftungsausschlüsse sind rechtswidrig und damit nichtig. Ein Kunde kann das unterschreiben und Dir später trotzdem eine rein hauen.

    Lies Dir mal im BGB und im Produkthaftungsgesetz durch, was Du alles auf jeden Fall erfüllen mußt. Bereits vor dem Produkthaftungsgesetz mußtest Du laut BGB ein einwandfreies Produkt garantieren, d.h. die Software muß überwiegend die zugesicherte Funktion erfüllen.

    Du kannst Dir das leicht überlegen... stell Dir vor, Du gehst zum Media Markt und kaufst einen neuen Fernseher. Nun kommst Du nach Hause und er geht nicht. Alles das, was Du nun gegenüber dem MM in Anspruch nehmen kannst, kann ein Kunde auch Dir gegenüber in Anspruch nehmen. Und nun stell Dir vor, der Fernseher explodiert beim ersten Einstecken und tötet Deine Katze. Auch hier gilt die Überlegung... und diese Ansprüche sind MINIMALANSPRÜCHE laut GESETZ, die nicht durch andere AGBs usw außer Kraft gesetzt werden können.



  • hä na toll. ich finde es aber ziemlich scheiße von dir, dass du nicht auch mal was POSITIVES erklärst. du machst dich hier her als ob alles negativ wäre und ich immer alles scheiße mache, und sone software verkaufen der weltuntergang ist. gibt's nicht auch noch was anders? ich finds zum kotzen, dass hier überhaupt nicht drauf eingegangen wird, wieso es so viele firmen trotzdem gibt... und wenn ich weiß, dass meine Software beim Kunden nichts schaden kann (ja, ich kann den Quelltext überschauen und weiß defintiv, dass ich nichts kaputt machen kann... Speicherplatzprobleme sind beim Nutzer und machen letztendlich auch nichts kaputt)



  • @<metack>: Werd´ erwachsen!



  • Original erstellt von <Metack>:
    [...] Ich finds zum kotzen, dass hier überhaupt nicht drauf eingegangen wird, wieso es so viele firmen trotzdem gibt. [...]

    Darum geht's in dieser "Diskussion" doch gar nicht. Marc++us will dich nur darauf hinweisen, das dir mehr passieren kann, als du denkst. Sollen wir lieber alle sagen, 'Ist schon richtig, wie du sagst, auf fang an', und zusehen, wie du Sche*ße baust?



  • Original erstellt von <Metack>:
    hä na toll. ich finde es aber ziemlich scheiße von dir, dass du nicht auch mal was POSITIVES erklärst. du machst dich hier her als ob alles negativ wäre und ich immer alles scheiße mache, und sone software verkaufen der weltuntergang ist.

    Eigentlich stehen die Antworten ja schon da, aber ich antworte trotzdem noch mal:

    Tut mir leid, wenn Du glaubst ich stelle Sachen negativ dar. Ich stelle die Lage so dar, wie sie in Deutschland zur Zeit bei den aktuellen Gesetzen ist. Und glaube mir, ich kenne Leute, für die hat die Firmengründung tatsächlich den Weltuntergang bedeutet.

    Und zu den Firmen, die es trotzdem gibt (btw, die Zahl war deutlich höher als die Zahl der Neugründungen):
    http://de.news.yahoo.com/030221/71/3b1bm.html

    Es ist nicht alles Scheiße, natürlich nicht. Aber sich selbständig zu machen ist hier nicht wie in den USA, wo Du in die Garage gehst und einen Laden aufmachst (wäre hier illegal). Und ich kann Dir da nicht helfen, sich selbständig zu machen ist eben mit einer Menge Informationen und rechtlichem Kleinklein verbunden. Falls Du das störend empfindest, so beschwere Dich bei Deinem Bundestagsabgeordneten - der ist dafür nämlich verantwortlich.

    Mich stört das ja auch, daß die Rendite-Risiko-Matrix für Gründungen hier bei uns so stark Richtung Risiko und wenig Rendite hin verzerrt ist.



  • Und wie sieht das mit so kleinen Jobs aus ?
    Ich habe schon oft gehört das jemand z.B. für die Firma eines Freundes ein kleines Programm geschrieben hat und dafür etwas Geld bekommen hat. Ist das legal ?



  • Schwierig. Natürlich grundsätzlich schon, wenn... 😉

    Hängt von der Höhe ab. Hängt davon ab, ob die Firma die Ausgaben verbucht hat (oder ob das Geld aus der schwarzen Kasse kommt). Grundsätzlich gibt's ja auch Freibeträge, unterhalb eines gew. Einkommens muß man das nicht anmelden und bleibt steuerfrei.

    Aber, lustig wie das nun mal ist, muß man sogar seine Werbebanner versteuern und dafür eine Unternehmung anmelden... wird wohl kein Finanzamt (wg. Geringfügigkeit) deswegen ein Verfahren anzetteln, aber naja...

    Am schärfsten sind eigentlich die Krankenkassen dahinter her, ob jemand nämlich die Leistung als Angestellter oder externer Freier erbracht hat (im ersten Fall gibt's nämlich Kohle für die Sozialkassen). Die schicken Heerscharen an Fahndern in die Firmen, um solche Sachen zu entdecken. Die meisten Firmen verhalten sich daher auch eher überbürokratisch in solchen Sachen, da der spätere Ärger nicht unerheblich ist. Ob das alles das Klima für mehr Firmengründungen begünstigt mag bezweifelt werden...



  • Sorry Marc++us, wenn wir dich dauernd mit unsern Fragen quälen - Aber eine hab ich noch:
    Angenommen jemand hat eine OHG angemeldet - So als 1 Mann Mini-Firma. Darf er dann selbst-entwickelte Software verkaufen ? Oder muss er dafür eine abgeschlossene IT-Ausbildung oder sowas vorweisen können ?



  • Softwareentwicklung ist (noch - gottseidank) noch kein Handwerksberuf, so daß man einen Meisterbrief o.ä. benötigt. Wenn also Geschäftsgegenstand der OHG irgendwas wie "Vertrieb und Entwicklung von Individualsoftware" ist, sollte dem nichts entgegen stehen. Wer an der Grenze wohnt, kann seinen Geschäftssitz auch nach Dänemark, Frankreich oder Österreich verlegen, für EU-Firmen gelten viele Restriktionen wg. der Antidiskriminierungsparagraphen der EU nicht (insbesondere Zwänge bzgl. Handwerksordnung und Berufsausbildung), für deutsche Firmen in Deutschland lustigerweise aber schon.



  • Original erstellt von Cpp_Junky:
    Angenommen jemand hat eine OHG angemeldet - So als 1 Mann Mini-Firma.

    Einzelunternehmer können keine GbR oder OHG gründen. 😉


Anmelden zum Antworten