Bei Vorstellungsgespräch gleich Vertrag unterschreiben?
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Hallo, ich bewerbe mich um mehrere Ausbildungsstellen als Fachinformatiker, nun habe ich habe ich schon ein Vorstellungsgespräch. Wird mir beim Vorstellungsgespräch der Vertrag dann vorgelegt oder zu einem anderen Zeitpunkt?
Wenn ich diesen dann unterschreiben, kann ich mich trotzdem später noch für eine Alternativ Stelle entscheiden?
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Sobald du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, bist du an dem Vertrag gebunden. Das ist die Idee eines Vertrags.
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aber meistens wird der vertrag dir nciht gleich nach dem vorstellungsgespräch vorgelegt. Der Arbeitgeber will ja auch noch andere bewerber hören.
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Kann ich dann fragen ob ich diesen zu einem anderen Zeitpunkt unterschreiben kann, ich weiß normalerweise würde jeder gleich unterschreiben, aber vielleicht habe ich an einee anderen Firma mehr Interesse.
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Na klar. Sag einfach Du willst ihn Dir nochmal zu Hause in Ruhe durchlesen. Verträge sollte man imho generell nicht sofort unterschreiben, sondern lieber nochmal ne Nacht drüber schlafen.
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Maxi schrieb:
Der Arbeitgeber will ja auch noch andere bewerber hören.
...und das selbe recht wird er auch dir zugestehen.
falls du doch voreilig unterschrieben hast, musste mindestens 2 wochen (oder so) in dem betrieb verweilen (probezeit). ein rücktrittsrecht gibt es nicht (glaube ich jedenfalls) bei arbeitsverträgen.
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Normalerweise wird eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Natürlich kannst du auch mehrere Verträge unterzeichnen. Bei dem du dann zum Ausbildungsbeginn nicht auf der Matte stehst, schmeisst dich dann sowieso fristlos.
Nur gehört sich das nicht, und kann dann auch ins Auge gehen, wenn der Chef rachsüchtig ist und eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen will.
Aber das ist oft so, das manche Bewerber gleich mehrere Angebote bekommen und sich dann das beste herauspicken.
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ausbilder_schmidt schrieb:
Natürlich kannst du auch mehrere Verträge unterzeichnen. Bei dem du dann zum Ausbildungsbeginn nicht auf der Matte stehst, schmeisst dich dann sowieso fristlos.
Hab mal gehört, dass der Arbeitgeber dann auch gerichtlich dagegen vorgehen kann, wenn du einen Vertrag nicht einhältst.
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totaler blödsinn... du kannst bei einem ausbildungsvertrag in der probezeit, also normalerweise in den ersten drei monaten, ohne angabe von gründen kündigen. wird durch das berufsausbildungsgesetz so geregelt. das heißt unterschreib so viel du willst...
hatte das vor ner woche in der berufsschule und das gesetz auch hier liegen...
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jeder anständige arbeitsvertrag räumt beiden parteien das recht auf kurzfristige kündigung ohne angabe von gründen ein. sind üblicherweise 3-6 monate.
und ne seriöse firma wird dir den vertrag postalisch zusenden, damit du ihn in ruhe durchlesen kannst.
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Machine schrieb:
totaler blödsinn... du kannst bei einem ausbildungsvertrag in der probezeit, also normalerweise in den ersten drei monaten, ohne angabe von gründen kündigen. wird durch das berufsausbildungsgesetz so geregelt. das heißt unterschreib so viel du willst...
hatte das vor ner woche in der berufsschule und das gesetz auch hier liegen...Ja das mit der Probezeit ist klar. Sobald du den Ausbildungsplatz angetreten hast (also am 1. Arbeitstag auf der Matte stehst) kannst du auch sofort kündigen. Kündigungsfrist sind dann meist nur ein oder zwei Tage.
Nur wenn du garnicht erst antreten tust kann es zum Problem werden, wenn dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
(z.B. eventuelle Lehrgänge schon gebucht etc...)
Ist aber eher selten der Fall.