Auf Rechnung arbeiten



  • Dann kommt der Kleingewerbetreibende/Kleinunternehmer doch in Frage? (Ich werde nur in den Sommermonaten eine Rechnung die weit weniger als 17500 EUR umfasst verschicken.) Die Vorsteuer betrifft mich dann gar nicht, weil ich ja gar keine Umsatzsteuer berechne.



  • Hallo,

    wenn du vorwiegend für Firmen und nicht Privatkunden arbeitest, ist die Kleinunternehmer-Regelung nicht sinnvoll, da die Firmen sowieso netto kalkulieren und deine USt selbst wieder im Vorsteuerabzug zurückerhalten. Und du kannst über den Vorsteuerabzug alle Sachen für dein Firma "netto" kaufen, was sich bei größeren Anschaffungen (Computer z.B.) schon lohnt.

    Die monatliche USt-VA geht mit Elster Online in wenigen Minuten, das ist also kein Argument.

    Chris



  • monatliche USt-VA

    Bei kleinen Firmen geht das auch im Nachhinein jährlich.



  • Die Firma will sich nicht binden, sie will kein Lohnabrechnung etc machen und Sozialbeiträge "sparen" bzw keinen Ärger damit haben. Wie haben uns bisher nur über das Projekt unterhalten. Bei der Abrechnung sagte man mir ich solle eine Rechnung schicken bzw ein Gewerbe anmelden.

    Ich müsste "normaler" Unternehmer werden (also mit Buchhaltung, Bilanz und USt) und dann eine Umsatzsteuer angeben, nur damit die Firmen diesen Betrag dann wieder vom Finanzamt zurückholen können? Meine Rechnung soll dann nicht 1000 Eur betragen sondern 1190 EUR, damit das Unternehmen dann 190 EUR zurückfordern kann?



  • Bei der Abrechnung sagte man mir ich solle eine Rechnung schicken bzw ein Gewerbe anmelden.

    Wo ist das Problem? Melde ein Gewerbe an und los geht's. Dann kommt das Finanzamt, die IHK, die BG und was weiß ich wer noch alles. Buchhaltung und Steuererklärung (WISO Sparbuch reicht) machen dann auch mehr Spaß als bisher. 😉
    Rufe bei der IHK an, die beraten Dich und schicken Dir die Unterlagen, die Du brauchst. Melde beim Gewerbe großzügig an, also mindestens "Hardware, Software, Einzelhandel". 👍



  • 1. Ich melde mich also als Kleinunternehmer an.
    2. Ich befreie mich von diesem IHK Beitrag.
    3. Wenn die Firma doch wiedererwartend eine Rechnung mit Umsatzsteuer haben will tue ich das und fürhe als Kleinunternehmer den Betrag ans Finanzamt ab.
    4. Am Ende eines Jahres muß ich eine Art Buchführung (Einnahmen- Überschuss-Rechnung) machen die Bescheinig das ich nicht mehr als 17500 EUR Umsatz gemacht haben.

    Mehr muß ich nicht beachten?



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in rüdiger aus dem Forum Neuigkeiten aus der realen Welt in das Forum Beruf und Ausbildung verschoben.

    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

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  • Hallo,

    sorry, aber die Meinung von Henkes kann ich nicht teilen. Ich muss zwar gleich weg, aber wenns Fragen gibt, frag nochmal.

    In aller Kürze:

    - Bei Firmen als Kunden IMMER für USt optieren (keine Kleinunternehmer-Regelung), die USt hat für dich keinen Nachteil, da du eh netto fakturierst. Der Vorteil ist, dass du bei eigenen Rechnungen, die du zahlst, die USt zurückholen kannst und natürlich auch, dass du keinen Ärger hast, falls du mal über die Grenze für die Kleinunternehmer-Regelung kommst.

    - Ich würde kein Gewerbe anmelden, wenn du dich in der Grauzone bist. Wenn sie dich als Gewerbe sehen (was normalerweise erst passiert, wenn du Gewerbesteuern zahlen müsstest), kommen sie schon und du kannst dich dann in Ruhe damit auseinandersetzen bzw. klagen.

    - IHK-Zwangsgelder entfallen ohne Gewerbe.

    - Ja, am Ende des Jahres machst du die Anlage EÜR, das ist eine Anlage zur Steuererklärung wie z.B. die Anlage KAP.

    - Bei einer Firma Regelungen für Scheinselbstständigkeit beachten!!

    Gewisse Leute würden hierin auch ein moralisches Problem sehen:

    Die Firma will sich nicht binden, sie will kein Lohnabrechnung etc machen und Sozialbeiträge "sparen" bzw keinen Ärger damit haben.

    Hinweis: Ich bin kein Anwalt und einen solchen solltest du für diese Fragen konsultieren, nicht hier fragen. 😉

    Christian



  • Ich kann dir folgendes Buch sehr empfehlen:
    http://www.galileocomputing.de/katalog/buecher/titel/gp/titelID-1718?GalileoSession=84085299A3k-lyEPd5U

    Das Buch habe ich mir auch gekauft. Es ist sehr zu empfehlen, da dort auch Dinge behandelt werden, wenn man ein Gewerbe anmelden muß. Tips zur Steuer, Rechnungsschreibung, Verträge, welche AGBs sind erlaubt usw. Die Investition lohnt sich auf jeden Fall. Du wirst viele Antworten zu deinen hier gestellten Fragen finden. Denn rechtlich beraten darf dich eigentlich hier eh niemand wirklich. Der Buchautor ist aber Anwalt, der hat schon eher Ahnung von der Materie, speziell für Software-Entwicklung.



  • martinsalo schrieb:

    ich möchte bei einer Firma arbeiten. Diese möchte aber von mir eine Rechnung haben. Was mach ich da, zumal ich noch Student bin und bereits einen 20h/Woche Vertrag habe?

    Schau in deinen Arbeitsvertrag. Normalerweise sind Nebenbeschäftigungen genehmigungspflichtig.

    Ansonsten : Handelsregister->Ich_werde_Kaufmann()



  • Wie gesagt: IHK berät Dich und schickt Dir kostenlos Unterlagen. Schau Dir die Kategorien der EÜR an (macht WISO automatisch).

    Ob Du eine Gewerbeanmeldung benötigst oder deine Aufgabe steuerlich auch anders lösen kannst, das kann ich Dir momentan nicht genau sagen. Hängt davon ab, was Du insgesamt in Zukunft machen willst. Scheinselbständigkeit liegt bei Abhängigkeit von einem Kunden eindeutig vor!



  • Hallo,

    um es nochmal zu wiederholen: Ich würde genau prüfen, ob das zukünftige Tätigkeitsfeld tatsächlich unter ein Gewerbe fällt, oder ob es nicht eher eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit ist.

    Letzteres erspart die eine ganze Menge Ärger sowie die Gewerbesteuern (die aber erst ab 30k oder so anfallen).

    Chris



  • Ich denke ich werde ein normales Gewerbe anmelden. Die Vhs bietet ab September ein Selbständig-Werden bzw Buchführungs Seminar an.

    Vielen Dank 🙂

    Martin


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