Arbeitszeiten



  • Wieviele Stunden darf man pro Tag maximal arbeiten (als Angestellter, nicht selbstständig)?

    Wenn man am Wochenende arbeiten muss, kann dann der ganze Tag komplett als unbezahlte Überstunden behandelt werden oder muss es dafür einen Ausgleichstag oder Bezahlung geben?



  • arbeiter mit 2 fragen schrieb:

    Wieviele Stunden darf man pro Tag maximal arbeiten (als Angestellter, nicht selbstständig)?

    wenn du freiwillig länger arbeitest, ist das deine sache. dem arbeitgeber sind natürlich grenzen gesetzt, wieviel anwesenheit er von dir verlangen darf. übrigens gibt's für die arbeit an feiertagen, falls du 'musst', besondere vergütungen (an weihnachtsfeitertagen und falls du nach stunden abrechnest, stundensatz *2, glaube ich). genaues kann ich dir aber leider nicht sagen. sorry für diese nicht gerade hilfreiche antwort.
    🙂



  • arbeiter mit 2 fragen schrieb:

    Wieviele Stunden darf man pro Tag maximal arbeiten (als Angestellter, nicht selbstständig)?

    Hier ist z.B. schonmal ein guter Ausgangspunkt für die weitere Nachforschung: Arbeitszeitgesetz (Wikipedia) oder unter ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis.

    cu André



  • ~fricky schrieb:

    wenn du freiwillig länger arbeitest, ist das deine sache.

    Soviel ich weiß muss auch ein Angestellter sich an das ArbZG halten (Ich glaube mich noch entfernt an einen Fall vor Gericht zu erinnern).

    ~fricky schrieb:

    übrigens gibt's für die arbeit an feiertagen, falls du 'musst', besondere vergütungen (an weihnachtsfeitertagen und falls du nach stunden abrechnest, stundensatz *2, glaube ich).

    Auch das ist soviel ich weiß nicht richtig. Der Mehrsatz wäre abhängig vom Tarifvertrag (falls anwendbar), und ich glaube auch nicht im Gesetz festgeschrieben. Wohl aber ist das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nach dem ArbZG nur unter bestimmten umständen erlaubt.

    ~fricky schrieb:

    genaues kann ich dir aber leider nicht sagen. sorry für diese nicht gerade hilfreiche antwort. 🙂

    Rechtsverbindliche Auskünfte darf (soviel ich mich nicht irre) ohnehin nur ein Anwalt oder Vergleichbares.

    cu André



  • Ich denke mal, unbezahlt arbeiten darf jeder für jeden, auch wenn diese Personen eigentlich ein Arbeitsverhältnis haben.
    Ob man seinem Cheffe nun dabei hilft, sein Wohnzimmer/sein Büro zu renovieren/ihm eine Homepage programmiert oder seinem Nachbarn.

    So lange alles glatt läuft, wird sich da auch niemand dran stören und bei Bürojobs oder gar Homeoffice nichtmal jemand merken.
    Dumm ist es halt dann, wenn du einen Arbeitsunfall hast(möglicherweise sogar bedingt durch Müdigkeit usw), du deinen Chef anschwärzen willst oder du durch die Überlastung Schäden erleidest.
    Davon abgesehen kann man einen Tag die Woche ruhig mal frei machen und abundzu auch mal schlafen, sonst ist man nach ein paar Jahren einfach mal im Eimer 😉



  • asc schrieb:

    ~fricky schrieb:

    genaues kann ich dir aber leider nicht sagen. sorry für diese nicht gerade hilfreiche antwort. 🙂

    Rechtsverbindliche Auskünfte darf (soviel ich mich nicht irre) ohnehin nur ein Anwalt oder Vergleichbares.

    ich wollte damit kundtun, dass ich eigentlich keine ahnung hab' und nur dinge erzählte, die ich irgendwo mal aufgeschnappt habe. und dazu gehört u.a. dass unter gewissen umständen ein arbeitgeber dienst am wochenende und an feiertagen von seinen angestellten verlangen kann. allerdings ist das eine teure angelegenheit für ihn.
    🙂



  • Arbeite einfach schneller und effizienter. Dann ist der Chef zufrieden und Du brauchst keine Überstunden oder Arbeiten am Wochenende. Es ist einfach: Eine vom Kunden bezahlte Aufgabe muss fertig werden, wann der Kunde das haben wiil!


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