Mietvertrag mit Bahnfahrkarten?
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Hallo
ich bin im Moment beruflich "umgezogen". Dazu zahl mir mein Arbeitgeber die Miete meiner Mietwohnung nach Einreiche des Mietvertrages. Unglücklicherweise hat sich aufgrund von Umbauarbeiten der Einzug verzögert, und ich muss jetzt drei Wochen mit der Bahn pendeln. Leider zahlt meine Firma aus bürokratischen Gründen (?) nur das, was im Mietvertrag steht, und keine einzelnen Fahrkarten.
Wäre es daher rechtlich korrekt, wenn ich im Mietvertrag irgendwie die Fahrkarten mit einfließen lasse - oder wäre der Mietvertrag dann ungülltig?Vielen Dank
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Dann wäre es kein Mietvertrag mehr.
Lass dir doch von der Firma für die Übergangszeit eine Pension o.ä. bezahlen.
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Naja, ich als Auszubildener bekomme nur wenig bezahlt (nicht der volle Vertrag, sondern nur bis xxx€ wird mit erstattet), und daher mache ich in diesem Fall auch verlust.
Das einzigste, was mir einfällt, ist, dass ich mir von meinen Eltern einen Mietvertrag ausstellen lasse (ich wohne jetzt bei denen und pendele dann von dort aus - ist kürzer als von meiner eigenen Wohnung) - wobei das irgendwie doch sehr "unschön" ist.
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Du könntest folgendes machen:
a) Du mietest dich bei deinen Eltern ein, inklusive ordentlichem Mietvertrag und Ummeldung des Wohnsitzes.
b) Deine Eltern übernehemn für den Rest der Zeit die Mietkosten für deine bisherige Wohnung (evtl. lässt sich der Mietvertrag kurzzeitig umschreiben, wenn der Vermieter das mitmacht).
c) Deine Eltern finanzieren dir die Bahnfahrt (weil sie deine Eltern sind und die halt lieb haben ;))Punkt b) und c) brauchen deinen Arbeitgeber ja nicht zu interessieren, wenn du ihm den Mietvertrag fürs Zimmer bei deinen Eltern vorlegst.
Und dass Der Mietpresi bei deinen Eltern zufälligerweise so ziemlic dem entspricht was deine alte Wohnung gekostet hat plus die Bahnfahrkarten, ist ja auch nicht weiter interessant
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Hallo
pumuckl schrieb:
a) Du mietest dich bei deinen Eltern ein, inklusive ordentlichem Mietvertrag und Ummeldung des Wohnsitzes.
Ich miete immer noch meine Hauptwohnung zusätzlich zu der anderen Mietwohnung. Ummeldung ist daher nicht nötig, oder?
Naja, an sich aber anscheinend die schönste Lösung. Ich glaube, so werde ich es machen.pumuckl schrieb:
b) Deine Eltern übernehemn für den Rest der Zeit die Mietkosten für deine bisherige Wohnung (evtl. lässt sich der Mietvertrag kurzzeitig umschreiben, wenn der Vermieter das mitmacht).
Das wär dann aber kein gülltiger Mietvertrag, da ich ja nicht wirklich die komplette Zeit über bei meinen Eltern wohne. Falls mein Arbeitgeber das kontrolliert, kann er dann Probleme machen?
pumuckl schrieb:
c) Deine Eltern finanzieren dir die Bahnfahrt (weil sie deine Eltern sind und die halt lieb haben ;))
Im moment tun sie das
Aber denoch denke ich, dass ich meinen Eltern jetzt nicht mehr groß auf der Tasche liegen sollte - und meine Firma bezahlt ja den Mietvertrag.
Danke aber!
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der arbeitgeber zahlt dir nur die miete, ein gehalt bekommst du aber nicht?
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pumuckl schrieb:
Und dass Der Mietpresi bei deinen Eltern zufälligerweise so ziemlic dem entspricht was deine alte Wohnung gekostet hat plus die Bahnfahrkarten, ist ja auch nicht weiter interessant
Das würde ich so nicht unterschreiben, grenzt ja schon fast an Betrug.
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Deine Eltern können dir keine Miete verlangen, da du in einer Ausbildung bist, sind deine Eltern dazu verpflichtet dich zu Hause wohnen zu lassen (nur wenn sie dich rauswerfen, wären sie verpflichtet dir die Wohnung zu bezahlen).
Außerdem wie wäre es wenn du mal mit deinem Chef redest?
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noch ein besserwisser schrieb:
Deine Eltern können dir keine Miete verlangen, da du in einer Ausbildung bist, sind deine Eltern dazu verpflichtet dich zu Hause wohnen zu lassen (nur wenn sie dich rauswerfen, wären sie verpflichtet dir die Wohnung zu bezahlen).
Außerdem wie wäre es wenn du mal mit deinem Chef redest?
Das gilt nur bis 25. Aber sollte hier zutreffend sein.