Freiberuflich arbeiten
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Hallo Forum,
was muß man als Freiberufler alles beachten? Wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen möchte, weil man von den Einkäufen die Umsatzsteuer zurück haben will.
Also:
- Die Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden und eine SteuerNr zusätzlich zu der die man asl Arbeitnehmer hat beantragen.
- Danach kann man Rechnungen schreiben. Dies müssen bestimmten Vorgaben genügen. Dafür gibt es im Inet Vordrucke.
- Man muß jeden Monat über Elster die Umsatzsteuer melden!? Also die Umsatzsteuer die man selbst gezahlt hat und vom FA zurückbekommt abzüglich die die man aufgrund einer Rechnung eingenommen hat. Das muß man jeden Monat tun auch dann wenn nichts angefallen ist? Man muß das für den vergangenen Monat tun? Und was ist mit den Rechnungen die noch nicht bezahlt sind? Wann muß dieser Punkt für Januar 2011 abgearbeitet sein? (Wenn auf der bisher unbezahlten Rechnung 31.Januar steht)
- Um Elster zu Nutzen muß man sich anmelden, um dann zertifizierte Dokumente zu erstellen. Ich habe bereits eine Signaturkarte von der Telekom (Telesec). Laut Internet kann ich diese für Elster benutzen. Ich muß mir also nur noch einen Kartenleser kaufen und los gehts? (Bzw ich hole mir einen kostenlosen Leser von Cosmos Direkt; für die PC Sicherheit muß ich mich dann selber kümmern.)
- Elster funktioniert auch unter Linux reibungslos, so wie es in der Elster-FAQ steht?
- Am Ende das Jahres muß man bei der Einkommenssteurerklärung zusätzlich zur Anlage N (Unselbst Lohn) noch eine Einnahmenüberschussrechnung abgeben.
- Außerdem muß ich meiner Krankenkasse meine neue Situation mitteilen. Die erhöhen dann ev die Abgaben, ja nach zusätzlichem Gewinn.
- Dem bisherigen Arbeitgeber muß ich nichts sagen, wenn ich nicht auf dem gleichen Feld arbeite wie mein AG. Bzw eigentlich wäre das kein Problem, weil einige meiner festangestellten Kollegen ganz offen auch für andere Firmen arbeiten. Diesen Punkt muß ich mit mir ausmachen.Habe ich irgendwas übersehen?
Vielen Dank
Mike
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Was mir spontan, unter Zeitdruck und ohne Gewähr dazu einfällt:
Ja, die Umsatzsteuervoranmeldung muss monatlich für den vergangenen Monat erfolgen. (außer das Finanzamt erlaubt dir einen längeren Zeitraum (unwahrscheinlich am Anfang)). Also bis zum 10.01 musst du die Ustvoranmeldung für Dezember 2010 abschicken.
Du willst wahrscheinlich eine Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten beantragen. Das bedeutet, dass du in dem Monat, in dem du das Geld bekommst, das ganze bei der Ustvoranmeldung (die du am folgenden Monat erstellst) einträgst.
Falls eine Rechnung also mal nicht beglichen werden sollte, dann hast du für sie auch noch keine Ust abgeführt.Für Elster (Ust-Anmeldung) brauche ich keine extra Geräte und Karten.
Vielleicht solltest du deinen Arbeitsvertrag überprüfen. Nur weil deine Kollegen das machen, muss es nicht ok sein. Die könnten z.B. auch anders geartete Verträge haben.
Viel Erfolg bei deiner freiberuflichen Tätigkeit!
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Hallo Zebald ,
das hört sich gut an. Wenn kein großer Haken dabei ist kann man sich so ein zweites Standbein aufbauen und in andere Bereiche mal reinschnuppern. Mit meinem Chef muß ich noch sprechen, aber ich glaube nicht das es Probleme geben wird.
Vielen Dank
Mike