Gerwerbe anmelden?
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Oder halt die Erträge in Bar auszahlen lassen.
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Das macht aber nicht jeder, da man als Auftraggeber die ausgezahlten Beträge nicht mehr von der Steuer absetzen kann - im Klartext wird's dann für den Auftraggeber auch teurer.
Da die Prüfungshäufigkeit seitens der Finanzämter gerade bei kleinen Firmen immer mehr zunimmt, dürfte die Bereitschaft mal kurz 1000EUR schwarz zu zahlen in Zukunft eher geringer als größer werden.
Insgesamt ist es bei so einem Nebengeschäft daher oftmals sinnvoller, das voll anzumelden und unter den Freigrenzen zu bleiben - wie Loggy es erwähnte. Was dabei vielleicht zu kurz kommt: 4000 EUR ist die Freigrenze für den GEWINN. Was ist Gewinn? Einnahmen minus Ausgaben.
Welche Ausgaben hast Du aber für die Webseitenerstellung: neuer Computer, neuer CD-Brenner, 50 CD-Rohlinge für Datensicherung, Telefonkosten, die Kosten für die Gewerbeanmeldung, Dein neuer Schreibtisch, den Du gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung gekauft hast, usw. D.h. wenn Du 7000 EUR Einnahmen hast und 4000 EUR Ausgaben, bleibst Du halt trotzdem unter der magischen Gewinnschwelle.
Allerdings wird's dann schon ein bißchen schwerer, weil Du einige minimale Kenntnisse über Abschreibungen und Steuerrecht benötigst. Ist nicht so schwierig auf diesem Level, muß man aber wissen. Hat aber eben viele Vorteile wenn man's legal macht, vor allem für die Auftraggeber.
Was nämlich sonst auch böse enden kann: wenn Du das schwarz machst aber Deinen Namen auf der Webseite als Autor angibst. Die ganzen Institutionen wie IHK, Handwerkskammern und Krankenkassen fanden nämlich nach Schwarzarbeitern wie verrückt.
Wichtig auch: wenn Du aus Zeitgründen keine Aufträge mehr hast oder aufhören willst mit dem Erwerb, das Gewerbe unbedingt abmelden - denn sonst bist Du dem Finanzamt weiter Steuererklärungen schuldig. Gibst Du diese nicht an, schätzt das Finanzamt Deine Einnahmen und dann wird es lustig. Die meisten Leute vergessen das Abmelden und das bringt vielen echten Ärger ein. Muß aber nicht sein.
Auch solltest Du versuchen zu verstehen wie die Umsatzsteuer funktioniert und welche Auswirkungen die von Loggy genannte Kleinstunternehmerregelung hat und worauf man damit verzichtet.
Unter dem Strich sind aber die Steuerrechtskenntnisse nicht komplizierter als etwas, das man sich in 2-3 Stunden erklären lassen könnte. Es gibt übrigens bei den Gemeinden (zumindest in Bayern) solche Broschüren, wo für Kleinbetriebe die wesentlichen Punkte erläutert werden. Die Finanzämter haben das u.U. auch - liegt häufig im Eingangsbereich in Regalen aus. Damit kommst Du schon problemlos über die Runden.
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Natürlich redete ich vom Gewinn. Aber die Ausgaben beim Webseitenerstellen sind ziemlich gering (300 EUR im Jahr oder so, kommt natürlich drauf an).
Denn mal eben den neuen Computer als Ausgaben abschreiben geht nicht. Denn ein Computer ist ein höheres Wirtschaftsgut und muss auf drei Jahre abgeschrieben werden. Das heißt, du kannst nur ein drittel des Kaufpreises als Ausgaben angeben. Den Rest musst du erstmal versteuern (außer du bleibst unter der Grenze dann ist es egal). Die anderen zwei drittel kannst du dann in den folgenden zwei Jahren abschreiben. Das bringt dir aber nur was, wenn du das Gewerbe dann noch hast und Gewinn machst...
Bei einem Schreibtisch wird es noch schwieriger, denn der wird nicht auf drei Jahre abgeschrieben sondern (genaue Zahl weiß ich nicht mehr) ca. 8 Jahre. Dann nur noch ein Achtel davon abschreiben bringt nicht so viel. Also wird man solche Käufe nicht nur deshalb machen, weil man die Ausgaben in die Höhe treiben will.
Davon ausgeschlossen sind Waren unter 400 EUR, die man selbstständig benutzen kann (also einen neuen Monitor kaufen und den dann sofort komplett absetzen geht nicht, weil man einen Monitor nicht selbstständig benutzen kann).
Zur Umsatzsteuer:
Wenn du dich von der Umsatzsteuer befreien lässt, hat das den Vorteil des geringeren Verwaltungsaufwandes. Des weiteren sind deine Produkte für Privatpersonen billiger (16%), da sie ja keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Der Nachteil für dich ist, dass du bei allen deinen Einkäufen die Umsatzsteuer bezahlen musst, du sie aber nicht erstattet bekommst. Wenn du allerdings nur sehr geringe Ausgaben hast, fällt das nicht ins Gewicht. Zu sagen ist noch, dass es Firmenkunden egal ist, ob du Mehrwertsteuer verlangst oder nicht, denn die können sich die vom Finanzamt wiederholen bzw. mit der eigenen verrechnen.Hab ich noch vergessen: Bei deinen Ausgaben würde ich auch nicht schummeln, denn du musst für jede Ausgabe eine Quittung haben und diese 10 Jahre aufbewahren. Und ich würde nicht wetten, dass dein Betrieb die nächsten 10 Jahre nicht geprüft wird (vor allem, wenn du mal etwas größer wirst, das weiß man ja vorher nicht).
[ Dieser Beitrag wurde am 10.04.2003 um 12:06 Uhr von Loggy editiert. ]
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Original erstellt von Loggy:
Zu sagen ist noch, dass es Firmenkunden egal ist, ob du Mehrwertsteuer verlangst oder nicht, denn die können sich die vom Finanzamt wiederholen bzw. mit der eigenen verrechnen.Das ist faktisch falsch.
Für eine Rechnung ohne MwSt kann eine Firma _keine_ Vorsteuer verrechnen. Mancher tut's vielleicht in der Buchhaltung trotzdem, ist dann aber vorsätzliche oder fahrlässige Steuerverkürzung. Absetzbarkeit ist nur gewährleistet, wenn die MwSt explizit auf der Rechnung aufgeführt ist. Sie muß sogar betraglich explizit genannt sein, eine Angabe wie "im Betrag 16% MwSt enthalten" reicht nicht (mehr) aus.
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Kannst du das noch ein wenig ausführen. Habe das noch nicht verstanden. Welche Vorsteuer? Und wieso nicht absetzen?
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Ausführ:
Vorsteuer ist ein Begriff für gezahlte Umsatzsteuer im Steuerrecht.
Variante ohne Umsatzsteuerpflicht:
Ich stelle Rechnung über 1000 EUR ohne Mehrwertsteuerausweis. Auftraggeber muß 1000 EUR bezahlen. Er kann als Betriebsausgabe 1000 EUR ansetzen. Umsatzsteuer kann er keine ansetzen, weil er ja keine gezahlt hat.
Variante mit Umsatzsteuerpflicht:
Ich stelle Rechnung über 1160 EUR inkl. 16% MwSt. Auftraggeber muß 1160 EUR an mich bezahlen. In der Umsatzsteuererklärung setzt Auftraggeber 160 EUR als gezahlte USt an (sogenannte Vorsteuer) und bekommt letztlich 160 EUR vom Finanzamt erstattet. Gezahlt hat er also eigentlich in Summe nur 1000 EUR. Du muß nun 160 EUR in Deiner Umsatzsteuererklärung angeben und 160 EUR an das Finanzamt zahlen. Hast also 1000 EUR verdient.
Was zunächst nach Milchmädchenrechnung klingt wird dann verständlicher, wenn man versteht was der Sinn hinter der Umsatzsteuer ist: zwischen Unternehmern wird diese nämlich nicht wirksam und aus Rechnungen herausgerechnet, ist neutral. Nur der Endverbraucher zahlt die Umsatzsteuer am Ende, weil hinter im keiner mehr kommt. Aber alle Unternehmer untereinander bekommen gegenseitig die USt neutral erstattet. Deswegen sind die Preise in gewerblichen Katalogen auch immer Nettopreise ohne Mwst im Gegensatz zu Endverbraucherkatalogen, wo immer Brutto gelistet ist.
Also, wenn man auf die Anwendung der USt-Pflicht verzichtet (geht bis zu einer gewissen Einnahmehöhe) ist man auch als Unternehmer Endverbraucher und zahlt die Mwst:
Du kaufst einen Schreibtisch (ich weiß nicht wieviel Geld Loggy dafür ausgibt, ich geh immer zum Ikea und gebe nur 300 EUR aus). Tja, also habe ich 300 EUR Ausgaben. Das war's.
Bin ich USt-pflichtig, so habe ich 300 EUR inkl. 16% MwSt ausgegeben, d.h. ich bekomme 41,37 EUR vom Finanzamt erstattet (btw: IKEA zahlt vom Schreibtisch 41,37 EUR an das Finanzamt). Meine Ausgaben betragen also nur rund 260 EUR. Dies wirkt sich konkret so aus, daß alle Ausgaben 16% niedriger sind. Aus irgendeinem Grund machen viele Firmen oft nur Geschäfte mit Leuten, die MwSt ausweisen, weil sie dann immer 16% vom gezahlten Preis rausbekommen. Das ist zwar seltsam, weil rein von der Nettobetrachtung wäre es egal, muß die Psychologie des Steuersparens sein.
Nachteil ist natürlich der zusätzliche Verwaltungsaufwand. Obige Darstellung vereinfacht natürlich, weil ich nicht auf den ermäßigten MwSt-Satz von 7% eingehe, kein Wort zu Eigenverbrauch und Eigenentnahme sage, und es dazu noch 1000 Dinge gibt. Aber die Grundidee ist so wie dargestellt.
@Loggy: was die geringe Höhe der Ausgaben betrifft so erschrecke ich ob Deiner mangelnden Phantasie. Vor allem solltest Du Dir als Jungunternehmer auch die Methode der "Ansparabschreibung" ansehen.
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Ja, so wusste ich das auch, aber wieso ist dann mein Satz faktisch falsch?
Es ist natürlich klar, dass ich mir keine Mehrwertsteuer vom Finanzamt wiederholen kann, wenn ich keine bezahlt habe
Ich lag noch unter der Grenze, deswegen war ich nicht gezwungen darüber nachzudenken (habe natürlich schon spekuliert und deshalb mich über Ansparabschreibung usw. informiert). Ansparabschreibung ist aber kein Mittel, mit dem man Gewinne in andere Jahre verlagern kann. Als Existensgründer hat man zwar dazu die Möglichkeit dies zu tun, weil beim Zurücktreten von der Investition keine Strafe verlangt wird, wie sonst, aber trotzdem musst du deine Investitionsabsichten klar darlegen. Zwar möglich, aber nicht so einfach das dem Finanzamt glaubhaft zu machen.
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Original erstellt von Loggy:
Als Existensgründer hat man zwar dazu die Möglichkeit dies zu tun, weil beim Zurücktreten von der Investition keine Strafe verlangt wird, wie sonst, aber trotzdem musst du deine Investitionsabsichten klar darlegen. Zwar möglich, aber nicht so einfach das dem Finanzamt glaubhaft zu machen.2003:
"... da ich im Jahr 2004 eine Erneuerung meiner Büroeinrichtung plane, um auch Endkunden persönlich empfangen zu können."2004:
"... wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation nach dem Golfkrieg ist zur Zeit keine Erweiterung hin zu Endkunden möglich, die Kaufrückhaltung läßt zur Zeit keine Expansion in diese Richtung zu."Aus Dir wird nie ein Pressesprecher.
Die Ansparabschreibung ohne Zinsen kann man glaube ich nur 3 Jahre nach Gründung in Anspruch nehmen, danach muß man bei Auflösung der Rückstellungen Zinsen zahlen. Aber für Gründer ist es ein gutes Mittel um Gewinne zu verlagern und damit auch aus der Krankenkassenpflicht rauszukommen... gerade für Schüler und Studenten sehr interessant.
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Deine Aussage klang danach, wie wenn sich die Firmen immer die MwSt vom FA zurück holen könnten, auch wenn man keine ausweist.
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Nagut
Ich kann halt nicht lügen...
[ Dieser Beitrag wurde am 11.04.2003 um 11:03 Uhr von Loggy editiert. ]
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Du lügst nicht, Du änderst Deine Meinung.
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Hi!
Ich habe auch schon seit ich 15 bin meine Firma J.M.K S.F. (www.jmksf.de) angemeldet.Du brauchst
1. Eine vormundschaftl. Genehmigung vom Jugendgericht
2. Die Einverständnis von deinen Eltern
3. Einen Gewerbeschein, kostet ca. 20 EURdas wärs dann schon! Und jedes Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben mit einer Einnahmen-Überschussrechnung.
Gruss, code_pilot
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hallo!
und wird man wegen der steuererklärung vom finanzamt angeschrieben mit den formularen oder muss man diese sich selbst holen???
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Die bekommst du zugeschickt.
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C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:
Schwierig wirds dann blos wenn du handel treibst ;
Sorry, wenn ich das Thema wieder aufwärme...
Meine Frage: Was ändert sich, wenn man Handel treibt? Muss man sich dann bei der Handelskammer registrieren oder ähnliches??
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EnERgYzEr schrieb:
C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:
Schwierig wirds dann blos wenn du handel treibst ;
Sorry, wenn ich das Thema wieder aufwärme...
Meine Frage: Was ändert sich, wenn man Handel treibt? Muss man sich dann bei der Handelskammer registrieren oder ähnliches??
IMHO ändert sich rechtlich nichts. Also ein Gewerbeschein genügt.
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So gut sich das alles auch anhört, muss es doch auch irgendwelche Risiken geben eine Ich-AG zu gründen, oder? Würde mich interessieren, denn ich bin noch Schüler, einen Job finde ich in meiner Nähe nicht, aber Geld brauche ich
Und wie sieht es dann aus wenn ich von einem Kunden einen Auftrag bekommen eine Anwendung zu "basteln", die z.B. auf irgendeine teuere DBMS zugreift. Muss mich dann der Kunde damit versorgen, oder liegt es in meiner Verantwortung?
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auch ich habe noch eine frage:
ich habe mal durch zufall die händlerkonditionen eines größeren händlers gesehen und es war doch bemerkenswert wie niedrig die preise waren.
aber: nehmen die normalen großhändler auch so kleine 1-Mann-Firmen??? Viele haben ja so lange Anmeldungsformulare... Suchen die sich die passenden Firmen aus, die sie beliefern wollen, oder ist das denen egal?
Und vor allem: Wo ist der Nachteil bei den relativ niedrigen Konditionen? Es kann doch nicht nur der höhere Mindesbestellwert sein, oder?
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Die nehmen auch kleine 1-Mann-Firmen... Du bekommst dann nur oftmals nichts auf Vorkasse, bzw. mußt bei Lieferungen über (3000,4000,5000, je nachdem) EUR Vorkasse leisten. Diese Fragebögen dienen in erster Linie dazu, Dein Liefer- und Kreditlimit auszuloten.
Und bei kleinen Liefermengen (z.B. kleiner 250 oder 500 EUR) mußt Du Versandkosten zahlen.
Ansonsten ist es denen egal - Geld stinkt nicht.
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EnERgYzEr schrieb:
C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:
Schwierig wirds dann blos wenn du handel treibst ;
Sorry, wenn ich das Thema wieder aufwärme...
Meine Frage: Was ändert sich, wenn man Handel treibt? Muss man sich dann bei der Handelskammer registrieren oder ähnliches??
Afaik gibt es beim Handeln die Problematik, dass Du noch nicht voll geschäftsfähig bist. Ich verß nicht, ob der Gewerbeschein allein Dich berechtigt, ohne Erlaubnis der Eltern PC's zu verkaufen..
So nebenbei: Ich finde das Thema sehr interessant. Hab schon oft drüber nachgedacht, sowas zu machen.
Zumindest momentan haben sich einige Leute bei mir gemeldet, die gern mal ne Datenbank oder Webseite, etc. haben würden.
Bei mir stellt sich aber dadie Frage, wie das aussieht, wenn ich schon einen Job habe. Begrenze ich die Steuererklärung auf die Firma oder kommt mein festes berufliches Einkommen als "Privatmann" da mit rein?Das ist leicht verwirrsam.
Gibbet da Quellen im Netz?
cYa
DjR
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DocJunioR schrieb:
Bei mir stellt sich aber dadie Frage, wie das aussieht, wenn ich schon einen Job habe. Begrenze ich die Steuererklärung auf die Firma oder kommt mein festes berufliches Einkommen als "Privatmann" da mit rein?
DAS ist vielmehr ganz einfach (bei einer Einzelunternehmung):
Du gibst zusätzlich zu Deiner normalen Steuererklärung (Mantelbogen und Anlage N für Gehalt) die Anlage "GSE" ab - dort werden gewerbliche und freiberufliche Einkünfte eingetragen.
In der Anlage GSE gibst Du den Gewinn aus Deiner Firma an - typischerweise einfach "Summe der Einnahmen - Summe der Ausgaben". Stichwort dazu ist die sogenannte "4.3-Rechnung" bzw. "Einnahme-Überschuß-Rechnung".