Uni-Mitschriften Urheberrecht



  • Hallo,

    ich habe vor einigen Jahren eine Mathematikvorlesung besucht und damals
    eine Formelsammlung für meine Kommilitonen geschrieben, die exakt auf den SToff zugeschnitten war.
    Diese hat sich in den letzten Jahren immer mehr erweitert und ich habe auch meine Mitschriften zu dieser Vorlesung digitalisiert.

    Da ich diese über die Jahre hinweg immer wieder verbessert habe, bin ich nun im Besitz eines "Buches" (bestehend aus Mitschriften der Vorlesung + eigene Gedanken), Übungsbuches (Übungen mehrer Jahre + Lösungen), sowie der ursprünglichen Formelsammlung.

    Ich bin nun am Überlegen, das ganze noch einmal Layout-technisch zu überarbeiten
    und anschließend zu verkaufen.

    Hier stellen sich mir einige Fragen:
    -Darf ich Vorlesungsmitschriften / Übungen verkaufen?
    (Ich denke ja, zumindest habe ich das in anderen Foren so gelesen, solange es sich bei den Mitschriften um keine Kopien handelt)

    -Wie kann ich mein Werk sichern? Ich möchte natürlich nicht, dass jeder meine Sachen einfach kopieren kann. Ein einfacher Satz, dass ich das nicht möchte, wird aber kaum ausreichend sein,oder?

    -Könnte eventuell ein Verlag Interesse daran haben?
    Es gibt schon viele Bücher zur Ingenieurmathematik, darunter sogar einige recht gute (ich mag zB den Papula), dennoch frage ich mich, ob ich nicht meine Sachen auch über einen Verlag verkaufen könnte. (Schon allein wegen 2)

    Bin dankbar für jede Antwort und jeden Tipp. 🙂



  • Ich gehöre zwar nicht zu den Akademikern, aber ich denke ein Urheberrecht hast du automatisch sobald du aus was altem was neues zusammenstellst und diese alte frei von Rechten Dritter ist. Formel dürfen an sich ja nicht geschützt sein und die Übungen etc stammen ja von dir und nicht vom Prof.. Somit sagt mir meine Logik du hast schon das Urheberrecht.

    Es gibt auch viele C++ Bücher, die wenigsten taugen was, erst recht für blutige Anfänger. Ich habe mir heute aus der Bücherei mal Schrödinger programmiert C++ ausgeliehen, mal schauen ob die was besser machen, erinnert mich so bissle an die Kopf bis Fuß Reihe.

    Ob es ein Verlag will, keine Ahnung wenn nicht veröffentliche es selbst. Da gibt es heute so viele Möglichkeiten Musik, Bücher etc. auf den Markt zu bringen auch ohne Verlage.



  • Wenn es die Mitschrift einer Vorlesung ist, liegt das Urheberrecht beim Prof.
    Ebenso ist es mit einer Mitschrift von Übungen/Seminaren.
    Hast Du Deine Mitschriften überarbeitet, bzw etwas eigenständiges daraus gefertig, hast Du das Urheberrecht.



  • das thema gabs glaube ich schonmal. bemühe mal die suche



  • xroads42 schrieb:

    das thema gabs glaube ich schonmal. bemühe mal die suche

    Kann nichts vergleichbares mit den Suchbegriffen Urheberrecht oder Mitschriften
    finden.

    Falls du einen Link hast, wäre das sehr nett. Ansonsten ist der Beitrag recht sinnlos.


  • Mod

    Bei Übungen mußt Du aufpassen. Es tobt zur Zeit ein ziemlicher Krieg zwischen einigen Unis bzgl kopierten Aufgabensammlungen... und Bücher aus dem Antiquariat mit alten Aufgaben sind teilweise bei Profs sehr begehrt, die gehören zu den typischen Käufern alter Technikbücher, gerade z.B. von den ostdeutschen VEB-Verlagen. Denn entweder muß man die Aufgabensammlung selbst erstellen, oder etwas aus freien Quellen kopieren, und das wird immer schwerer.

    Eine Formelsammlung sollte aber kein Problem sein.

    Speziell zu Sammlungen sagt das Urheberrecht:

    (1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.

    Selbst wenn Du also die Aufgaben von der Tafel abschreibst und damit scheinbar etwas eigenes erstellst, gehört das Werk damit nicht automatisch Dir.



  • hmm. das thema was ich meinte passt nicht ganz:
    http://www.c-plusplus.net/forum/305460



  • Mein Tip ist: Laß es sein, denn es lohnt sich nicht.

    1. Wahrscheinlich hast du kein Nutzungsrecht, das dir den Verkauf erlauben würde, da es eben eine Mitschrift ist, die aber inhaltlich, konzeptionell etc. auf dem Mist eines anderen gewachsen ist. Bist du der Meinung, mit der weiteren Bearbeitung ist ein eigenständiges neues Werk entstanden? Für den Juristenschmumpf solltest du einen Anwalt befragen.

    2. Selbst wenn daraus ein Buch wird, wird es rechtmäßig kopiert werden. (und sobald sich einer mal das bißchen Zeit zum Einscannen (im aufwendigsten Fall) genommen hat, wird sich das PDF binnen kürzester Zeit verbreiten, das kannst du nicht verhindern - was man lesen kann, kann man auch kopieren).

    3. Kommt finanziell überhaupt genug herum, um den Aufwand zu rechtfertigen?



  • Du kannst Dich doch mit dem Prof zusammen tun. Sein name wäre beim Verkauf sicher hilfreich.


Anmelden zum Antworten