Träge Polizei



  • Was darf man sich zur Verteidigung bei Anzeige in Deutschland holen?

    Kann man da schon um die eigene Aussage zu besprechen, sich einen Rechtsanwalt per Beratungshilfeschein genehmigen oder ist das dann ein Verteidiger, denn man beim Präsidium verlangen kann?



  • US_Army schrieb:

    Was darf man sich zur Verteidigung bei Anzeige in Deutschland holen?

    Kann man da schon um die eigene Aussage zu besprechen, sich einen Rechtsanwalt per Beratungshilfeschein genehmigen oder ist das dann ein Verteidiger, denn man beim Präsidium verlangen kann?

    Du musst der Polizei kein Wort sagen. So einfach ist das. Wenn du vorm Richter landest, wirst du spätestens einen Verteidiger kriegen.



  • Die Angabe, dass man also innerhalb 2 Wochen antworten sollte, sonst keine Rechtfertigung von mir gültig sei, stimmt also nur, wenn dann der Fall geschlossen wird, ohne mir eine Strafe zu erteilen?



  • Wir bewegen uns hier auf dünnem rechtlichen Eis. Keiner von uns hat Jura studiert, glaub ich zumindest, und daher rate ich dir zu einem Anwalt, je nachdem was du verbrochen hast. Wenn du einen umgelegt hast, solltest du dir nen Anwalt holen, wenns nur ein Zettel wegen zu häufigen Falschparkens ist, könntest du theoretisch auch einfach warten was passiert, ein Anwalt bringt die Sache aber garantiert schneller in Ordnung.

    Also: hol dir nen Anwalt.



  • US_Army schrieb:

    Die Angabe, dass man also innerhalb 2 Wochen antworten sollte, sonst keine Rechtfertigung von mir gültig sei, stimmt also nur, wenn dann der Fall geschlossen wird, ohne mir eine Strafe zu erteilen?

    Du mußt dich gegenüber der Polizei nicht äußern, weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Wenn du z.B. einen Anhörungsbogen bekommen hast, kannst du den einfach ignorieren (die Polizei hat mit dem Bogen allerdings ihre Pflicht erfüllt, dir Gelegenheit zur Äußerung zu geben, und kann danach weitermachen, wenn sie denn will). Wenn du unsicher bist, dann geh zu einem Anwalt, das darfst du jederzeit. Wenn du zu einem Anwalt gehst, dann nimm aber gleich allen Papierkram mit, den du in der Sache, um die es geht, zur Verfügung hast.



  • Und da gehe ich einfach zu einem Rechtsanwalt in dem Fachgebiet ""? und der beantragt dann Beratungshilfe für mich?



  • US_Army schrieb:

    Und da gehe ich einfach zu einem Rechtsanwalt in dem Fachgebiet ""? und der beantragt dann Beratungshilfe für mich?

    Was meinst Du mit Beratungshilfe? Du meinst das kostet dich nichts? Fail. Den Anwalt zahlst du selber.



  • Dumme Frage:
    Kann es sein dass du dem Miltär angehörst?

    Dann würde ich mal mit deinen Vorgesetzten sprechen. Ist zwar nicht schön, aber da muss man durch. Vielleicht kann der dir helfen.



  • Das Beratungshilfegesetz bestimmt, wem (§1) wofür (§2 - bei Strafsachen nur Beratung, keine Verfahrenshandlungen) Beratungshilfe gewährt werden kann, zuständig ist das jeweilige Amtsgericht (§4). Einfach zum Anwalt gehen, sollte im Prinzip möglich sein (§§7, 8).

    § 141 StPO bestimmt, unter welchen Umständen ein Pflichtverteidiger bestellt wird.



  • Minimee schrieb:

    US_Army schrieb:

    Und da gehe ich einfach zu einem Rechtsanwalt in dem Fachgebiet ""? und der beantragt dann Beratungshilfe für mich?

    Was meinst Du mit Beratungshilfe? Du meinst das kostet dich nichts? Fail. Den Anwalt zahlst du selber.

    Als Angeklagter zahlst du nur, wenn du verlierst.



  • earli schrieb:

    Minimee schrieb:

    US_Army schrieb:

    Und da gehe ich einfach zu einem Rechtsanwalt in dem Fachgebiet ""? und der beantragt dann Beratungshilfe für mich?

    Was meinst Du mit Beratungshilfe? Du meinst das kostet dich nichts? Fail. Den Anwalt zahlst du selber.

    Als Angeklagter zahlst du nur, wenn du verlierst.

    Du musst aber im allgemeinen das Geld vorstrecken. Bei einem Prozess, der z.b. 1 Jahr dauert, will der Anwalt bestimmt auch mal zwischendurch Geld.

    Nur wenn du dann gewonnen hast, erstattet dir die Gegenseite die Kosten.!



  • Bei Verfahrnseinstellung gibt es keine Kostenerstattung. ⚠



  • earli schrieb:

    Als Angeklagter zahlst du nur, wenn du verlierst.

    1. Ist er nocht gar nicht angeklagt, er soll nur eine Aussage bei der Polizei machen.

    2. Muss er die Kohle vorstrecken wie schon gesagt. Und wenn bei der Gegenseite nichts zu holen ist bleibt er doch drauf sitzen.



  • Die Gegenseite ist bei Strafsachen praktisch immer der Staat. Und der ist zwar pleite, aber nicht so pleite.


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