Bugs vs. gesetzliche Mängelansprüche - Wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage?



  • Normalerweise steht jedem Kunden nach
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

    zu, dass bei Mängel einer Sache, der Kunde

    1. Nacherfüllung verlangen kann

    2. bei zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsvesuchen, der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sein Geld also wieder bekommt.

    3. oder nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung der Kaufpreis gemindert werden kann

    Dies gilt für Sachen, aber wie ist das eigentlich bei Software?

    Kommerzielle Software von der Stange, also solche, die man nicht per Individualvertrag gekauft hat, haben ja oftmals schwere Bugs.
    Bei Computerspielen kann man davon ein Lied singen.
    Oftmals gibt es auch Patches, allerdings wird bei Softwareprodukten die sich z.B. nur schlecht verkaufen, der Support sehr schnell eingestellt.
    D.h. wenn beim ersten oder zweiten Patch der Bug immer noch nicht behoben ist, dann gibt es keinen weiteren mehr und der Kunde bleibt auf den Softwaremangel sitzen und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist oftmals kaum möglich

    Wie kann das aber nach den obigen drei Kriterien rechtlich erlaubt sein?
    Könnte es sein, dass für Software diese drei Kriterien nicht gelten, weil Software vielleicht keine Sache ist?
    Und falls ja, welche Rechte gelten dann?

    Beim entwickeln von Individualsoftware die ein Auftraggeber in Auftrag gegeben hat, ist es in der Regel ja einfach.
    Hier schaut man allein schon aus Imagegründen darauf, dass Mängel in der eigenen Software schnellstmöglich beseitigt werden, schließlich bleibt der Kunde dann ja weiterhin Kunde, wenn er mit der Arbeit zufrieden ist.
    Außerdem kennt man den Kunden und unter Umständen vielleicht auch sein System, was letzteres auch einfacher machen dürfte, den Bug zu beheben.

    Aber bei Massensoftware für die Welt da draußen, da scheint die gesamte Softwareindustrie das anders zu handhaben.
    Hier ist der Kunde bestenfalls ne Nummer und gegen dutzend andere Kunden austauschbar.
    Desweiteren hat der Kunde dadurch kaum eine gewichtige Stimme, wenn ein Kunde abspringt, dann hat man noch dutzend anderer die mit den Mängeln leben können, sofern das Produkt als ganzes nicht völlige Grütze ist.
    Aber warum kommt man als SW Entwickler hier so einfach davon, die SW Mängel nicht beheben zu müssen?

    Wie ist dazu eigentlich die aktuelle Rechtslage, das würde mich mal interessieren.
    Was wisst ihr zu dem Thema?



  • Was nützt dir das deutsche Recht (BGB), wenn du Software von Herstellern aus anderen Ländern kaufst?!



  • Th69 schrieb:

    Was nützt dir das deutsche Recht (BGB), wenn du Software von Herstellern aus anderen Ländern kaufst?!

    aber ihr vertrieb ist in deutschland.



  • Nicht einfach der Vertrieb, sondern ich kaufe von einer deutschen Firma, welche mein Vertragspartner ist. Mit dem Hersteller habe ich ja kein direktes Vertragsverhältnis.

    Nur mal so zur sprachlichen Formulierung: Viele neigen zur Übertreibung. So eine Übertreibung sind "schwere Bugs" sind. Ich würde unter "schwere Bugs" Bugs vorstellen, die das Produkt unbenutzbar macht. Wenn ein Spiel hin und wieder mitten im Spiel abstürzt, dann ist das kein schwerer Bug - sonst würde ich es ja gar nicht spielen können.



  • Die genaue Formulierung kenne ich nicht mehr. Aber Nacherfüllung wie von Dir beschrieben kann man nur von individuell entwickelter Software verlangen.

    Die Standard Software für Otto Normalanwender muss nur so gut sein wie Marktübliche Software. Wenn es also üblich ist, dass alle Bugs einbauen und die Software nur so gut sein muss wie das Marktübliche, kann man gegen Bugs die die generelle Ausführung der Software nicht verhindert, rechtlich bei Software von der Stange nichts machen.

    Nur meine private Meinung 😉


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