Frage zum lenovo online shop
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Hallo zusammen ich habe eie Frage bezüglich des lenovo online shops. Ich wollte mir dort ein Notebook zusammenstellen aber habe leider nichts darüber gefunden ob man diesen auch innerhalb 14 Tage wieder widerrufen kann.
Nur ein Artikel von 2009 in dem steht, dass das nicht möglich sei, da er auf eigenen Wunsch zusammengebaut wurde.
Kann mir da einer weiterhelfen?
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Klar, hier Hilfe: bestell einfach nix wenn du dir net sicher bist ob du es nicht vielleicht doch wiederrufen wollen wirst.
Und ja, bei Zeugs was auf Kundenwunsch angefertigt wird kannste das Rücktrittsrecht nach FAG knicken. Und "Allgemeines Rücktrittsrecht" gibt es keines. Das ist ein hartnäckiges Gerücht welches nix mit der Realität zu tun hat.
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Bestell doch ein ähnliches Serienmodell zum Ausprobieren.
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Boah.
Genau so wenig wie ich es vertrage wenn Händler rumweinen weil so viele Kunden Sachen bestellen und dann wieder zurückschicken, vertrage ich es wenn solche Vorschläge kommen.Ja, klar, bestellt ruhig alle Zeugs wo ihr wisst dass ihr es eh wieder zurückgeben werdet. Macht nur. Ist völlig OK, müsst ihr euch gar nix bei denken.
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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html schrieb:
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
Es ist wohl im Einzelfall zu bestimmen, ob eine Auswahl "maßgeblich" ist.
Wenn Lenovo nicht explizit das Widerrufsrecht einräumt, sollte man sich hier wohl nicht darauf verlassen, dass es gilt.
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TyRoXx schrieb:
Es ist wohl im Einzelfall zu bestimmen, ob eine Auswahl "maßgeblich" ist.
Bei einem System nach Kundenwunsch? Nope. Da ist immer eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgebend. ... sonst wär's kein System nach Kundenwunsch.
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Freund Swordfish.
Was soll dieser sinnfreie Beitrag?Es geht ja gerade darum ob etwas als "System auf Kundenwunsch" durchgeht. Es reicht nämlich nicht das einfach zu behaupten, weisste?
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Ähm. Schaut mal: Das ist die Bestellung. Das sind unsere Serienmodelle. Das mussten wir extra zusammenbasteln ... war ein Kundenwunsch.
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Gut.
Dann verkaufe ich Notebooks, mit und ohne Festplatte.
Die Notebooks kaufe ich nicht zu sondern baue ich selbst.
Standardmodell ist ohne Festplatte.
Mit Festplatte ist "auf Kundenwunsch", es gibt aber genau eine Festplatte die man auswählen kann. Mehr Optionen gibt es auch nicht.=> Wird mir vor Gericht aber unmöglich durchgehen wenn ein Kunde, dem ich den Widerruf auf Grund von "Spezialanfertigung auf Kundenwunsch" verweigere, wirklich klagen sollte.
Also nochmal: einfach nur sagen (schreiben) "System auf Kundenwunsch" reicht nicht.
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Beispiele, warum das nicht so einfach ist:
Wenn Lenovo die gängisten Kombinationen vorproduziert, um die Lieferzeiten niedrig zu halten, gilt dann automatisch das Widerrufsrecht? Wer soll das wissen oder entscheiden?
Wenn die einzige Auswahl ist, ob das Gehäuse schwarz oder grau ist und schwarz zufällig gerade nachproduziert werden müsste, gilt dann das Widerrufsrecht nur für grau oder für beide?
Amazon muss genauso das Widerrufsrecht einräumen, obwohl man da bei vielen PCs auch mehrere Merkmale wählen kann (häufig Prozessor und Festspeichergröße).
Man kann es auch so betrachten: Alle angeboteten Kombinationen ergeben in der Regel immer noch ein brauchbares Notebook. Also ist keine der Optionen "maßgeblich" im Sinne des Gesetzes.
So eine Zusammenstellung aus endlich vielen Kombinationen hat auch eine ganz andere Qualität als zum Beispiel eine persönliche Gravur oder eine Maßanfertigung.
Swordfish schrieb:
Ähm. Schaut mal: Das ist die Bestellung. Das sind unsere Serienmodelle. Das mussten wir extra zusammenbasteln ... war ein Kundenwunsch.
Wenn das so klar ist, hätte Lenovo das hinschreiben können. Haben sie aber nicht gemacht. Dafür gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder sind die rechtlich inkompetent oder sie lassen diese wichtige Information absichtlich weg, damit die Leute die Individualgeräte seltener zurückschicken, obwohl sie es dürften.