Musik legal downloaden
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Hi,
das muss er doch soweit ich weiß gar nicht. Die Polizei bzw. der Kläger muss das Gegenteil beweisen.
ChrisM
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Also wirds bei einer Anklage am Schluss daraus hinauslaufen wer die besseren Anwälte hat - und wer das ist, das kann man sich ja denken.
Bei Bizz gabs da mal einen Test von 3 solchen Anbietern, vielleicht findest du auf de Pro7 Seite dazu was.BTW: Wird das nicht von dem jeweiligen Provider mitgeloggt, wer was downgeloaded und dafür bezahlt hat. Die müssen das ja schon alleine der Rechnung wegen haben.
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Naja, nu mal langsam. Also wenn ich für die MP3's bezahle, dann habe ich ja auch was in der Hand. Einfach so bezahlt keiner. Ware gegen Ware, dafür braucht man keinen Anwalt. Also ich glaube ihr übertreibt da "etwas" ?!
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Eben sag ich doch, dass es da irgendwelche Logfiles oder so geben muss, sonst hätte das Ganze ja ziehmlich wenig Sinn.
Andererseits, wenn man jemanden verklagen will und man hat das nötige Kleingeld dann kann man sich alles und jeden kaufen, das ist halt nun mal so hier bei uns.
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siehe Apple iTunes, dass ist wohl das erfolgreicheste
gibt es aber nur für Mac OS X und Windoze
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CrazyOwl schrieb:
Andererseits, wenn man jemanden verklagen will und man hat das nötige Kleingeld dann kann man sich alles und jeden kaufen, das ist halt nun mal so hier bei uns.
Das ist aber interessant. Wer müsste den in diesem Spezialfall hier gekauft werden? Der Musikverkäufer und T-Online?
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*g* Nee so wars auch wieder nicht gemeint.
Der Musikverkäufer wird sich sicherlich nicht selbst seine Kunden vergraulen, und T-Online (als Provider schätz ich mal) auch nicht.
Aber: Hast du mal was vom O.J.Simpson Prozess gehört ? - Mein Gedanke ging da eher in diese Richtung, das ist doch (zumindest meiner Meinung nach) das Paradebeispiel, dass man sich mit Geld überall freikaufen kann. Also gehts umgekehrt wahrscheinlich genauso.
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Aber ich kann mir denken, welche Antwort du hören wolltest und ich kann dich beruhigen: "Ja ich bin felsenfest davon überzeugt, dass sich die Bullen auch kaufen lassen würden."
Aber daran hab ich vorher wirklich nicht gedacht und außerdem hätte das in diesem speziellen Fall wohl auch nicht solch gravierende Auswirkungen, da das sclussendlich ja soweiso eine gerichtliche Entscheidung wäre.
PS: Für alle die das jetzt nicht verstanden haben: http://www.c-plusplus.net/forum/viewtopic.php?t=50201
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ich frage mich, ob du die gebrannte cd mit sagen wir mal 10mp3s dann für 15euro verkaufen darfst, sofern du keine kopie davon besitzt.
damit wärst du vielleicht unterm ladenpreis und müßte ja trotzdem legal sein.
rapso->greets();
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rapso schrieb:
ich frage mich, ob du die gebrannte cd mit sagen wir mal 10mp3s dann für 15euro verkaufen darfst, sofern du keine kopie davon besitzt.
damit wärst du vielleicht unterm ladenpreis und müßte ja trotzdem legal sein.
rapso->greets();
Nein, its es eben nicht, Aber nur mal so: Wer sich Musik herunterlädt und edas legal (soll es ja geben), darfst du die zusammengestellte CD nicht verkaufen, höchstens verschenken, weil du dann mit den heruntergeladenen Geld machst und dann müsstest du Abgaben an den Staat geben. Das macht ja sicherlich keiner, der privat CDs verkauft, darum gillt hier, wie auch überall woanders: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Und im übrigen: Man wird nur angeklagt, wenn es tatkräftige Beweise gibt, und um daran zu kommen (z.B. Leitung abhören, ob jemand etwas bei Kazaa, etc. herunterlädt), muss man einen sehr hohen verdacht haben, denn so schnell gibt kein Richter eine Erlaubnis mit.
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Hi!
Wenn du nur legal runterlädst kann dir nix passieren.
RIAA & Co kriegen deine IP doch nur von Kazaa, und wenn du da nicht hast: Glück gehabt.Jedoch sehe ich das ganze ein bissel zweifelhaft. Gab mal ein Dokument (hab nicht mehr den Link, wenns einer will bitte melden), in dem der Autor geschrieben hat, wie es für einen böswilligen P2p User möglich ist Downloads zu spoofen und so unschuldige Leute als schuldig darstellen.
Dass das ganze wirklich praktiziert wird, zeigt das Beispiel einer 50 jährigen Hausfrau, die von der RIAA angezeigt wurde, weil sie angeblich Dateien in Kazaa geladen hat. Pech gehabt, die Gute hatte Mac Os installiert (wo Kazaa nicht läuft).Also, wenn ihr erwischt werdet: Auf doof stellen, Musik löschen, und auf das Dokument verweisen
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etechniker schrieb:
ICh frage mich, wie du nachher beweisen willst, dass du diese mp3 legal besitzt. Mal angenommen du lädst dir auf diese Weise 1000 mp3 runter und bezahlst 1000 euro dafür. Dann kommt die Justiz dir auf die Schliche und behauptet, du hättest dir die Musi bei Kazza o.ä. gezogen. Wie willst du beweisen, dass dem nicht so ist
Rechnung und derweiter gleichen Dinge.
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CrazyOwl schrieb:
Aber: Hast du mal was vom O.J.Simpson Prozess gehört ? - Mein Gedanke ging da eher in diese Richtung, das ist doch (zumindest meiner Meinung nach) das Paradebeispiel, dass man sich mit Geld überall freikaufen kann. Also gehts umgekehrt wahrscheinlich genauso.
So seltsam es klingen mag: Erstens ist das Amerikanische Rechtssystem nicht das Deutsche, zweitens standen damals alle Beteiligten unter einem übermäßig hohen Druck, einige Geschworene sind auch freigestellt worden.
Aber ich kann mir denken, welche Antwort du hören wolltest und ich kann dich beruhigen: "Ja ich bin felsenfest davon überzeugt, dass sich die Bullen auch kaufen lassen würden."
Und "die Bullen" sperren dich dann ohne Gerichtsverhandlung 5 Jahre in den finstren Keller, jaja.
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Windoof schrieb:
rapso schrieb:
ich frage mich, ob du die gebrannte cd mit sagen wir mal 10mp3s dann für 15euro verkaufen darfst, sofern du keine kopie davon besitzt.
damit wärst du vielleicht unterm ladenpreis und müßte ja trotzdem legal sein.
rapso->greets();
Nein, its es eben nicht, Aber nur mal so: Wer sich Musik herunterlädt und edas legal (soll es ja geben), darfst du die zusammengestellte CD nicht verkaufen, höchstens verschenken, weil du dann mit den heruntergeladenen Geld machst und dann müsstest du Abgaben an den Staat geben. Das macht ja sicherlich keiner, der privat CDs verkauft, darum gillt hier, wie auch überall woanders: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Und im übrigen: Man wird nur angeklagt, wenn es tatkräftige Beweise gibt, und um daran zu kommen (z.B. Leitung abhören, ob jemand etwas bei Kazaa, etc. herunterlädt), muss man einen sehr hohen verdacht haben, denn so schnell gibt kein Richter eine Erlaubnis mit.
klar kann man das versteuern und fertig, darum geht es hier aber nicht falls du es nicht mitbekommen hast, sondern darum, ob man gekaufte musik auch weiterverkaufen darf so wie alle anderen gekauften dinge.
rapso->greets();
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so, um noch mal zum Anfangsthema zurückzukommen.
bei http://www.mediamarkt.de habe ich mal sowas gesehen für 99cent pro song.
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Danke, hab schon gedacht ich schreib chinesisch