Beim programmieren nach FSK/USK richten?



  • Ist es nicht eher so, dass alle nicht geprüften Spiele ab 18 sind? Das ist doch der Grund, warum in der Anfangszeit (und manchmal auch jetzt noch) sogar Kinderspiele in den Wühlkisten waren und ein "Ab 18" Aufkleber drauf war.

    Das ist auch ein Grund, warum der Versandhandel so in die Knie ging. Unter anderem hatte ich kurz vor dem Gesetz eine Seite entdeckt, die Linux Spiele verschickte. Die Spiele sind aus USA und haben keine Freigabe. Und weil die sich nicht den Ärger mit der Kontrolliererei machen wollten, haben sie ihren Laden kurzerhand dichtgemacht.

    Ich find das Gesetz jedenfalls bescheuert, aber da bin ich sicherlich nicht allein. 😡



  • Das war früher so mit "egal solange sich keiner beschwert"
    Heute is es eher so das alle Spiele durchgetestet werden und die die es noch nicht wurden am 18 sind.
    Freie Spiele sind davon übrigens nicht betroffen, deshalb konnten die CS früher auch nicht indizieren blabla.



  • dreaddy schrieb:

    Freie Spiele sind davon übrigens nicht betroffen, deshalb konnten die CS früher auch nicht indizieren blabla.

    Nee, das lag daran, dass CS nur ein Zusatz zu Halflife war, was selbst (jedenfalls in der deutschen Version) nicht indiziert war. "Freie" Spiele sind ansonsten genauso von der Indizierung betroffen wie normale. BTW kann ich mir kaum vorstellen, dass die einschlägigen Beispiele (KZ Commander oder was es da gab) kommerziell waren ...



  • Bashar schrieb:

    dreaddy schrieb:

    Freie Spiele sind davon übrigens nicht betroffen, deshalb konnten die CS früher auch nicht indizieren blabla.

    Nee, das lag daran, dass CS nur ein Zusatz zu Halflife war, was selbst (jedenfalls in der deutschen Version) nicht indiziert war. "Freie" Spiele sind ansonsten genauso von der Indizierung betroffen wie normale. BTW kann ich mir kaum vorstellen, dass die einschlägigen Beispiele (KZ Commander oder was es da gab) kommerziell waren ...

    Ist es aber nicht so, dass ein Spiel erst dann eine Alterbeschränkung bekommt,
    wenn es jemand der zuständigen Behörde schickt zur Kontrolle? Ich habe schon
    seit geräumer Zeit keine Spielezeitschrift mehr und bin daher vllt. nicht auf
    dem aktuellsten Stand.



  • Hier mal genaue Infos:

    Die USK prüft nur dann Spiele, wenn sie jemand einreicht und eine Gebühr entrichtet (sind ca. 300 EUR). Dann bekommt das Spiel offiziell einen USK-Aufkleber.

    Spiele die keine USK haben, sind autom. "ab 18" (was damals ja nicht der Fall war). Das hat aber auch den Vorteil, das Spiele jetzt nicht mehr auf dem Index landen können. Sie dürfen höchstens noch verboten werden (was nicht mit dem damaligen Index gleich zusetzen ist!).

    So, Freeware und Sharewarespiele die nur über das Internet downloadbar sind, müssen KEINER USK unterzogen werden! D.h. jeder darf sie in Deutschland downloaden. Denn die autom. Regelung "ab 18" ist nur Pflicht für Spiele auf Datenträgern.



  • Definiere bitte Datenträger, eine Festplatte ist ja auch ein Datenträger und somit
    dürfte ich das Spiel ja keinem über ein Netzwerk schicken oder die Möglichkeit
    geben es sich herunterzuladen.



  • Danke schonmal für die vielen Antworten.
    Ich denke, dass ich mir dann nicht so viele Sorgen darum mache!



  • SirLant schrieb:

    Definiere bitte Datenträger, eine Festplatte ist ja auch ein Datenträger und somit
    dürfte ich das Spiel ja keinem über ein Netzwerk schicken oder die Möglichkeit
    geben es sich herunterzuladen.

    AFAIK: Es sind damit Spiele gemeint, die physisch auf Datenträgern vertrieben werden, als üblicherweise auf CDs oder DVDs. Das schliesst natürlich auch Spiele auf Festplatten, ROMS, Disketten usw. ein. Nicht betroffen sind jedoch Spiele, die es _nur_ als Downloads gibt.

    Bye, TGGC (Der Held ist zurück)



  • Ganau, es geht um den Vertrieb auf Datenträgern. Wenn ein Spiel auch auf Datenträgern erhältlich ist, dann gilt die USK-Regelung. Wenn jemand sein Spiel offiziell nur über seine Website zum reinen Download anbietet, tritt die USK-Regel nicht in Kraft. Ist doch ganz easy?



  • Hm das würde bedeuten wenn mein Spiel 300 mb gross wird und ich deshalb anbiete es wahlweise für einen kleinen Unkostenbeitrag auf cd zu verschicken anstatt das derjenige den dl mit dem 56k Holzmodem anleiert brauch ich erst den USK Kram(oder den Nachweis das derjenige 18 ist)?

    Und das ich soviele blutige, gewaltverherrlichende und nazistische Spiele ins Inet stellen kann wie ich will solange man sie nur downloaden kann?



  • dreaddy schrieb:

    Hm das würde bedeuten wenn mein Spiel 300 mb gross wird und ich deshalb anbiete es wahlweise für einen kleinen Unkostenbeitrag auf cd zu verschicken anstatt das derjenige den dl mit dem 56k Holzmodem anleiert brauch ich erst den USK Kram(oder den Nachweis das derjenige 18 ist)?

    Korrekt!

    dreaddy schrieb:

    Und das ich soviele blutige, gewaltverherrlichende und nazistische Spiele ins Inet stellen kann wie ich will solange man sie nur downloaden kann?

    Falsch! weil die USK ja nicht das Gesetz von verbotenen Propagandamaterial ausser Kraft setzt.

    Du mußt ja zwischen Indizierung und Verbot unterscheiden.

    Inidizierung: Ein Spiel oder Film landet auf dem Index, wenn er erlaubt ist, aber nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden darf. Darunter fallen Spiele wie Doom, HalfLife usw. Diese Spiele waren ja nie verboten, sie waren aber auf dem Index, weil die USK damals nicht bindend war. Auch wenn USK18 auf einem Spiel drauf stand, konnte es jeder kaufen, wenn es nicht auf dem Index war. Heute ist USK18 bindend, und somit ist eine Indizierung nicht mehr nötig.

    Verbot/Einzug: Ein Spiel oder Film wird verboten und eingezogen, wenn es gegen deutsches Recht verstösst. D.h. NIEMAND soll es zu Gesicht bekommen, soll heißen auch Erwachsene nicht. Wolfenstein 3D ist ein Kandidat, aber nicht weil man Leute abschiesst (das wäre damals auf Index bzw. heute USK18), sondern wegen den Nazi-Symbolen. Nazi-Symbole sind in Deutschland nur zur Aufklärung erlaubt (Geschichtsbücher usw.).

    Wenn man also in deinem Spiel rumballert und es nicht gegen deutsches Recht verstösst und niemand deswegen auf die Barikaden geht, kann es jeder downloaden. Sobald du aber Nazisymbole oder die Leute in deinem Spiel verhetzt, dann ist ein Verbot möglich.



  • doppelpost



  • apropos:
    wie is das eigentlich, wenn ich ein hakenkreuz irgendwo in nem spiel ahbe oder so (nicht, dass ich irgendwie nazi's verherrlichen will oder so...mag nazis überhaupt nich! ;)) und ich da in die mitte einen großen kreis reinmache (so, dass der manches überschneidet, sodass nicht das ganze teil zu sehen ist, sondern in der mitte nur ein kreis is) oder anders verfälsche, ist es dann immernoch verboten? oder kann man das dann so benutzen? fänd ich nähmlich irgendwie hirnrissig...
    mfg
    Black Sting



  • Man muss immer bedenken, das diese ganzen Sachen auch zu einem großen Teil Auslegung sind. Ich kenn die Gesetzestexte nicht (und würde sie ohnehin nicht verstehen), aber dort ist sowas natürlich nicht alles _ganz genau_ geregelt. Und bei Grenzfällen da kann dir sicher nichtmal ein RA eine genaue Auskunft geben, sondern rät dir wahrscheinlich dann lieber die Finger davon zu lassen. Ich könnte mir z.b. vorstellen, das wenn HalfLife 2 nur über Steam (oder wie auch immer das heisst), in Dt. vertrieben würde, es also nicht auf CD's rauskäm, man trotzdem eine USK Prüfung durchführen würde, einfach um "sicher zu gehen". Denn so ein paar Hobbygames im Netz, die auch ganz offensichtlich harmlos sind, das kümmert erstmal groß keinen, und daher würde wahrscheinlich jeder Richter das Gesetz sehr großzügig auslegen. Aber wenn damit im großen Stile Geld verdient wird, dann zieht es irgendwer, Medien oder Konkurennt, vor den Pranger. Und dann hat man, selbst wenn man Recht hat, einen riesigen Schaden. wieviele Omas schenken ihren Enkeln wohl HL2, wenn in den Nachrichten kommt: "HL2 versucht Jugendschutz zu umgehen"...

    Na gut, genug gelabert...

    Bye, TGGC (Der Held ist zurück)


Anmelden zum Antworten