Kann ich mit meiner Original-Standard-Version NICHT meine Software verkaufen?
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Ich habe sehr viel Mühe in meine Programme gesteckt, und würde das ein oder andere auch gegen eine geringe Gebühr verkaufen, aber jetzt habe ich einen riesen Schreck; das darf doch nicht wahrsein!!!!
DIe License.txt sagt: "Sie dürfen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser
Lizenzvereinbarung ausführbare Programme, die Sie mit Hilfe der
Software erstellen, ausschließlich in ausführbarer Form
reproduzieren und vertreiben, ohne zusätzliche Lizenzen
zu erwerben oder Gebühren zu entrichten. "Das heißt ja, ich darf meine Programme nur Freeware verkaufen.
Ich fühle mich total beschissen, schließlich habe ich immerhin vor einem jahr 200 DM o. Ä. dafür hingeblättert, eine originale Standardversion (keine Stundenversion, sondern eine richtige) zu kaufen... und jetzt darf ich meine Programme nicht verkaufen *jammer* !
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"als freeware verkaufen" fin ich gut
Ich Verstehe den Ausschnitt allerdings so das du das sehr wohl darfst.
Sie dürfen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser
Lizenzvereinbarung ausführbare Programme [...] vertreiben, ohne zusätzliche Lizenzen zu erwerben oder Gebühren zu entrichten.Ich meine weiter unten in der Datei steht auch noch welche Dateien man bei welcher Version auch noch mit seinem Programm ausliefern darf.
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Der zitierte Absatz besagt doch nur, dass du Programme weitergeben darfst ohne zusätzliche Lizenzen von Borland zu kaufen oder zusätzliche Gebühren an Borland zu zahlen. Ob du für deine Programme Geld verlangen darfst wird hiervon gar nicht berührt, da musst du wohl noch etwas genauer suchen.
Aber:
a) verstehe ich nicht, warum du jetzt so entsetzt tust; das Studium der Lizenz hätte eigentlich vor oder spätestens gleich nach dem Kauf der Software erfolgen müssen, und
b) kann ich nicht recht nachvollziehen, welchen Rat du von einem Forum juristischer Laien (vermute ich mal) erwartest, anstatt dich bei Borland selbst und ggf. einem Anwalt zu erkundigen.
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hallo,
ja, du solltest dich bei b selber erkundigen (anruf bei deutscher niederlassung), da die rechte von version zu version und nochmal in unterversionen (wie standard, prof, entrpr) varieren.
ich darf z. b. mit meiner delphi 5 standard alle erzeugten exen verkaufen wies mir beliebt, mit delphi 6 standard ist dies nicht erlaubt, da darf man nur noch freeware entwickeln. also teflon bei b...mfg
m