Laserpointer für Pistole
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Ich war vorhin auf der Suche nach einem Reflexvisir für eine Walther CP99. Das hat mich vor das Problem gestellt, dass man diese Visiere nicht einfach auf die Pistole draufbauen kann, sondern noch einen "Bridge Mount" und eine "Weaver Adapterschiene" braucht. Bei einem Preis von 50€ für das Visir und noch mal 25€ für die Montagesachen ist das schon ziemlich teuer. Durch Zufall bin ich dann auf diese Seite gestoßen:
http://www.softair.at/Die bieten da einen Laser Pointer für die Walther CP99 an (auch wenn es eine Softair ist, die Schiene ist ja die gleiche):
http://www.softair.at/detail2.php?it_id=1128Das wäre natürlich eine Alternative zum Reflexvisir. Aber ich habe mal gehört, Laser Pointer für Waffen wären in Deutschland verboten (halt Besitz, Kauf, Verkauf, Montage, ...). Hat sich da dran was geändert? Oder warum bieten die das Teil da einfach an? Und was passiert wohl, wenn ich es bestelle? Kann ich dann dafür bestraft werden? Ich meine es steht ja nich dabei, dass es verboten ist...
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LoL, besitzt eine Knarre und machst dir sorgen darum, ob der Laserpointer legal ist?
Leute gibts
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Minimee schrieb:
LoL, besitzt eine Knarre und machst dir sorgen darum, ob der Laserpointer legal ist?
Leute gibts
Aus seinen Linkadressen könnte man schließen, dass es sich um eine Softair handelt, die sind nicht verboten... Möglicherweise aber, wenn ein Laservisier draufmontiert ist...
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es ist keine softair, aber die softairs haben die gleiche 22mm weaver schiene, darum würde das wohl zusammenpassen.
Möglicherweise aber, wenn ein Laservisier draufmontiert ist
Nein, ein Laservisier (oder auch Rotpunktvisier oder Reflexvisier genannt) ist legal. Meine Frage bezog sich nur auf den Laserpointer.
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Laserpointer als Zielvorrichtung ist laut Waffengesetzt verboten. Musst wohl das Rotpunktvisier nehmen. (Die Änderung ist mit der letzten Verschärfung gekommen)
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"Laut Waffenrecht ist der BESITZ, nicht nur das Verwenden an einer Waffe (z.B. Luftgewehr, großkalibrige Sportwaffen etc) einer Vorrichtung die das Ziel anleuchtet (egal ob Laser (IR oder sichtbar) oder Lampe (IR oder normal) illegal und somit strafbar als Verstoß gegen das Waffengesetz. "
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Was für eine sinnfreie Regelung
Warum sollte man keine Taschenlampe an eine Pistole dranbauen dürfen? Damit man die Taschenlampe statt dessen in der Hand halten muss?
Und das mit dem Laserpointer... machen die sich Sorgen, dass man wem in die Augen leuchtet und seine Netzhaut beschädigt? Das kann mit jedem Laserpointer passieren.
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TheToast schrieb:
Aus seinen Linkadressen könnte man schließen, dass es sich um eine Softair handelt, die sind nicht verboten...
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snOOfy schrieb:
Was für eine sinnfreie Regelung
Warum sollte man keine Taschenlampe an eine Pistole dranbauen dürfen? Damit man die Taschenlampe statt dessen in der Hand halten muss?
Und das mit dem Laserpointer... machen die sich Sorgen, dass man wem in die Augen leuchtet und seine Netzhaut beschädigt? Das kann mit jedem Laserpointer passieren.Mal angenommen du hast so eine Waffe und die ist legal. Durch den Laserpointer wird sie dann illegal, da sie dadurch gefährlicher wird (schließlich kann man damit viel leichter Treffen und ein Jäger oder Sportschütze benutzt so ein Ding für den Sport wohl kaum, eher ein blutiger Anfänger, der damit jemanden umlegen will. Oder ein Terrorist. Kriegswaffen sind ja auch verboten, warum wohl? Weil mit ner MP auch jeder Depp ein Massaker anrichten kann.
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na gut, aber die taschenlampe?
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Minimee schrieb:
Mal angenommen du hast so eine Waffe und die ist legal. Durch den Laserpointer wird sie dann illegal, da sie dadurch gefährlicher wird (schließlich kann man damit viel leichter Treffen und ein Jäger oder Sportschütze benutzt so ein Ding für den Sport wohl kaum, eher ein blutiger Anfänger, der damit jemanden umlegen will. Oder ein Terrorist. Kriegswaffen sind ja auch verboten, warum wohl? Weil mit ner MP auch jeder Depp ein Massaker anrichten kann.
das hat damit nix zu tun.
die Waffe wird nicht gefährlicher dadurch, dass man das FDJ Anzeichen draufklebt, trotzd dem ist es illegal.
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snOOfy schrieb:
na gut, aber die taschenlampe?
das Waffengesetz definiert das wie folgt:
§1 Absatz 2
" Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände "
Anlage 1.
"4.1Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren),"
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Ab1
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Na gut, dann bestell ich das Teil wohl lieber nich
Sonst werd ich dafür noch angeklagt...