käuferrechte
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Hi
das mit den 2 Jahren Stimmt nicht ganz.
du hast 24 Monate Gewährleistung
In den ersten 6 Monaten gehen der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel bereits beim Kauf existiert hat.
die ersten 6 Monate ist somit der verkäufer ist in der beweispflicht
die nachfolgenden 18 Monate ist der Käufer in der beweispflichtheist derjenige der in der Beweispflicht ist muss dem anderen beweisen das er was falsch gemacht hat (Die Wahre Fehlerhaft bzw mangelhaft ausgeliefert hat.). Anfangs heist das der Verkäufer mus dir beweisen das du dich total falsch verhalten hast und z.B. die Maus in der Dadewanne oder im Sandkasten verwendet hast. oder du must dem hersteller nachweisen, das er etwas falsch produziert hat. In den ersten 6 monaten gehen der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel bereits beim kauf existiert hat.
weiter gibts ggf. noch die Garantie vom Hersteller. Die tritt der Mediamarkt an dich ab, heißt wenn der Hersteller 2,3 oder 5 Jahre Garantie gibt must du dich direckt an ihn wenden.
(sollte normalerweise der fall sein. manche Hersteller verhalten sich aber auch anders und sagen. das du nicht dort gekauft hast und daher nicht garantie berechtigt bist. Mediamarkt als kunde des herstellers wärs wiederum. Genaue gesetzeslage kenn ich nicht. die ändert sich immer mal wieder je nachdem wie ein Richter entschieden hat.)gruss
[edit]
Garantie ist eine freiwellige leistung des Herstellers und nicht gesetzlich geregelt.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt 24 Monate 6 / 18
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Termite, wo hast du denn das mit den 6/18 Monaten her?
Und bei Gewährleistung ist immer der in der Pflicht, bei dem du gekauft hast, also immer das Geschäft, nicht der Hersteller.
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was ist eigentlich wenn das Geschäft nicht mehr existiert, kann ich mich dann direkt an den Hersteller wenden oder kann er verweigern, die Ware anzunehmen?
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Hi
@Loggy
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Verjährung und Beweislast
Seit dem 1.1.2002 gelten neue Fristen für die Verjährung für Ansprüche aufgrund von Mängeln an der Kaufsache. Die bisherige Frist von sechs Monaten ist auf zwei Jahre verlängert worden (§ 438 BGB), im Baugewerbe sogar auf fünf Jahre. Sie beginnt regelmäßig mit der Übergabe der Kaufsache.Der Verkäufer haftet in diesem Zeitraum für solche Mängel, die schon bei der Übergabe der Sache vorlagen. Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird vermutet, dass die Sache schon bei der Übergabe der Sache qualitativ mangelhaft war. Hier findet also eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers statt. Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Doch auch hier trifft ihn innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislastumkehr.
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einer der Beispiele. wenn du Goggel anschmeist wirst du genug Seiten finden.
Begriffe: gewährleistung "sechs Monate"gruss
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Manchmal wenn man im einem Computerladen Hardware kauft,
dann bekommt man immer eine Rechnung bei der der Kunde mit Namen dransteht.Zumindest, wird man nach dem Namen dauernd gefragt.
Dabei kommt es dann auch vor, das der Verkäufer einem die Rechnung gibt, bei
der man dann unterschreiben soll, obwohl man Bar bezahlt hat!Wozu soll diese Unterschrift gut sein?
Warum ist die notwendig und kann man das Produkt auch ohne Unterschrift kaufen, mit anderen Worten würde ein Recht darauf bestehen, das mit der Händler das Produkt ohne Unterschrift verkauft?Und einmal ist mir etwas ganz übles passiert, das war beim Saftladen Arlt, falls
den jemand kennt.
Da mußte ich etwas innherhalb der 6 Monate Garantiezeit (kam 1 Woche nach dem Kauf wieder in den Laden) umtauschen weils kaputt war und dann wollte der Verkäufer doch tatsächlich eine Fotokopie von meinem Personalausweis haben.Ist das überhaupt zulässig, ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
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Du musst dafür unterschreiben, dass Du die Ware bekommen hast! Das macht man meist bei total windigen Typen, denen man nicht mal seine eigene Oma anvertrauen würde
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was soll das bringen mit der unterschrift??? die bringt doch auch nichts
was hat artl davon?
wenn die "sicherheit" haben wollen, können die z.b. die seriennr mit auf die quittung schreiben.
das ist ja das prob bei den läden.
z.b.
A kauft logitech mx1000 bei MM
B kauft z.b. bei betrugbay auch die mx1000B die maus geht kaputt, hat keinen bock zu diskutieren bei dem verkäufer
also geht B zu A und sagt "nimm meine maus und gehe zu MM und tausche die um, danke"
lol, das dürfte sogar funktionieren, obwohl ich jedem davon abrate, da es betrug ist!
was hat also artl mit der rechnung? warum unterschreiben? wenn ich was im versand bestelle, dann bekomm ich auch ne ordentliche rechnung und muss auch nichts unterschreiben. komisch. ich kauf z.b. nie wieder was bei artl
muss man nur ewig warten und billig ist es auch nicht grad. dann sind die verkäufer "mega-wissend". lol
wenn ihr da einkaufen wollt, gut, ich tue es nicht.
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Hi
ich nehm mal an, das es sich dabei um eine DIN A4 grossen Zettel gehandelt hat. Der sowohl als Lieferschein und Rechnung dient (eins von beiden wird draufstehen). Mit deiner Unterschrift hast du bestätigt, das du die Wahre erhalten hast, mehr nicht. Der Verkäufer sichert sich damit ab das du die Wahre follständig, optisch einwandfrei entgegen genommen hast. Es gibt ja auch Läden wo du die Wahre vorbestellen kanst, dann bezahlst du gleich und ein paar tage spähter kann man dann die wahre abholen. Bzw diw Wahrenausgabe ist in einem anderen gebäude ( Möbelhäuser ) Um da schindluder zu verhindern, unterschreibst du für den erhalt der Wahre. (woher soll der verkäufer wissen, das du die wahre noch nicht erhalten hast?)
im gegenzug unterschreibt der Verkäufer für den erhalt des Geldes. Ist so zumindestens bei den KM Formularen so vorgesehen. Und wird beim Kauf im Laden auch so durchgeführt.
soll schon vorgekommen sein, das jemand 2 jahre spähter eine Manung krigt. er solle doch bitte die wahre bezahlen. Dann tut so eine Unterschrift auf so einem Lieferschein/Rechnung doch ganz gut (natürlich die vom Verkäufer). KM wahr da mal glaubich in der ct als tolles negativbeispiel drin. Der käufer hat aber mit EC gezahlt womit er die bezahlung noch beweisen konnte nach langem hin und her.
Anders sieht das mit dem Kassenbelegen aus. Der gilt ja auch ohne Unterschift als nachweis, das man bezahlt hat. (anders würde man den ja auch garnicht kriegen). Hier fehlt aber auch der Lieferschein und die Rechnung. Somit sind keine Unterschriften notwendig.
Wenn du ein Packet bekommt muss man ja normalerweise auch unterschreiben. Ist genau das gleiche; Ware/Pakte vollständig im optisch einwandfreien zustand erhalten. Bei optisch sichtbaren Mängeln entweder vermerken lassen oder zurückgehen lassen. (und auch nachzählen. nicht das nur 3 von 4 Päckchen da sind)
gruss Termite
[edit]
Beim Versandhaldel gehts ja ähnlich. Du bestellt die Wahre. Der Laden liefert per Paketdienst aus. Du unterschreibst beim Paketdienst für den erhalt der Lieferung. Damit kann der Laden nachweisen, das du die Wahre erhalten hast (oder der Postbote ist der Dumme. Der wird sich aber sicher an die 7 verdamt schweren Pakete errinnern die er erst biem 3 mal an den man gebracht hat). Der Zahlungsweg wir ja auch dokumentiert. Du zahlst ja nicht bar im Laden. Sondern per Nachname(bar)/Vorkasse/Rechnung. Hier hast du durch belege Kontoauszüge eine Dokumentation.
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Ware schreibt man ohne h!
Es sei denn, Du meinst das einzig Wahre, aber ich seh hier kein Bier.
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Termite schrieb:
Mit deiner Unterschrift hast du bestätigt, das du die Wahre erhalten hast, mehr nicht. Der Verkäufer sichert sich damit ab das du die Wahre follständig, optisch einwandfrei entgegen genommen hast.
Und was bringt das dem Verkäufer?
Diesen Satz streiche ich nämlich vor unterschreiben immer durch, da man bei geschlossener Packung nicht erkennen kann ob die Platine in ordnung ist.Um da schindluder zu verhindern, unterschreibst du für den erhalt der Wahre. (woher soll der verkäufer wissen, das du die wahre noch nicht erhalten hast?)
Das ist aber via Postweg, mit dem Kauf im Laden also nicht zu vergleichen.
Rest werde ich nicht kommentieren, da nicht Teil des Themas.
Oder kurz gesagt, Versandhandel ist wieder ein ganz anderes Thema.