Unbezahltes Praktikum: Rechte am Code?



  • Hi,

    Ich mache zur Zeit im Rahmen meines Studiums ein mehrwöchiges Industriepraktikum. Bisher kam eine Vergütung nicht zur Sprache. Die Sachen, die ich mache, sind scheinbar aber ganz brauchbar und die Firma hat ein Interesse daran. Wie sieht das mit den Rechten am Code aus? Ich habe die Codes während meines Praktikums geschrieben, aber keinerlei Vertrag o.ä. unterschrieben und keinerlei Entwicklungen der Firma darin verwendet. Bleiben die Rechte bei mir, so daß ich damit evtl. einen Hebel für eine Vergütung hätte oder die Codes zumindest nachher anderweitig verwenden kann? So wie ich das sehe ist es (so lange ich nichts andere vereinbare) mein geistiges Eigentum und es spielt keine Rolle, ob ich das auf einem Rechner der Firma oder bei mir zu Hause auf dem privaten PC geschaffen habe.

    Bin für Antworten dankbar!



  • geistiges eigentum bleibt es immer. soweit ich weiß, gibt es ein copyleft im deutschen recht nicht. da du den code aber im rahmen eines praktikums geschrieben hast, hat die firma die alleinigen verwendungsrechte daran. sie darf nur dein copyright nicht entfernen. irgendetwas wirst du ja von der firma schon bekommen für das praktikum. zumindest eine bestätigung. sonst könntest du ja nie beweisen, dass du das praktikum gemacht hast. die bezahlung für deine arbeit ist also die bestätigung.



  • Aber ich habe denen ja nichts unterschrieben o.ä.. Gibt es noch andere Meinungen zu meinem Fall? Durch die Bestätigung alleine trete ich ja nicht alle Rechte am Code ab, oder? Naja, die Bestätigung habe ich eh noch nicht.



  • Normalerweise steht eine Überlassung aller Rechte in der IT-Branche für gewöhnlich explizit im Vertrag - zumindest war es so bei allen Verträgen, die mir untergekommen sind - daher vermute ich, dass das nicht automatisch passiert.

    "vermute" : ich weiß es nciht 🙂



  • Danke dEUs. Das ist auch, was ich so gehört habe. Weiß es auch jemand vielleicht?



  • Beim Lesen deines Postings kommt mir folgendes in den Sinn:

    -Wenn dir Geld so wichtig ist, warum hast du es noch nie angesprochen (z.B. bei deinem Vorstellungsgespräch _vor_ der Zusage)?
    -Machst du dein Praktikum um etwas zu lernen und eine Bescheinigung über ein Praktikum zu bekommen? Wenn nicht, warum suchst du dann nicht einfach eine normal vergütete Anstellung?

    So genug geflamed, jetzt zum eigentlichen:

    Du willst doch nicht ernsthaft deinen Praktikumsbetrieb erpressen?! Man macht ein Praktikum um etwas zu lernen und eine Bescheinigung für das Praktikum zu erwerben. Das ist doch viel mehr Wert als das bischen Geld das man einstreicht und man hält sich vor allem die Möglichkeit offen da später mal eine Anstellung zu bekommen, mit Erpressung verbaust du dir das und wer weiß was die dann in deine Bescheinigung reinschreiben, und dann kennen sich Chefs oft untereinander und von so einem unverschämten Praktikant wird sicher mal berichtet.

    Also halt die Bälle flach und frag einfach wie es mit einer Vergütung aussieht, wie ein normaler Mensch und komm denen nicht mit ner Drohung!



  • 1. Die Rechte am Code bleiben bei dir solange du nichts explizit anderes in schriftlicher Form hast. Also sorge für entsprechende Zeilen im Code, normalerweise würde ich eine ganze Seite in jeder Datei empfehlen.

    2. Was will das Unternehmen ? In vielen Fällen möchten sie nur einen Proof-of-Concept. Dann können sie dich "richtige Entwicklung" diskutieren und berechnen wie lange das dauern würde. Prototypen-Entwicklung zahlt normalerweise kein Kunde.



  • nurf schrieb:

    1. Die Rechte am Code bleiben bei dir solange du nichts explizit anderes in schriftlicher Form hast.

    Das würde ich so pauschal mal anzweifeln. Als Arbeitnehmer gehört das, was du erschaffst, erstmal dem Arbeitgeber (Ausnahmen siehe Arbeitnehmererfindung).



  • Soweit es aus dem Thread ersichtlich ist, ist er ->kein<- Arbeitnehmer. Also ist deine Aussage in diesem Fall irrelevant !



  • als praktikant bekommst du aber auch etwas vom arbeitgeber. kein geld, aber einen schein. das sollte man nicht außer acht lassen. außerdem kann man sagen, dass der vertrag mündlich zustande gekommen ist. ein praktikant schreibt programm x und bekommt dafür einen schein. es ist immer unklug, im nachhinein mehr von der anderen seite zu verlangen.



  • Bashar schrieb:

    Als Arbeitnehmer gehört das, was du erschaffst, erstmal dem Arbeitgeber (Ausnahmen siehe Arbeitnehmererfindung).

    Das Urheberrecht bleibt aber in jedem Fall beim Programmierer. Das ist in Deutschland nämlich nicht übertragbar.



  • Mir geht es aber ums Nutzungs- und Weiterentwicklungsrecht. Es ist nicht so, dass ich die Firma erpressen möchte. Ich will irgendwann mal fragen, ob sie mir Geld geben wollen. Es ist nicht unüblich fast fertige Studenten zu bezahlen. Mich trennt quasi nur das Diplom von manchen Kollegen. Ich will nur wissen, ob ich im Falle eines unbezahlten Praktikums den Code privat weiterentwickeln darf.



  • frag deinen chef 🙂 ist am einfachsten



  • Hi,

    das hängt davon ab, was in dem Programm steht. Sie haben Dir nichts bezahlt, also hat es keinen expliziten Eigentumsübergang gegeben. Das Urheberrecht bleibt wie schon gesagt in jedem Fall bei Dir. Du solltest Dich auch dahingehend absichern, daß irgendwo Copyright © 2007 bei ... drinsteht.
    Letztlich wird es aber davon abhängen, ob das Programm irgend was enthält, was dem Betrieb schaden könnte. Wenn Konkurrenten dadurch Wettbewerbsvorteile hätten können die es sich schon verbitten, daß Du damit klingeln gehst, genau so wenn dadurch Betriebsinterna an die Öffentlichkeit kommen. Und nciht vergessen, sie haben Dir mehr als nur ne Beurteilung gegeben. Sie haben Dir einen Raum, Rechnerkapazität, Software, Unterstützung... zur Verfügung gestellt.

    Gruß Mümmel



  • byto schrieb:

    Bashar schrieb:

    Als Arbeitnehmer gehört das, was du erschaffst, erstmal dem Arbeitgeber (Ausnahmen siehe Arbeitnehmererfindung).

    Das Urheberrecht bleibt aber in jedem Fall beim Programmierer. Das ist in Deutschland nämlich nicht übertragbar.

    Stimmt nicht. Sonst kann jede Softwarefirma einpacken.



  • doch, dsa stimmt. das urheberrecht ist immer beim urheber. der, der die software geschrieben hat, hat auch immer das urheberrecht. wenn er die software im rahmen einer anstellung bei einer firma geschrieben hat, hat er damit automatisch die verwertungsrechte (unwiderruflich) an die firma abgetreten. die firma kann mit dem code tun, was sie will. urheber wird aber trotzdem immer der programmierer bleiben.



  • Artchi schrieb:

    byto schrieb:

    Bashar schrieb:

    Als Arbeitnehmer gehört das, was du erschaffst, erstmal dem Arbeitgeber (Ausnahmen siehe Arbeitnehmererfindung).

    Das Urheberrecht bleibt aber in jedem Fall beim Programmierer. Das ist in Deutschland nämlich nicht übertragbar.

    Stimmt nicht. Sonst kann jede Softwarefirma einpacken.

    siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht



  • aaa schrieb:

    wenn er die software im rahmen einer anstellung bei einer firma geschrieben hat, hat er damit automatisch die verwertungsrechte (unwiderruflich) an die firma abgetreten.

    So etwas wird aber doch im Arbeitsvertrag geklärt. Nur so etwas habe ich nicht.



  • Natürlich hast du einen Vertrag. Wenn ihr nur ausgemacht habt, dass du Praktikant bist, gilt das, was so allgemein für Praktikanten üblich ist.



  • Artchi schrieb:

    byto schrieb:

    Bashar schrieb:

    Als Arbeitnehmer gehört das, was du erschaffst, erstmal dem Arbeitgeber (Ausnahmen siehe Arbeitnehmererfindung).

    Das Urheberrecht bleibt aber in jedem Fall beim Programmierer. Das ist in Deutschland nämlich nicht übertragbar.

    Stimmt nicht. Sonst kann jede Softwarefirma einpacken.

    Das stimmt sehr wohl. Die Urheberrechte bleiben nach deutschem Recht IMMER beim Urheber.


Anmelden zum Antworten