Vertragsklauseln
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Angenommen ihr hättet das Unternehmen Weichware AG, welches Software für Kunden entwickelt vor kurzem gegründet mit ein paar Leuten.
Referenzen sind noch etwas rar gesäht, Aufträge sind dennoch nicht total schwer zu bekommen und direkte Geldnot besteht nicht.
Nun bietet euch ein Unternehmen Auftragsarbeit an, bei ganz guter, wenn auch nicht überragender Bezahlung.
In ihrem vorgelegten Vertrag stehen unter Anderem folgende zwei Klauseln:"Der Auftragnehmer verzichtet darauf, sich als Urheber der von ihm erstellten Software zu benennen."
"[..]Alle Rechte an der vom Auftragnehmer entwickelten Software, Programme und Sonstigem liegen beim
Auftraggeber, der Auftragnehmer hat ausdrücklich keine Rechte an der für den Auftraggeber entwickelten Software.
Die alleinigen Rechte an der Software auf Seiten des Auftraggebers bleiben von der Zahlung der
Vergütung an den Auftragnehmer unberührt."Was haltet ihr davon? Würdet ihr das als normal und seriös empfinden oder... "nachverhandlungsbedürftig", etwa weil sich das so liest, als ob man potentiell Ärger für jede Programmzeile, die man nachprogrammiert bekommt oder halt das nicht als Referenz angeben kann?
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Die sind beide nicht Ok und würde ich abändern lassen.
Der erste ist nicht Ok, weil ihr es dann nicht als Referenz nehmen dürft (und meiner Meinung nach sogar gegen geltendes Recht verstößt) und der zweite ist nicht Ok, weil es euch keinen Eigentumsvorbehalt bis zur kompletten Bezahlung zuspricht. Das heißt, die Anreize des Auftraggebers zu bezahlen sind doch eher gering.
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dem stimme ich zu. ersteres ist vollkommen inakzeptabel. das urheberrecht ist nicht übertragbar. und zweiteres ist ja wohl ein witz. bis zur bezahlung sollten alle rechte beim entwickler bleiben.
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Beim ersten soll ja auch nicht das Urheberrecht übertragen werden, was ja ohnehin nicht geht. Da steht nur was von sich als Urheber benennen. Das fällt wohl eher unter Geheimhaltung.
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Walli schrieb:
Beim ersten soll ja auch nicht das Urheberrecht übertragen werden, was ja ohnehin nicht geht. Da steht nur was von sich als Urheber benennen. Das fällt wohl eher unter Geheimhaltung.
Worin liegt der Unterschied zwischen Urheberrecht abtreten und sich nicht als Urheber zu erkennen zu geben dürfen, den Unterschied kennen nur die Beteiligten, für Außenstehende ist kein Unterschied feststellbar, es kommt also einem Abtritt der Urheberrechte gleich.
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Ghostwriter?