vorlage f. arbeitsbescheinigung/-zeugnis?
-
tfa schrieb:
estartu schrieb:
Talla schrieb:
Aber keine Zeit hin oder her, die Firma ist gesetzlich verpflichtet dir ein Arbeitszeugnis auszustellen, siehe hier.
Interessant wäre, wie man denn den Arbeitgeber dazu bringt ein Zeugnis zu erstellen, wenn er nicht will.
Wenn mehrmaliges Bitten nichts nützt, geh zu einem Anwalt und lass diesen dem ehemaligen Arbeitsgeber einen Brief schreiben. Das sollte wirken. Wenn nicht, musst du dein Recht eben einklagen.
Naja, so viel Geld hab ich bei keinem von den beiden Jobs bekommen wie ein Anwalt dafür sicher will. Draufzahlen muss auch nicht sein.
-
Ich schätze, das dürfte so zwischen 10€ und 40€ kosten. Muss sich jeder überlegen, ob es das wert ist (kommt natürlich auch aufs Zeugnis an).
-
estartu schrieb:
Draufzahlen muss auch nicht sein.
Selbstverständlich hat der ehem. Arbeitgeber auch die Anwaltskosten zu übernehmen, wenn sie wegen seines Verhaltens unvermeidlich sind.
-
camper schrieb:
estartu schrieb:
Draufzahlen muss auch nicht sein.
Selbstverständlich hat der ehem. Arbeitgeber auch die Anwaltskosten zu übernehmen, wenn sie wegen seines Verhaltens unvermeidlich sind.
Wenn es zu einem Prozess kommt, den der Arbeitsgeber verliert allerdings nur.
-
tfa schrieb:
camper schrieb:
estartu schrieb:
Draufzahlen muss auch nicht sein.
Selbstverständlich hat der ehem. Arbeitgeber auch die Anwaltskosten zu übernehmen, wenn sie wegen seines Verhaltens unvermeidlich sind.
Wenn es zu einem Prozess kommt, den der Arbeitsgeber verliert allerdings nur.
Wenn die Forderung berechtigt ist.
-
Die Forderung ist immer berechtigt. Aber vielleicht kommt es ja gar nicht zu einer Verhandlung. Manchmal reicht der Brief vom Anwalt schon aus. Den musst du dann natürlich auch bezahlen.
-
tfa schrieb:
Die Forderung ist immer berechtigt. Aber vielleicht kommt es ja gar nicht zu einer Verhandlung. Manchmal reicht der Brief vom Anwalt schon aus. Den musst du dann natürlich auch bezahlen.
und kannst dann Kostenerstattung vom Arbeitgeber fordern.
-
fricky schrieb:
machen wir hier auch immer so. ... 'ne unterschrift gibts immer, ohne das was daran geändert wird.
Naja, ich wäre da ein wenig vorsichtiger. Wenn ihr jemanden ein supergutes Zeugnis ausstellt das er sich selber schreiben durfte und er beim nächsten Arbeitgeber keine der bescheinigten Fähigkeiten nachweisen kann, dann seid ihr als Firma auch schnell unten durch was den Ruf angeht, da offensichtlich wird das irgendwas net stimmt. Branchenintern gibts einige Kommunikation, ich würd mich nicht drauf verlassen das sowas lange unbemerkt bleibt.
-
Naja, ich wäre da ein wenig vorsichtiger. Wenn ihr jemanden ein supergutes Zeugnis ausstellt das er sich selber schreiben durfte und er beim nächsten Arbeitgeber keine der bescheinigten Fähigkeiten nachweisen kann, dann seid ihr als Firma auch schnell unten durch was den Ruf angeht, da offensichtlich wird das irgendwas net stimmt. Branchenintern gibts einige Kommunikation, ich würd mich nicht drauf verlassen das sowas lange unbemerkt bleibt.
wenn die wirklich wissen wollen, wie ein arbeitnehmer so ist, fragen sie doch sowieso nach, bevor sie die beurteilung nach verschlüsselten bewertungen durchforsten. einfach mal anrufen oder nachfragen, wie der arbeitnehmer denn so war, und basta.
-
ich waerme den thread hier noch einmal auf, aus aktuellem anlass sozusagen.
mittlerweile ist dann doch mal eine vorlage fuer ein arbeitszeugnis entstanden.ich habe wie gesagt nicht so den durchblick, welche formulierungen nun was implizieren ...
daher meine frage: was haltet ihr so davon? ist es wirklich so gut, wie es fuer mich aussieht?Zeugnis
Herr <X> <Y>, geboren am <X> in <X>, wohnhaft in <X>, war vom <X> bis zum <X> als Praktikant in unserem Unternehmen beschäftigt. Herr <X> hatte insbesondere die folgenden Aufgaben:
Erarbeitung von Grundlagenwissen über die Integration der Bibliothek QWT in QT Controls
Design / Entwicklung eines QT WiperControls
Herr <X> verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse. Er hat eine sehr gute Auffassungsgabe und kann auftretende Probleme schnell und sicher lösen. Herr <X> identifizierte sich mit seinen Aufgaben und arbeitete mit sehr viel Engagement und Eigeninitiative.
Herr <X> arbeitete stets sehr zuverlässig und genau. Er beherrschte seinen Aufgabenbereich sicher, hatte oft neue Ideen und fand gute Lösungen.
Herr <X> hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.
Wir danken für die Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.danke schonmal fuer eure antworten!
mfg,
julian
-
Hallo,
nach kurzem durchlesen werde ich auch mal kurz was schreiben.
Zum Arbeitszeugnis:
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ein Zeugnis (automatisch) auszustellen, sondern erst bei Aufforderung des Arbeitnehmer (Der Anspruch liegt beim Arbeitnehmer). Erst nach Aufforderung des AN zur Erstellung eines Zeugnis ist der Arbeitgeber verpflichtet dies auch auszustellen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen, da ein Zeugnis auf den Geschäftspapiere des Unternehmens erstellt werden muss. Auch wenn es verlockend ist, sein Arbeitszeugnis selber zu schreiben, ist es keine gute Idee, da ein Arbeitnehmer selten in der Lage ist ein Arbeitszeugnis in eine richtige formale Form zu bringen. Personalchefs erkennen sehr schnell wer das Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Der Aussteller des Arbeitszeugnis kann sehr schnell ein sehr gutes Zeugnis durch Weglassen von Bestandteile, zum Beispiel bei der Beurteilung von Leistung und Erfolg, das Zeugnis in eine andere Beurteilungsrichtung lenken.
Die Aufforderung zum Erstellen eines Arbeitszeugnis sollte grundsätzlich schriftlich, bzw. unter Zeugen, stattfinden. Nur so habt ihr auch den Beweis, dass ihr den Arbeitgeber aufgefordert habt, ein Zeugnis auszustellen (den Typ ein Zeugnis mit angeben). Ansonsten kann der Arbeitgeber vor Gericht ein fach behaubten, dass er nie eine Aufforderung bekommen hat, dann steht ihr in der Beweispflicht.
Und jetzt noch was zur Verjährung:
Grundsätzlich verjährt ein Anspruch nach drei Jahren, solange nichts anderes angegeben ist (Tarifvertäge, Arbeitsvertag -> sog. Verfallsklausel -> gilt aber nur für die Bekanntgabe des Anspruches, ansonsten die drei Jahre) und es nicht zu einer Hemmung (Klageerhebung) gekommen ist. Somit gelten drei Jahre, in der ihr das Arbeitszeugnis einfordern könnt. Es kann aber zu einem Anspruchsverlust kommen, wenn ihr zu spät einfordert.Jetzt zu deinen Arbeitszeugnis:
Das Zeugnis wirkt wie willkürlich zusammengestellt, d.h. es fehlt der Textfluss und auch ist das Zeugnis ist knapp gehalten. Man kan nämlich auch an der Länge eines Zeugnis Rückschlüsse ziehen wie beliebt der Arbeitnehmer war.
Der Einleitungssatz ist Standart, lass aber den Wohnort weg. Eine kleine Unternehmensskizze rundet den Einleitungsteil ab.Die darauffolgende Position/Arbeitsbeschreibung würde ich etwas ausführlicher formulieren.
Was mir im Beurteilungsbereich aufgefallen ist ist dass du die Zeiten durcheinander bringst -> nur Vergangenheit, Gegenwart nur bei Zwischenzeugnisse.
"umfangreiche Fachkenntnisse" ist für einen Pratikanten etwas zu viel des guten.
Den Beurteilungsbereich würde ich nur tiefer ausformulieren, wenn du wirklich ein vollqualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchtest.Da du ein Pratikumsvertrag hattest (Arbeitsvertrag auf Zeit), sollte auf jedem Fall mit aufgeführt werden das der Zeitraum des Pratikums Vertragsgerecht erfüllt wurde, z.B: "Herr Y beendet sein Pratikum in unserem Hause mit Ablauf der vereinbarten Zeit".
Auch ist es ein guter Stil darauf hinzuweisen, dass die Pratikumsleistung des Pratikanten für das Unternehmen sehr Hilfreich wahr, z.B. "Wird danken Herr Y für sein stets großes Engagement und die praktische Anwendung seiner sehr guten Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung. So konnten auch wir von diesem Praktikum profitieren".
Bei Pratikumsstellen ist es ein guter Ton nicht nur viel Erfolge im beruflichen und persönlichen Umfeld zu wünschen, sondern auch darauf hinzuweisen dass ein man gerne ein weiteres Pratikum durchführen würde.
Ich hoffe ich konnte dir entwas helfen.
Gruß
-
Talla schrieb:
fricky schrieb:
machen wir hier auch immer so. ... 'ne unterschrift gibts immer, ohne das was daran geändert wird.
Naja, ich wäre da ein wenig vorsichtiger. Wenn ihr jemanden ein supergutes Zeugnis ausstellt das er sich selber schreiben durfte und er beim nächsten Arbeitgeber keine der bescheinigten Fähigkeiten nachweisen kann ....
ganz so war's auch nicht gemeint. was er schreibt muss sich schon mit seiner tätigkeit decken. er sollte z.b. nicht reinschreiben, dass er 'nem löwen beigebracht hat, wie man durch einen brennenden reifen springt. aber falls er seinen job nur mässig gut gemacht hat, selbst aber schreibt dass wir 'vollstens zufrieden' waren, dann wird ihm die unterschrift nicht verweigert. den fall, das jemand völlig unfähig war, hatten wir noch nie. ausserdem kriegt man im vorgespräch schon raus, ob einer der aufgabe gewachsen ist oder nicht.
-
vielen dank an ScaniaV8!
dein post war wirklich aufschlussreich, nicht nur hinsichtlich des inhalts dieses einen zeugnisses!allerdings (das war wohl aus meinem post nicht so ganz zu erlesen) kam die zeugnisvorlage vom arbeitgeber, ich werde aber mal nach den genannten punkten fragen.
das praktikum war btw. kein wirkliches praktikum, sondern eher ein nebenjob.
als praktikum laeuft es, weil das steuerbuero des arbeitgebers das (ueberraschung :)) wegen der steuern als sinnvoll befand.mfg,
julian