vorlage f. arbeitsbescheinigung/-zeugnis?
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Hallo,
nach kurzem durchlesen werde ich auch mal kurz was schreiben.
Zum Arbeitszeugnis:
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ein Zeugnis (automatisch) auszustellen, sondern erst bei Aufforderung des Arbeitnehmer (Der Anspruch liegt beim Arbeitnehmer). Erst nach Aufforderung des AN zur Erstellung eines Zeugnis ist der Arbeitgeber verpflichtet dies auch auszustellen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen, da ein Zeugnis auf den Geschäftspapiere des Unternehmens erstellt werden muss. Auch wenn es verlockend ist, sein Arbeitszeugnis selber zu schreiben, ist es keine gute Idee, da ein Arbeitnehmer selten in der Lage ist ein Arbeitszeugnis in eine richtige formale Form zu bringen. Personalchefs erkennen sehr schnell wer das Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Der Aussteller des Arbeitszeugnis kann sehr schnell ein sehr gutes Zeugnis durch Weglassen von Bestandteile, zum Beispiel bei der Beurteilung von Leistung und Erfolg, das Zeugnis in eine andere Beurteilungsrichtung lenken.
Die Aufforderung zum Erstellen eines Arbeitszeugnis sollte grundsätzlich schriftlich, bzw. unter Zeugen, stattfinden. Nur so habt ihr auch den Beweis, dass ihr den Arbeitgeber aufgefordert habt, ein Zeugnis auszustellen (den Typ ein Zeugnis mit angeben). Ansonsten kann der Arbeitgeber vor Gericht ein fach behaubten, dass er nie eine Aufforderung bekommen hat, dann steht ihr in der Beweispflicht.
Und jetzt noch was zur Verjährung:
Grundsätzlich verjährt ein Anspruch nach drei Jahren, solange nichts anderes angegeben ist (Tarifvertäge, Arbeitsvertag -> sog. Verfallsklausel -> gilt aber nur für die Bekanntgabe des Anspruches, ansonsten die drei Jahre) und es nicht zu einer Hemmung (Klageerhebung) gekommen ist. Somit gelten drei Jahre, in der ihr das Arbeitszeugnis einfordern könnt. Es kann aber zu einem Anspruchsverlust kommen, wenn ihr zu spät einfordert.Jetzt zu deinen Arbeitszeugnis:
Das Zeugnis wirkt wie willkürlich zusammengestellt, d.h. es fehlt der Textfluss und auch ist das Zeugnis ist knapp gehalten. Man kan nämlich auch an der Länge eines Zeugnis Rückschlüsse ziehen wie beliebt der Arbeitnehmer war.
Der Einleitungssatz ist Standart, lass aber den Wohnort weg. Eine kleine Unternehmensskizze rundet den Einleitungsteil ab.Die darauffolgende Position/Arbeitsbeschreibung würde ich etwas ausführlicher formulieren.
Was mir im Beurteilungsbereich aufgefallen ist ist dass du die Zeiten durcheinander bringst -> nur Vergangenheit, Gegenwart nur bei Zwischenzeugnisse.
"umfangreiche Fachkenntnisse" ist für einen Pratikanten etwas zu viel des guten.
Den Beurteilungsbereich würde ich nur tiefer ausformulieren, wenn du wirklich ein vollqualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchtest.Da du ein Pratikumsvertrag hattest (Arbeitsvertrag auf Zeit), sollte auf jedem Fall mit aufgeführt werden das der Zeitraum des Pratikums Vertragsgerecht erfüllt wurde, z.B: "Herr Y beendet sein Pratikum in unserem Hause mit Ablauf der vereinbarten Zeit".
Auch ist es ein guter Stil darauf hinzuweisen, dass die Pratikumsleistung des Pratikanten für das Unternehmen sehr Hilfreich wahr, z.B. "Wird danken Herr Y für sein stets großes Engagement und die praktische Anwendung seiner sehr guten Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung. So konnten auch wir von diesem Praktikum profitieren".
Bei Pratikumsstellen ist es ein guter Ton nicht nur viel Erfolge im beruflichen und persönlichen Umfeld zu wünschen, sondern auch darauf hinzuweisen dass ein man gerne ein weiteres Pratikum durchführen würde.
Ich hoffe ich konnte dir entwas helfen.
Gruß
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Talla schrieb:
fricky schrieb:
machen wir hier auch immer so. ... 'ne unterschrift gibts immer, ohne das was daran geändert wird.
Naja, ich wäre da ein wenig vorsichtiger. Wenn ihr jemanden ein supergutes Zeugnis ausstellt das er sich selber schreiben durfte und er beim nächsten Arbeitgeber keine der bescheinigten Fähigkeiten nachweisen kann ....
ganz so war's auch nicht gemeint. was er schreibt muss sich schon mit seiner tätigkeit decken. er sollte z.b. nicht reinschreiben, dass er 'nem löwen beigebracht hat, wie man durch einen brennenden reifen springt. aber falls er seinen job nur mässig gut gemacht hat, selbst aber schreibt dass wir 'vollstens zufrieden' waren, dann wird ihm die unterschrift nicht verweigert. den fall, das jemand völlig unfähig war, hatten wir noch nie. ausserdem kriegt man im vorgespräch schon raus, ob einer der aufgabe gewachsen ist oder nicht.
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vielen dank an ScaniaV8!
dein post war wirklich aufschlussreich, nicht nur hinsichtlich des inhalts dieses einen zeugnisses!allerdings (das war wohl aus meinem post nicht so ganz zu erlesen) kam die zeugnisvorlage vom arbeitgeber, ich werde aber mal nach den genannten punkten fragen.
das praktikum war btw. kein wirkliches praktikum, sondern eher ein nebenjob.
als praktikum laeuft es, weil das steuerbuero des arbeitgebers das (ueberraschung :)) wegen der steuern als sinnvoll befand.mfg,
julian