Haftung für Software?



  • Hi,

    ich erstelle Freeware Programme und wollte wissen wie das mit der Haftung aussieht. Wenn ich dazu schreibe: Sie benutzen das Programm auf eigene Gefahr. Für auftretende Schäden hafte ich daher nicht.
    Kann mir dann noch was passieren?



  • Eigentlich nicht.
    Du sagst, was das Prog tut und wer immer es benutzt, ist selber dafür verantwortlich.
    Wenn es dann jemand benutzt, ist er selber dafür verantwortlich. Er hat's installiert, nicht Du. Der Nutzer hätte sich auch ein anderes aus dem Netz laden können..



  • Sobald Du ein Werbebanner auf Deiner Seite hast und bietest die Software an, könnte es mit dem "Ich war nicht schuld" bereits eng werden...

    Ohne könnte es aber ohne Haftung gehen... ich kenne allerdings noch kein Gerichtsurteil dazu. Grundsätzlich ist es wohl so, daß keine Haftung besteht, weil kein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde.

    Aber ganz so einfach ist es dann auch nur bedingt - angenommen, jemand stellt im realen Leben Bonbons auf ("gratis") und läßt die Leute welche nehmen. Nun ist ein Bonbon schlecht und jemand kommt deswegen ins Krankenhaus. Es stellt sich raus, daß das Haltbarkeitsdatum abgelaufen war. Dann kann der Verteiler trotz seiner Gratisprobe plötzlich doch haftbar werden, weil er grob fahrlässig etwas in Umlauf brachte. Auf die IT-Welt übertragen: angenommen, die Freeware-Software enthält einen Virus, weil man fahrlässigerweise die Software nicht sauber prüfte, so dürfte man für Schaden auch dann haftbar sein, obwohl die Software gratis und ohne Garantie war.

    Insbesondere greift dann DocJunioRs Argumentation nicht.

    Nur, ich habe dazu in der einschlägigen Literatur noch nicht viel gelesen.



  • Meine Software ist aber 100% Virenfrei



  • Da kann man sich nie 100 % sicher sein. :o



  • Original erstellt von Marc++us:
    **Sobald Du ein Werbebanner auf Deiner Seite hast und bietest die Software an, könnte es mit dem "Ich war nicht schuld" bereits eng werden...

    .**

    IMHO ist das nicht so.
    Es kommt darauf an ob die Bonbons als Privat oder als Firma erzeugt worden sind.
    Firma:
    Die Herstellung von Lebensmitteln sind gesondert geregelt und bedürfen sehr viele Auflagen. Haftung der Firma.

    Privat:
    Hier kommt das Strafrecht zum tragen. Fahrlässige Körperverletzung oder höher.
    Wenn Verurteilung dan Privatklage auf Schadensersatz.

    Das kann man nicht auf Software umlegen.
    Freeware ist kein Produkt und somit auch keine Produkthaftung.
    Hier kann man mein obengesagtes umlegen. Bei Verurteilung nach Entsprechenden §§ (ob hier Vorsatz oder Fahrläßigkeit gefordert ist hängt dann vom § ab) kann der Geschädigte sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anschließen.

    Wie es bei Shareware aussieht. KA

    Anmerkung: Dies ist keine Rechtsauskunft und auch als solche nicht zu Verstehen sondern meine persönliche Ansicht darüber.

    [ Dieser Beitrag wurde am 07.03.2003 um 06:31 Uhr von Unix-Tom editiert. ]


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