Gehaltsfrage: Provision über Gehalt, oder Rechnungen schreiben?



  • Ich wollte euch kurz um Rat fragen...

    Es ist so, dass ich momentan 2500 brutto bekommen.
    Fast jeden Monat kommt Provision für Software hinzu.
    Diesen Monat sind es 1540 brutto extra.
    Nun stellt sich die Frage, ab wann es Sinn macht das nicht mehr
    über Gehalt (Stkl.3 + 2 Kinderfreibeträge) laufen zu lassen,
    sondern eine Rechnung zu schreiben (nebenberufl.Tätigkeit ist angemeldet).

    Wie errechnet man das am einfachsten und wie würdet ihr es in der Situation machen?
    (Keine Rechtsberatung etc. ist mir klar 😉

    USt führe ich jetzt auch schon ab, ist aber jährlich (Istversteuerung).
    Evtl. ist der Vorteil auch nur diesen Monat vorhanden, dann würde ich halt
    nur für einen Monat eine Rechnung stellen und die nächsten Provisionen
    (so ca 600 Brutto) wieder über Gehalt beziehen.

    Meinem Chef ist es egal wie ichs anstelle. 😃



  • Auf Rechnung sparst du halt Arbeitslosen-, Kranken/Pflege- und Rentenversicherung, ist daher immer billiger, der Einkommenssteuer ist es egal, außer du hast viel abzusetzen.
    Aber diese Frage stellt sich dir gar nicht, du kannst nicht gleichzeitig bei einem Arbeitgeber angestellt sein und ihm dann auch noch Rechnungen schreiben, unter Anderem wegen Scheinselbstständigkeit.
    Selbst wenn du als Gewerbetreibender noch andere Arbeitgeber hast, geht beides gleichzeitig bei einem Arbeitgeber meines Wissens nicht, für ein näheres warum tut es ein Anruf beim Finanzamt.

    Du kannst höchstens kündigen und alles über deine Selbstständigkeit laufen lassen, das mag unterm Strich wesentlich billiger kommen, da einige private Versicherungen wenn du Glück hast viel Geld sparen, wobei du diese dann halt zu 100% statt 50% übernimmst.
    Aber neben Papierkram, der Gefahr der Scheinselbstständigkeit(bei nur einem Arbeitgeber immer sehr bedrohlich) und dem Verlust deiner Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz, bezahlter Urlaub etc ist das bei Frau+2 Kindern mehr als gut zu überlegen und kommt vermutlich eh nicht in Frage.

    Das alles ohne Gewähr, aber nicht ganz ohne Erfahrung, da ich eine ähnliche Situation grad habe.



  • Ich stimme zu.
    Du und dein Arbeitgeber werden bei einer Prüfung Probleme mit Scheinselbstständigkeit bekommen und müsst die Sozialabgaben nachzahlen. Hier geht es um Geld, da lassen die nicht mit sich spaßen.
    Vielleicht hat dein Arbeitgeber ja mehrere Firmen. Dann könntest du abwechselnd an verschiedene Firmen deine Rechnung stellen.



  • Ich verstehe "Provision für Software" nicht wirklich. Geht es da um Software, die du für ihn entwickelt hast oder ist das dein monatliches Budget, das du für Software ausgeben darfst es aber nicht tust? 🙂

    Rechnung auf eigene Kappe schreiben lohnt sich in Deutschland bei derlei Beträgen kaum - da hast du mehr Arbeit mit den Ämtern und auszufüllenden Formularen ... der Aspekt der Krankenversicherung ist ebenfalls nicht zu verachten. Steuerklasse 3 mit 2 Freibeträgen und "gesichertem" Einkommen ist aus meiner Sicht ideal (wenn deine Frau nicht auch arbeitet .. sie hätte dann ja St.-Kl. 5).



  • Ja, stimme dem Tenor meiner Vorgänger zu.

    Das Hauptproblem dürfte sein, dass Deine Provisionen und Dein Gehalt aus der selben Quelle kommen. Das insistiert eine Sonderprüfung des FA. Du gilst auch schon als scheinselbstständig, wenn Du dauerhaft nicht mehr als zwei "Kunden" hast.

    Wenn Du mehr als 40% des Einkommens sozialbeitragsfrei durchschleusen willst, kannst Du Streß mit den Kassen bekommen, auch für die Rentenversicherung. (Es sei denn, Deine Beiträge liegen schon bei der Bemessungsgrenze.)
    Außerdem könnte Dein AG eine Schweinebacke sein und beim Konkurs die Arbeitgeberanteile Deiner Sozialversicherung zurückfordern.


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