Gecrackt-> Was nu?
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Hi, ich hab zufälliger weise mal über meinen Page Refrender folgende URl gefunden:
http://tnp.gepimpert.de/tuts/tut_upx_gepackte_progs_dR_oLLe/tut_upx.htmlDieses Torial beschreibt, wie man mein Programm cracken kann...
Und was nun? Was soll ich machen?
Ok, dort wird ne alte Version gecract, die es nichtmehr gibt, aber trotzdem???
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Verschoben nach "Rund um".
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Also ich würde den Typ der dieses Crack Tutorial hostet auf Schadensatz verklagen afaik ist sowas strafbar
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Nächstes mal Open Source oder Freeware Programme schreiben. Das ist die einzige Sichererung...
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afaik ist sowas strafbar
meinste???
wenn das nur zu Testzwecken ausprobiert wird, is das doch in Ordnung!
Gibt halt noch Leude, die was Lernen wollen....
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Quellcode in der neuen Version ändern ...
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Ja, klar schon alles geschehen, die Version 1.74 ist eh alt, aber was, wenn die auch ihr Totorial aktualisieren, wenn ich die addy in denic eingebe, bekomm ich als inhaber "Porn Team", aber nicht die, was sollte ich am besten da machen?
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Also ich würde den Typ der dieses Crack Tutorial hostet auf Schadensatz verklagen afaik ist sowas strafbar
sehe ich auch so. auch wenn da wahrscheinlich nichts bei raus kommt, wirst du auf jeden fall für blutdruck sorgen.
rocknix ///
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Jap, hatte ich mir auch schon überlegt, ist wohl die einzigste möglichkeit, da der Server glaub ich in Deútschland liegt, ansonsten währe das schlecht...
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Seht ihr überhaupt eine Rechtsgrundlage für vermeintliche Schadensersatzansprüche?
Nach meiner (sicher genauso laienhaften ;)) Rechtsauffassung ist lediglich die tatsächliche Benutzung einer gecrackte Version des Programes illegal, und sonst nichts.
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Scheiße, was mach ich denn nun jetzt?
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Seht ihr überhaupt eine Rechtsgrundlage für vermeintliche Schadensersatzansprüche?
hmm, ja ist fraglich ... aber wie gesagt, für ein bisschen stress erzeugen - und sei es nur mit einer "freundlichen" mail an den webmaster - reicht es allemal ...
rocknix ///
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Was versteht Ihr eigentlich unter dem Begriff "verklagen"?
Ist überhaupt klar, welche zivil- bzw. strafrechtlichen Unterschiede es da gibt? Und das der eine Weg auch Kosten beim Kläger verursacht???
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dann klär uns mal auf
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Klagen != Anzeigen
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Original erstellt von <Kevin M.>:
wenn das nur zu Testzwecken ausprobiert wird, is das doch in Ordnung!
Gibt halt noch Leude, die was Lernen wollen....omfg .. wenn mich nu der DON morden lehrt darf ich dann zu Testzwecken auf dich schießen ?
Mußt du mal deinen Rechtsanwalt fragen ob sowas ne Chance auf Erfolg hat imho ist es Umsatzschädigend und somit kannste Schadensatz einklagen.
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Jansen:
Nach meiner (sicher genauso laienhaften) Rechtsauffassung ist lediglich die tatsächliche Benutzung einer gecrackte Version des Programes illegal, und sonst nichts.
Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung sehe ich das anders. Die entgeltliche oder auch unentgeltliche WEITERGABE bzw. der ERWERB des veränderten Programms verstößt m. E. gegen das Urherberrecht, nicht aber die VERÄNDERUNG an sich oder die BENUTZUNG des veränderten Programms.
Denn der Autor stellt sein Programm als Shareware zum Herunterladen bereit, womit er aber gleichzeitig seinen Programmcode preisgibt. Und für den privaten Gebrauch kann man doch dann diesen Assemblercode nach Herzenslust verändern, wie man es will. Darauf zu vertrauen, daß niemand Assemblercode lesen und verstehen kann, ist nun mal (leider?) weltfremd. Und wenn der Benutzer das Programm für seine Zwecke so ändert, wie er es für gut hält, sehe ich daran nichts Illegales.
Anders aber die WEITERGABE / ERWERB des veränderten Programms: Wenn Dritte das Programm abändern, bleibt es doch immer noch das geistige Produkt seines Autors. Und daß der zu einer Weitergabe einer geknackten Programmversion nicht einwilligen wird, versteht sich.TD:
Leider kann man, wenn man ganz sicher gehen will, Shareware-Autoren m. E. nur empfehlen, gewisse Funktionen der Vollversion in der Shareware-Version erst gar nicht mitzukompilieren (was allerdings wiederum dem Test-Gedanken von Shareware zuwider läuft... Eine Zwickmühle!). Denn mit der Bereitstellung zum Herunterladen machst Du letzten Endes Deinen Code publik.
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ich schließe mich dem an, was <advocatus d.> gesagt hat. Mit dem deutschen DMCA wird sich das aber ändern, da dann ja schon das umgehen eines Kopierschutzes und auch das verbreiten von Wissen, wie man das anstellen kann strafbar ist
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Original erstellt von kingruedi:
Mit dem deutschen DMCA wird sich das aber ändern, da dann ja schon das umgehen eines Kopierschutzes und auch das verbreiten von Wissen, wie man das anstellen kann strafbar istWo ist denn hier der Kopierschutz, der geknackt wird? Entweder habe ich da was überlesen, oder da wird was anderes gecrackt.
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@kingruedi: Wieso hast du was dagegen?