klausel in der kündigung



  • Halo,

    ich habe heut meine Kündigung bekommen. Jedoch ist da eine Klausel drinnen, die mir komisch vorkommt. Kann mir jemand sagen, was das genau beduetet bzw ob sowas "üblich" ist?
    was soll ich machen?

    "Wenn Sie gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben, können Sie bei Verstreichenlassen der klagefrist mit dem Tag der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses die Abfindung beanspruchen, die sich gemäß §1a Abs. 2 KSchG wie folgt berechnet:"



  • Keine Ahnung ob das üblich ist, aber offensichtlich bietet man dir eine Abfindung an, aber nur wenn du vor dem Arbeitsgericht selbst keine einklagst.
    Ob du das annimmst, hängt letztendlich davon ab, wie hoch die Abfindung ist und ob du vor dem Arbeitsgericht mehr rausholen könntest...



  • Frage mal bei der Gewerkschaft, Betriebsrat oder 'nem Anwalt.
    Das sind Minenfelder. Kann auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben.


Anmelden zum Antworten