Frage an die Moderatoren: Forenhaftung
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Hallo Moderatoren und Betreiber des Forums und alle anderen die ev Bescheid wissen,
wenn hier jemand im Forum zB einen konkreten Rechtsfall äußert wird das gelöscht. Nehmen wir an dieser würde stehen bleiben, würdet Ihr Euch dann strafbar machen? Oder erst ab dem Zeitpunkt ab dem Ihr von einem Rechtsanwalt zur Löschung aufgefordert worden seit (ab Kenntnisnahme, theoretisch könntet Ihr ja sagendas Ihr das Posting überlesen habt). Müsste man bei diesem Rechtsanwaltbrief schon irgendeine Bearbeitungsgebühr zahlen?
Und konkret: Wurde das Cpp Forum schonmal abgemahnt? Oder aufgefordert ein Posting zu entfernen, da es sonst zu gerichtlichen Schritten führen würde?Wenn man sich hier im Forum über die Programmierung unterhalten möchte, wird das gelöscht weil es strafbar ist oder weil für die Community ein anderes Konzept vorgesehen hat? (Also Board Agenda ist)
Ist es schon strafbar sich darüber zu unterhalten wie man ein Programm aus dem Windows Dateilisting entfernt (um es unischtbar zu machen) oder erst wenn man sagt man würde an einem Trojaner basteln?
Wenn ich zu dem Thema suche finde ich das Stichwort Störerhaftung: http://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung
Da die Forenbetreiber nicht Autor eines Threads sind können sie nur als Mitstörer haftbar gemacht werden.
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Nehmen wir an dieser würde stehen bleiben, würdet Ihr Euch dann strafbar machen?
Als ausländischer Beobachter würde ich darauf wetten, daß das nicht strafbar ist, aber keine Nachfrage liefert eine Anwort...
Ist es schon strafbar sich darüber zu unterhalten wie man ein Programm aus dem Windows Dateilisting entfernt (um es unischtbar zu machen) oder erst wenn man sagt man würde an einem Trojaner basteln?
In keinem von beiden Fällen strafbar. Strafbar könnte sein was du damit vorhast.
Da die Forenbetreiber nicht Autor eines Threads sind können sie nur als Mitstörer haftbar gemacht werden.
Das ist die richtige Formulierung. Zwischen Strafe und Haftung ist ein himmelweiter Unterschied.
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DU darfst Rechtsfälle posten wenn sie öffentlich sind und keine Namen und Orte genannt werden.
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Geht es hier um das Posten von Rechtsfälle oder Rechtsverstöße?
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Es geht um das allgemeine Diskutieren über rechtliche Angelegenheiten. Ohne das jedem Neuling erst diese Falldarstellung in der 3 Person beibringen muß. Und damit anzugeben einer Oma mal einen Apfel gestohlen zu haben ist nicht verboten. Wenn man über Computer Delikte redet wird doch im Fall der Fälle die Staatsanwaltschaft hinter dem Poster her sein und nicht hinter dem Forenbetreiber.
Zur Rechtsberatung:
http://bundesrecht.juris.de/rdg/__2.html(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
...
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
...
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die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,Das cpp Forum ist doch ein Medium. Meiner Laienmeinung nach schlägt 3.5 den Paragraphen 1. Auch wenn es um einen konkreten Fall mit Namen geht. Demnach hat sich die Rechtsprechung seit 01.Juli 2008 geändert? http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
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Dieser Thread wurde von Moderator/in rüdiger aus dem Forum Themen rund um den PC in das Forum Neuigkeiten aus der realen Welt verschoben.
Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.
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Unix-Tom schrieb:
DU darfst Rechtsfälle posten wenn sie öffentlich sind und keine Namen und Orte genannt werden.
Ist das die Art wie ihr das handhabt oder wurde seit dem Heise-Foren-Urteil die Verantwortungen von Forenbetreibern klarer geregelt? Ich dachte nämlich, dass dieses Gebiet rechtlich derart grau sei, dass ein Richter eigentlich jedes beliebige Urteil fällen könnte.
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Man darf ja über Rechtfälle diskutieren.
Siehe
http://www.gez-abschaffen.deMan darf nur keine Rechtberatung geben und Namen etc. müssen rausgehalten werden.