Jobsuche gestaltet sich schwierig. Tipps?
-
Nun ja, wenn du meinst, dass du zu wenig "Offizielles" vorweisen kannst, dann gibt es doch Möglichkeiten.
Studieren ist ja trotzdem noch eine Möglichkeit. Da gibt es vielleicht den KfW-Kredit für dich und du könntest noch weiterhin arbeiten (es gibt auch viel Bedarf an Studenten, die ein paar Server administrieren können => einfach in der Fakultät in den Aushängen nachschauen). Die neuen Bachelor-Studiengänge dauern ja nur noch 3 Jahre, ist doch also auch eine überschaubare Zeit.
Ansonsten konnte man doch früher "Gasthörer" sein. Vielleicht kann man sich darin auch prüfen lassen.Es gibt noch Zertifikate, die du machen könntest. Damit könntest du auch deine Behauptungen, du könntest X, auch anhand des X-Zertifkates nachweisen. Ob das wirklich deine Situation verbessert, weiß ich allerdings nicht.
Ansonsten noch viel Glück!
-
Hmm... gar nicht mal so einfach, das einen da auch mal wieder solche Steine in den Weg gelegt werden... naja.
Prinzipiell würde ich irgendwie zu einen Studium raten. Das Problem ist bei dir wohl nicht das du dein Fach nicht kannst, sondern dass du nichts in der Hand dafür hast. Wie schon angesprochen musst du es bis zum Vorstellungsgespräch schaffen, und das ist ohne irgendwelche Zeugnisse sehr sehr schwer. Ich weiß ja nicht wie groß der Grundbesitz ist, den du geerbt hast. Ggf gibts da doch noch irgendwelche möglichkeiten. Kann ja keiner Erwarten das du dein Haus o.Ä. verkaufst um zu studieren. Ich dachte da gäbe es bei Harz IV neue Regelungen, ggf betrifft das auch solche Sachen wie ein Studium in ansätzen. Ggf hilft da auch jemand der sich mit sowas auskennt.
-
Was mir nicht klar ist, wieso hast Du Dich exmatrikuliert, wenn Du sowieso freiberuflich arbeitest?
Du hast doch jetzt - immerhin - den Vorteil einer freieren Zeiteinteilung. Also zurück an eine FH (wg. der Dauer), und dort parallel zur Arbeit so viele Prüfungen wie möglich machen. Beeilung, im Juli ist schon wieder Einschreibefrist und Du hast bereits ein Jahr verloren.
Bedeutet "Grundbesitz" nur Land, oder auch Haus?
Warst Du mal beim Bafög-Berater der Uni? Die kennen sich doch mit vielen Sachen aus, eine schnelle Suche bei Google liefert viele Hinweise zum Thema "Bafög bei Sachbesitz", wenn die Verwertbarkeit nicht möglich ist.
-
Wenn man ein gutes Studentenwerk hat reicht es auch, diese dort direkt zu fragen. Wenn man denen eine Situation genau erläutert, helfen die meist auch sehr Kompetent. Zumindest kommt man sich nicht so als Schmarotzer abgestempelt vor wie bei den meisten anderen Ämtern. Aber ich denke das kann auch unterschiedlich ausfallen.
-
Zunächst mal Danke für die vielen Antworten!
Also zum Thema "Duales Studium" habe ich mich bereits ein wenig erkundigt, das hört sich durchaus interessant an. Jedoch bin ich mir unsicher ob das nicht gar "schwerer" ist als ein reguläres Studium.
Meine freiberufliche Tätigkeit habe ich erst nach der Exmatrikulation aufgenommen, da ich kurzfristig ein paar Aufträge bekam.
Auf das Studentenwerk hier kann ich mich nicht verlassen. Die haben mich dermaßen "runtergemacht" weil ich den Grundbesitz habe. Da wird man wirklich wie der letzte Dreck behandelt. Deshalb will ich auch unbedingt woanders studieren.Grundbesitz = Ein Haus + Grundstück. Lt. Studentenwerk solle ich dieses verkaufen und vom Erlös mein Studium finanzieren. Nur blöd, dass im Haus zwei Personen wohnen die ein lebenslanges Wohnrecht genießen. Wer wird sich also ein Haus kaufen, wo er sowieso nur zwei Zimmer nutzen kann? Und dazu noch mitten in der Einöde, fernab jeglicher Städte.
Das Thema duales Studium würde ich durchaus gerne mal angreifen, nur scheint es mir da noch um einiges schwieriger zu werden als bisher. An der Uni gab es keine weiteren Zugangsbeschränkungen (außer eben zwei Jahre Berufstätigkeit, die ich vorweisen konnte). Habe kein Abitur oder FH-Reife. Daher schränken sich die Unis auch schon ein wo man studieren könnte.
-
qcc schrieb:
Grundbesitz = Ein Haus + Grundstück. Lt. Studentenwerk solle ich dieses verkaufen und vom Erlös mein Studium finanzieren. Nur blöd, dass im Haus zwei Personen wohnen die ein lebenslanges Wohnrecht genießen.
Eine rasche Suche bei Google würde Dir dazu auswerfen, daß es zahlreiche Gerichtsurteile zu Bafög gibt, wonach in genau solchen Fällen der Grundbesitz nicht angerechnet wird, weil er NICHT VERWERTBAR ist. Dafür habe ich heute früh zwischen Zähneputzen und Weggehen 5 Minuten gebraucht.
Weiterhin, was soll das mit dem dualen Studium?
Geh' hin und schreib' Dich an einer FH ein, schwänze 2 Tage pro Woche, an denen machst Du Deine Freiberuflerjobs um Geld zu verdienen, nachlernen kannst Du Sa+So, und in den Semesterferien machst Du Admin-Vertretungsjobs im Westen über Ferchau oder andere Fleischhändler.
-
vll. reicht es ja auch einfach aus, deine Bewerbung aufzupolieren. In den Lebenslauf könntest du nach den Standard-Sachen eine Art "Informatik-Profil" hinzunehmen, wo du runterbetest, was du alles kannst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein System-Admin abgelehnt wird (sogar mit Berufserfahrung u wahrscheinlich anständigem Arbeitszeugnis) nur weil er nicht studiert hat.
-
Marc++us schrieb:
Geh' hin und schreib' Dich an einer FH ein, schwänze 2 Tage pro Woche, an denen machst Du Deine Freiberuflerjobs um Geld zu verdienen, nachlernen kannst Du Sa+So, und in den Semesterferien machst Du Admin-Vertretungsjobs im Westen über Ferchau oder andere Fleischhändler.
Erst mal eine FH finden, bei der man auch ohne Fachabi studieren kann. Bei den Uni's ist das einfacher. Viele Unis verlangen dagegen 3 Jahre Berufserfahrung, ich hab' aber nur zwei.
beselbube schrieb:
vll. reicht es ja auch einfach aus, deine Bewerbung aufzupolieren. In den Lebenslauf könntest du nach den Standard-Sachen eine Art "Informatik-Profil" hinzunehmen, wo du runterbetest, was du alles kannst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein System-Admin abgelehnt wird (sogar mit Berufserfahrung u wahrscheinlich anständigem Arbeitszeugnis) nur weil er nicht studiert hat.
Den Lebenslauf hab ich erweitert. Arbeitszeugnis? Fehlanzeige. Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich mir eines auszustellen.
-
qcc schrieb:
beselbube schrieb:
vll. reicht es ja auch einfach aus, deine Bewerbung aufzupolieren. In den Lebenslauf könntest du nach den Standard-Sachen eine Art "Informatik-Profil" hinzunehmen, wo du runterbetest, was du alles kannst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein System-Admin abgelehnt wird (sogar mit Berufserfahrung u wahrscheinlich anständigem Arbeitszeugnis) nur weil er nicht studiert hat.
Den Lebenslauf hab ich erweitert. Arbeitszeugnis? Fehlanzeige. Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich mir eines auszustellen.
Du hast einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dein (ehemaliger) AG ist dazu verpflichtet, dir eins auszuhändigen.
-
vielleicht ist das mit dem studium aber doch nicht so sein ding. informationsbeschaffung scheint nicht seine stärke.
-
Ach, die meisten Studenten haben damit auch so ihre Probleme
-
qcc schrieb:
Marc++us schrieb:
Geh' hin und schreib' Dich an einer FH ein, schwänze 2 Tage pro Woche, an denen machst Du Deine Freiberuflerjobs um Geld zu verdienen, nachlernen kannst Du Sa+So, und in den Semesterferien machst Du Admin-Vertretungsjobs im Westen über Ferchau oder andere Fleischhändler.
Erst mal eine FH finden, bei der man auch ohne Fachabi studieren kann. Bei den Uni's ist das einfacher. Viele Unis verlangen dagegen 3 Jahre Berufserfahrung, ich hab' aber nur zwei.
Wie belegst Du diese Berufserfahrung denn ohne Arbeitszeugnis?
-
mezzo mix schrieb:
vielleicht ist das mit dem studium aber doch nicht so sein ding. informationsbeschaffung scheint nicht seine stärke.
Viele haben damit ihre Probleme, gerade im Informatikbereich. Gerade was die rechtlichen Sachen angeht, ist es unmöglich über alles Bescheid zu wissen, da sich die gesetzlichen Regelungen oft ständig ändern.
Marc++us schrieb:
Wie belegst Du diese Berufserfahrung denn ohne Arbeitszeugnis?
Eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich tatsächlich seit zwei Jahren dort berufstätig war, genügte. Hab' jetzt beim Arbeitgeber auch das Arbeitszeugnis angefordert, mit Hinweis auf die rechtliche Verpflichtung. Das wusste ich eben nicht, dass der AG dazu verpflichtet ist.