Versicherung nach Exmatrikulation
-
Angenommen ich wurde am 06.05. (nach erfolgreichem Abschluss eines Master-Studiengangs) exmatrikuliert. Wäre ich dann jetzt im Moment unversichert, wenn ich ab dem 01.06. ein EXIST Gründerstipendium bekommen würde?
Und wie läuft das mit der Versicherung wenn man so ein Stipendium bezieht? Kann man sich dann einfach freiwillig bei einer GkV versichern? Und wenn ja, welchen Beitragssatz bezahlt man?
-
Oh das beliebte Gründerstipendium. Also ich hab selbst an sowas so einem Projekt mit geplant und bin zumindest als Berater noch an sowas beteiligt. Prinzipiell gibts dazu unterschiedliche Aussagen:
1.) Wenn du nicht Studierst und auch keinen Job hast bist du NICHT versichert. Du bist aber verpflichtet dich zu versichern daher musst du dich freiwillig versichern (Kostet bei der AOK um die 120 € im Monat ) Wenn du noch unter 25 bist kannst du dich aber wieder bei den Eltern Familienversichern.
2.) Mit den Gründerstipendium ist das sehr starkes Grenzland. Prinzipiell ist das ein Stipendium. Daher wird wohl die freiwillige Versicherung zuschlagen (also die 120 €). Bist du nebenher noch selbstständig könnte im Schlimmsten Fall eine komplette Versicherung (Arbeitnehmer + Arbeitgeberanteil) fällig werden. Dann wollen die so um die 300 € haben. Such dir nen netten Berater bei der Krankenkasse und bequatsch den Freundlich, erzähl den Was von Geldsorgen und versuch was möglich zu machen. Die sind nämlich in dem Moment Entscheidungsträger.
3.) Es kann sein das bei dem Stipendium Steuern fällig werden. Ist eigentlich totaler Schwachsinn weil das ganze mit Staatsmitteln Finanziert wird. Aber es kann halt wirklich sein. Daher Monatlich ca 40 % des Geldes bei Seite legen, ansonsten könnte es am Jahresende ziemlich heftig zuschlagen.