Als Student einmaligen Auftrag



  • Hallo,

    ich habe von einem Befreundeten Selbständigen ein Angebot bekommen für diesen Software bzw. eine Webseite zu erstellen. Der Wert des Auftrages wird unter 1000€ liegen.
    Nur wie löst man das jetzt am besten mit der Bezahlung. Muss ich gleich ein Gewerbe anmelden wegen einer einmaligen Sache? Außerdem bekomme ich Bafög. kann es dadurch gefährdet werden?

    mfg.



  • Wenn es eine einmalige Sache ist und der Auftrag von einer Privatperson würde ich da überhaupt keine Faxen machen.

    Geld auf's Konto und gut ist.
    Komm bloß nicht auf den Gedanken dafür ein Gewerbe anzumelden.



  • Naja die Person hat ein Kleingewerbe. Ich möchte halt keine Probleme vom Finanzamt bekommen und auch wegen Bafög nicht.



  • Max123 schrieb:

    Naja die Person hat ein Kleingewerbe. Ich möchte halt keine Probleme vom Finanzamt bekommen und auch wegen Bafög nicht.

    Um's wie Chief Wiggum zu sagen, laß das Finanzielle doch seinen Freund Bargi erledigen: http://www.youtube.com/watch?v=S9WWbV5eF3Y 🤡



  • Du kannst ihm einfach eine Rechnung schreiben. Bei der Steuererklärung würdest du das als Einnahmen aus selbständiger Arbeit angeben. Das BAföG interessiert eigentlich nur was du während des Bewilligungszeitraums verdienst und nicht wann oder über welchen Zeitraum.

    Edit: Ich meine natürlich das BAföG Amt



  • Max123 schrieb:

    Naja die Person hat ein Kleingewerbe. Ich möchte halt keine Probleme vom Finanzamt bekommen und auch wegen Bafög nicht.

    Du wohl weniger, sondern er/sie. Weil alles über Bücher und Geschäftskonten geht.

    Ja, streng formal kannst Du es unter Anlage GSE beim FA packen.
    Also Beträge um 1.000 € da gibt es mit Sicherheit steuerlich einige Möglichkeiten z.B. Übungsleiterfreibetrag etc.

    Wegen dem BAFÖG-Amt würde ich keine Träne vergiessen. Worst case musst Du es eben zurückzahlen.


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