Microsoft Bizspark- Teilnahme als Freelancer
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Bizspark ist ein Programm von Microsoft, das Software-Startups die kostenfreie Nutzung von einer ziemlichen Reihe von Microsoft-Produkten (u.a. VS und Office) ermöglicht und lediglich beim Austritt aus dem Programm (nach spätestens 3 Jahren) eine Gebühr von 100,- USD erhebt.
Ich bin momentan als Freelancer im Softwarebereich unterwegs und würde gerne die Vorteile des Programmes nutzen. Ich versuche daher gerade zu klären ob ich die Teilnahmevoraussetzungen erfülle. Diese sind unter
http://www.microsoft.com/BizSpark/ShowItem.aspx?LocalizedItemId=11593
im Anhang D ersichtlich.Der einzige Knackpunkt liegt hier im Punkt 1.1:
Das Startup muss aktiv mit der Entwicklung softwarebasierter Produkte oder Onlinedienste befasst sein, die die Kernstücke des aktuellen oder geplanten Geschäfts bilden werden. Aus Gründen der Deutlichkeit sei Folgendes klargestellt: Das Startup darf keine Dienste an Dritte anbieten, die unter die Bereiche Hosting, Webagenturen, Systemintegration oder outgesourcte Entwicklung fallen
Ich möchte keine Rechtsauskunft, sondern lediglich ein paar Meinungen dazu, ob eine Dienstleistung als Freelancer im Softwarebereich unter "outgesourcte Entwicklung" fällt? Ein typisches Projekt-Szenario ist ja beispielsweise die Unterstützung einer bestehenden IT-Abteilung in einem Projekt. Wie seht ihr das?
Ist vielleicht sogar jemand dabei, der selbst als Freelancer am Bizspark-Programm teilnimmt?
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Lies mal weiter, da sind Beispiele, Micrsoft will verhindern, dass du Technologie entwickelst, die im Konkurrenz zu Mircosoft steht.
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Ein Freelancer ist IMO kein Startup im Sinne dieses Programms. Du erfüllst als Freelancer schon die Grundvoraussetzung nicht: "Das Startup muss aktiv mit der Entwicklung softwarebasierter Produkte oder Onlinedienste befasst sein, die die Kernstücke des aktuellen oder geplanten Geschäfts bilden werden". Denn als Freelancer ist das Schreiben der Software selbst (oder welche Rolle auch immer du in dem Projekt einnimmst) dein Kerngeschäft. Das Verkaufen oder Betreiben der Software ist dann Sache deines Kunden, du bist dann schon beim nächsten Kunden.
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Zeus schrieb:
Lies mal weiter, da sind Beispiele, Micrsoft will verhindern, dass du Technologie entwickelst, die im Konkurrenz zu Mircosoft steht.
Naja mit den Beispielen kann ich persönlich nicht viel anfangen, da sie in eine ganz andere Richtung gehen und dann auch unter 2.3 auch explizit erwähnt wird, dass die Liste nicht als Erlaubt/Nicht erlaubt auszulegen ist.
Bashar schrieb:
Ein Freelancer ist IMO kein Startup im Sinne dieses Programms. Du erfüllst als Freelancer schon die Grundvoraussetzung nicht: "Das Startup muss aktiv mit der Entwicklung softwarebasierter Produkte oder Onlinedienste befasst sein, die die Kernstücke des aktuellen oder geplanten Geschäfts bilden werden". Denn als Freelancer ist das Schreiben der Software selbst (oder welche Rolle auch immer du in dem Projekt einnimmst) dein Kerngeschäft. Das Verkaufen oder Betreiben der Software ist dann Sache deines Kunden, du bist dann schon beim nächsten Kunden.
Klar, der typische Startup-Fall bin ich als Freelancer sicher nicht, da stimme ich dir zu. Aber ich sehe hier keinen generellen Ausschluss. Eben genau die Entwicklung der Software (des Software-Produktes) ist doch Kernstück (lies Schwerpunkt) meiner Arbeit. Man kann es natürlich so lesen, dass eine/mehrere Produkte entwickelt werden müssen, die eben danach als Kernstück das Firmenrepertoire definieren...