Wieso gibt es hier keinen Wulff-Thread?



  • SeppJ schrieb:

    Sei kreativ: Man erklärt dich einfach zum Zeugen. Man brauche Beweise gegen deine Komplizen, die auf deinem Computer sind.

    Komplize, also Mittäter, impliziert, dass er auch Beschuldigter ist.


  • Mod

    Bashar schrieb:

    SeppJ schrieb:

    Sei kreativ: Man erklärt dich einfach zum Zeugen. Man brauche Beweise gegen deine Komplizen, die auf deinem Computer sind.

    Komplize, also Mittäter, impliziert, dass er auch Beschuldigter ist.

    Dann ermittelt man zuerst halt nicht gegen ihn, sondern nur gegen seine "Kontakte".



  • Wenn ich mir einen anständigen Anwalt nehme, dann ist ziemlich wahrscheinlich, dass man mich nach geltendem Recht behandelt.



  • SeppJ schrieb:

    Bashar schrieb:

    SeppJ schrieb:

    Sei kreativ: Man erklärt dich einfach zum Zeugen. Man brauche Beweise gegen deine Komplizen, die auf deinem Computer sind.

    Komplize, also Mittäter, impliziert, dass er auch Beschuldigter ist.

    Dann ermittelt man zuerst halt nicht gegen ihn, sondern nur gegen seine "Kontakte".

    Ich dachte, wir sind schon vor Gericht. Während der Ermittlungen muss man so oder so nichts sagen.

    Auskunftsverweigerungsrecht: http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html


  • Mod

    SeppJ schrieb:

    Sei kreativ: Man erklärt dich einfach zum Zeugen. Man brauche Beweise gegen deine Komplizen, die auf deinem Computer sind. Dann darfst du die Aussage nicht mehr verweigern

    Zeugenaussagen kann man bei den Punkten verweigern, die einen selbst belasten würden.



  • Ich habe heute eine Gegenüberstellung gelesen, die recht interessant war: Der schweizer Notenbankchef ist gegangen, weil er über seine Frau ein zwar nicht illegales Devisengeschäft abgewickelt hatte, aber in ihm reifte die Erkenntnis recht rasch, dass das nicht so ganz sauber war und es an der Zeit ist, den Hut zu nehmen, er hat sogar noch den Gewinn aus der Aktion an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet.

    Ein paar andere Beispiele waren da auch noch, aber Wulff im Vergleich betrachtet macht das Amt des Bundespräsidenten zur "Witzfigur".
    Er hat sogar noch die Chuzpe, sich in aller Öffentlichkeit den Hintern mit Uhu einzuschmieren, bevor er sich setzt und behauptet rotzfrech, daß wir binnen eines Jahres alles vergessen haben werden. Das ist einfach zu heftig, darf man nicht bringen, nicht in diesem Amt, weil es ohnehin fast nur repräsentativen Zwecken dient.

    Wer wie Merkel zeigen will, wie man "Europa macht", darf sich diese Figur einfach nicht leisten. Der strafrechtlich relevante Teil ist dabei völlig irrelevant, alleine sein Umgang mit den für ihn peinlichen Aufdeckungen zeigen, daß der Mann zu klein für die Schuhe ist, in die er stieg.

    Wulff, tritt zurück! :p



  • Kann ein Bundespräsident eigentlich entlassen werden? Oder muss der freiwillig, bzw. wenn er nicht mehr wiedergewählt wird und seine amtszeit abgelaufen ist, gehen?? Was das vlt. jemand? 😕



  • RonnieIshorst schrieb:

    Kann ein Bundespräsident eigentlich entlassen werden?

    Nein, jedenfalls nicht einfach so. Für ein Amtsenthebungsverfahren muss er sich schon einiges zuschulden kommen lassen: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsenthebungsverfahren#Deutschland



  • ich versteh sowieso nicht, warum man sich unbedingt auf einer position halten will, wo einen keiner haben will 🙄



  • wo einen keiner haben will

    Er kann nur selbst zurück treten. Man kann bis zu 5 Jahre ins Gefängnis kommen, wenn man ihn verunglimpft/beleidigt. Er ist nach diesem höchsten Amt "verbraucht". Alles andere ist ein Abstieg, außer natürlich finanziell.



  • ..



  • naja, Pressefreiheit gehört doch zum Grundgesetz, oder nicht...Aber das wäre schon alles ziemlich konstruiert.


  • Mod

    Das ist irgendwie schon ein Unding. Jeder Mitarbeiter einer größeren Firma kennt das inzwischen seit den letzten Bestechungsskandalen, da muß man einen "Code of Conduct" unterschreiben, und je nach Firma sind bereits Abendesseneinladungen ab 50 EUR MELDEPFLICHTIG bzw. ABZULEHNEN. 50 EUR. Und wir sprechen da von einem Abendessen am Ende eines (gemeinsamen) Arbeitstages. Nix mit Frau, Kindern, Wochenende.

    Das ist heutzutage in der Industrie gängig, solche Regeln zu haben und von allen Mitarbeitern deren Einhaltung aktiv und regelmäßig einzufordern.

    Wenn ich als Mitarbeiter zur Bank gehe, und der Kreditsachbearbeiter bietet mir da 1% niedrigere Zinssätze an, weil ich für die Firma XY arbeite und XY hätte die Bank ja auch gerade erst für eine Projektfinanzierung ausgewählt, dann muß ich das ablehnen, melden und evtl sogar die Bank wechseln. Selbst wenn ich nicht mal in der Lage bin, der Bank einen Gefallen zu tun!

    Alles normale Verpflichtungen, die man heutzutage vom Arbeitgeber auferlegt bekommt.



  • Der Wulff freut sich gerade bestimmt. Die Schlagseite dieses Kreuzfahrtschiff hat ihn aus den Schlagzeilen verdrängt. Wenn da jetzt nicht noch etwas kommt, dann wird er vielleicht sogar davon kommen. Der Schaden für das Amt wäre enorm.

    Unglaublich was die CDU und Merkel uns hier wieder eingebrockt haben.



  • Hi,

    für mich (öffentlicher Dienst) liegt die Grenze bei maximal - mit alle Augen zudrücken - einer Tasse Kaffee. Und wenn ich zu irgend einer Taugng fahre und dort gibt es ein kostenloses Mittagessen, dann muss ich das angeben und kriege den geldwerten Vorteil irgendwo wieder abgezogen.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    für mich (öffentlicher Dienst) liegt die Grenze bei maximal - mit alle Augen zudrücken - einer Tasse Kaffee.

    Auch privat? Bei Bekannten? Cool.



  • Naja, das Unglück vor Italiens Küste lenkt vielleicht ein bisschen ab, aus dem Schneider ist der Herr Bundespräsident damit aber noch lange nicht. Im Spiegel habe ich ein Bild des Hauses entdeckt, für dass er sich das Geld geliehen hat. Mein Kommentar: hat sich nicht gelohnt. Wenn es wenigstens eine anständige Hütte wäre, aber nein, es ist ein langweiliges Einfamilienhaus außerhalb der Hannover'schen Innenstadt. Ich hätte da schon einen kleinen Palast erwartet. Hier der Link zum Artikel und Photo.


  • Mod

    Bashar schrieb:

    muemmel schrieb:

    für mich (öffentlicher Dienst) liegt die Grenze bei maximal - mit alle Augen zudrücken - einer Tasse Kaffee.

    Auch privat? Bei Bekannten? Cool.

    Also, wenn man sich die Code of Conducts diverser Firmen anschaut, gibt es den Themenkomplex "privat" nicht mehr wirklich. Nur mal als Beispiel, das vergleichbar zu den in der Wirtschaft geforderten Verhaltensregeln ist:

    Person A geht zu einer Geburtstagsfeier von Person B, mit der er privat befreundet ist. Geschäftlich habe die nichts miteinander zu tun. B hat die Party in einem Restaurant gemacht und sagt "nur das Essen ist frei, die Getränke nicht". Zufällig sitzt man am Tisch mit C, der ein Lieferant der eigenen Firma ist. Man unterhält sich und stellt fest, daß C genau für das Projekt liefern soll, an dem A arbeitet. Am Ende des Abends bezahlt C für den Tisch die Getränkerechnung, weil man sich so nett unterhalten habe und ja vielleicht bald mal wieder trifft. Zu den gängigen CoC-Fallbeispielen ist sowas bereits eine untersagte versuchte Einflußnahme.

    Ich halte das zwar auch für übertriebenen Wahnsinn, aber dieser Themenkomplex Verhaltenskodex/Code of Conduct in der Wirtschaft wird von EU und Gesetzgebern eingefordert und erwartet.

    Z.B. aus diesem hier vom Land Bayern:

    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/service/gesetzeundvorschriften/korruptionsrili_verhaltenskodex.pdf

    Unabhängig davon schadet es früher oder später Ihrem Ansehen - und damit dem Ansehen
    des gesamten öffentlichen Dienstes -, wenn Sie im Konfliktfall Ihren privaten Interessen
    den Vorrang gegeben haben. Das gilt in besonderem Maße, wenn Sie an einflussreicher Stelle tätig sind. Achten Sie in diesem Fall besonders darauf, nur jene Konditionen
    in Anspruch zu nehmen, die auch für andere Personen korrekterweise gelten.

    Korruptionsversuche werden oft damit eingeleitet, dass Dritte den dienstlichen Kontakt
    auf Privatkontakte ausweiten.
    Es ist besonders schwierig, eine „Gefälligkeit“ zu verweigern, wenn man sich privat hervorragend
    versteht und im privaten Rahmen für sich oder die eigene Familie Vorteile
    und Vergünstigungen erhalten hat (Konzertkarten, verbilligter gemeinsamer Urlaub,
    Einladungen zu teuren Essen, die man nicht erwidern kann usw.). Bei privaten Kontakten
    sollten Sie daher von Anfang an klarstellen, dass Sie streng zwischen Dienst- und
    Privatleben trennen müssen, um nicht in den Verdacht der Vorteilsannahme zu geraten.

    Im Klartext: je höher man steht, desto weniger gibt es den Aspekt "privat".



  • Hi,

    Bashar schrieb:

    muemmel schrieb:

    für mich (öffentlicher Dienst) liegt die Grenze bei maximal - mit alle Augen zudrücken - einer Tasse Kaffee.

    Auch privat? Bei Bekannten? Cool.

    nun, bei Schulfreunden... sicher im Normalfall nicht. Aber wenn sie aus irgendwelchen bestimmten Firmen stammen, die meine Richtung betreffen, dann schon.

    Wenns bei irgend einer Veranstaltung z.B. Werbe-Kulis gibt, dann werden die bei uns eingesammelt und anonymisiert (der Firmenname runtergekratzt) und in den normalen Büromaterialpool übernommen.

    Gruß Mümmel



  • Hi,

    Borsten schrieb:

    Ich hätte da schon einen kleinen Palast erwartet. Hier der Link zum Artikel und Photo.

    was willste erwarten, das Haus ist wie Wulf selber - langweilig und farblos.

    Gruß Mümmel


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