Stundensatz Programmierer C++



  • Ich bin moment festangestellt bei einer IT Firma und habe einen Auftrag von einer anderen Firma bekommen. Sie wollen wissen wieviel Verguetung ich verlange und eine Rechnung? Bin kein Freiberufler

    1. In welcher Hoehe ist es denn angemessen?
    2. Muss hier ein Vertrag gemacht werden oder reicht muendliche vereinbarung?
    3. Wie stellle ich denn in diesem Fall eine Rechnung aus?
    3a. die steuernummer aus steuerkarte?
    3b. und der Umsatzsteuer muss nicht angegeben werden?
    4. Sollte Pflichtenheft erstellt werden?



  • Nur eine Frage, die du dir stellen solltest: Wie willst du Aerger im Nachhinein vorbeugen?



  • moeglich alle aerger vorbeugen!



  • Mündliche Absprachen reichen nie!
    Alles schriftlich.
    Vertrag, Pflichtenheft.
    Die Steuerfragen beantwortet Dir Dein Finanzamt unentgeltlich vorher.
    Nachher kann es entgeltlich werden :D.



  • Du solltest auch noch mit Deinem Arbeitgeber die Genehmigung der Nebentätigkeit klären.



  • Marc++us schrieb:

    Du solltest auch noch mit Deinem Arbeitgeber die Genehmigung der Nebentätigkeit klären.

    Nicht auch noch, sondern notwendig vorab. Gerade mit deinem Arbeitgegeber könnte es gewaltig Probleme geben und dich den Job oder mehr kosten!



  • Der AG kann die Nebentätigkeit im Regelfall nicht verweigern. Es ist mehr die Formalität der Anzeigepflicht.



  • Ich würde das auf jeden Fall schriftlich machen und auch ein Pflichtenheft erstellen.
    Bei der Vergütung würde ich schon ähnlich viel verlangen, wie Freiberufler, so Größenordnung 50-100€ pro Stunde. Sonst hätt ich gar keine Lust, neben meinem Job noch was zu machen.



  • Du hast zwar nicht direkt nach diesem Thema gefragt, aber ich kann mich den anderen nur anschließen: Du solltest das folgende bedenken/abklären:
    Entnommen von: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html
    (Ich habe nichts mit diesem Rechtsanwalt zu tun, das war nur die erstbeste Informationsquelle, um mich selbst nochmal zu vergewissern):

    Findet sich im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine Regelung über Nebentätigkeiten, so sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers.

    Das ergibt sich daraus, daß der Arbeitnehmer nach Leistung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, d.h. in seiner Freizeit grundsätzlich machen kann, was er möchte.

    Es gibt aber Ausnahmen. In einigen Fällen sind Nebentätigkeiten unzulässig.

    Ausnahmen sind z.B.:
    -In deinem Arbeitsvertrag steht, dass du den Arbeitgeber informieren musst. Diese Klausel ist wirksam.
    -Es handelt sich um Konkurrenz deines AG.
    -Du bist leitender Angestellter oder in anderer Form "Repräsentant" deines Arbeitgebers. Dann kann er dir das Arbeiten bei einer anderen Firma verwehren.
    Als "gewöhnlicher" Angestellter und bei einem branchenfremden Unternehmen kannst du also im Grunde machen, was du möchtest. Natürlich darf das nicht negativ auf deine Arbeitsfähigkeit beim eigentlichen AG gehen. Ich persönlich würde aber definitiv mit meinem Arbeitgeber sprechen.

    Zu den Absprachen: ALLES schriftlich! Du kennst das Unternehmen doch gar nicht und mündliche Absprachen gelten nur für Kaufleute. Das hat nicht nur mit Vertrauen zu tun, sondern einfach mit Menschenverstand. Was, wenn ihr mündlich ein Projektziel von 6 Monaten vereinbart und dich dann der Arbeitgeber wegen Schadenseratz/Ersatzleistungen anzeigt, weil nach "den mündlich vereinbarten 3 Monaten" das Projekt nicht abgeschlossen ist? Natürlich ist das jetzt an den Haaren herbeigezogen, aber solche Dinge kommen nunmal vor.

    Zum finanziellen: Finanzamt fragen, was man steuerlich beachten muss und vorallem, wie hoch die Abzüge in diesem Fall sind. Davon würde ich dann auch die Vergütung abhängig machen. Das hängt ja nur davon ab, wann sich das ganze für dich persönlich "lohnt".



  • Wenn die Nebentätigkeit dem Arbeitsvertrag nicht widerspricht, handel eine Bezahlung aus, die die andere Firma bereit ist zu zahlen und lasse die Tätigkeit zunächst offen. Dann oder besser vorher sprichst du darüber mit dem Chef deiner Firma und holst seine Zustimmung ein, selbst wenn diese nicht erfoderlich ist.



  • elscorcho schrieb:

    Zu den Absprachen: ALLES schriftlich! Du kennst das Unternehmen doch gar nicht und mündliche Absprachen gelten nur für Kaufleute. Das hat nicht nur mit Vertrauen zu tun, sondern einfach mit Menschenverstand. Was, wenn ihr mündlich ein Projektziel von 6 Monaten vereinbart und dich dann der Arbeitgeber wegen Schadenseratz/Ersatzleistungen anzeigt, weil nach "den mündlich vereinbarten 3 Monaten" das Projekt nicht abgeschlossen ist?

    Ich stimme dem "alles schriftlich" zwar unbedingt zu, aber ohne schriftliche Vereinbarung kann auch der Arbeitgeber nicht erfolgreich klagen oder Dinge einfordern, die nicht vereinbart war.


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