Macht man sich haftbar, wenn man eigene Lösungen an Untersemester weitergibt?



  • Hi,
    ich überlege mir meine Lösung zu einem Fach an das nächste Semester weiterzugeben.
    Mache ich mich dadurch irgendwie haftbar? Kann mir dadurch irgendetwas aberkannt werden, obwohl ich Schein und Klausuren schon bestanden habe?

    L. G.
    Steffo



  • Naja deinen Master kannst du ja sowas von vergessen, wenn das rauskommen sollte, lol.



  • Jodocus schrieb:

    Naja deinen Master kannst du ja sowas von vergessen, wenn das rauskommen sollte, lol.

    😕



  • Solange es *deine* Lösungen sind, kann dir niemand was, würde ich sagen. Wieso auch, die hast du schließlich selbst verfasst. Wenn du einfach Seiten aus einem Buch oder einem Skript kopierst, hat natürlich im Prinzip der Urheber Möglichkeiten, dich daran zu hindern. Dass er das an einer Uni macht, halte ich für praktisch ausgeschlossen.



  • Wir hatten sogar ein Wiki, wo die Lösungen reingeschrieben wurden, durchaus toleriert und teilweise unterstützt von den Profs. Es gab einige Professoren, die ihre Klausuren jeweils nur marginal abgeändert hatten, somit war das Wiki sowas wie eine Komplettlösung. Natürlich musste man in dem Fach trotzdem etwas Ahnung haben, sonst bringt auch eine Komplettlösung nichts, aber sowas war eh ein Sonderfall.



  • OK, thx. 🙂


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