Die Einkommenssteuer in Deutschland ist im europäischen Vgl. doch noch recht mild.



  • Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuertarif#L.C3.A4ndervergleich

    Bemerkung:
    Ich habe bei dem Vergleich außer acht gelassen, ab welchem Betrag der Eingangssteuersatz und ab welchem Betrag der Spitzensteuersatz greift. Also sprich nur die Eingangs- und Spitzensteuersätze verglichen.

    Demnach sind die Einkommenssteuern in Deutschland noch recht mild mit einem Eingangssteuersatz von 14% und Spitzensteuersatz von 47.48%.

    Im europäischen Vergleich (grob pi mal Daumen gemittelt) beginnt der Eingangssteuersatz bei rund 20% und der SPitzensteuersatz liegt im mittel bei 4x%.

    Besonders krass ist der Vegleich mit Schweden:
    51.6% Eingangs- und
    56.6% Spitzensteuersatz

    Nachtrag: Der Betrag ab dem der Spitzensteuersatz in Deutschland greift ist gemäß der Tabelle weitaus höher als die Beträge im europäischen Vergleich.



  • in schweden ist auch der steuerfreibetrag ~36000 €(staat+gemeinde)



  • Ja, Schweden und Deutschland sind schwer zu vergleichen:

    1. Erstens ist das Preis, Lohn- und Lebenshaltungskostenniveau höher. Also Netto bleibt es etwa gleich.
    2. Ist die Steuerhinterziehung in Schweden weit höher.
    3. Die Schweden besitzen die Möglichkeit sich für ihre Steuern bestimmte Rechte zu kaufen - "legale Bestechung" , Tarif-Steuer/Leistungsanspruch.
    4. Laut Gini-Index ist die Vermögugsverteilung in Schweden wesentlich ungleicher als Deutschland. Was was heißen will.

  • Mod

    Aus Deiner Quelle schrieb:

    Beachtet werden muss bei der Interpretation dieser Daten, dass in mehreren Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifeingangssätzen die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt werden, so z. B. in den nordischen Staaten und den Niederlanden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit.

    Eigentlich wäre gar kein weiterer Kommentar mehr nötig... ich rechne das aber trotzdem mal weiter.

    Nehmen wir mal einen Programmierer mit EUR 5400,- Bruttogehalt, noch ohne Kinder. Also jemand, der nach bestimmten politischen Maßstäben heutzutage bereits reich und asozial ist.

    Rentenversicherung: 19,6% => 1058,4
    Arbeitslostenvs.: 3,0% => 162,-
    Krankenvs.: 14,0% (nehmen wir einfach mal an, das variiert ja) - Beitragsbemessungsgrenze sind 3825,- - und der Einfachheit halber AG/AN 50:50 aufgeteilt => 535,5
    Pflegevs.: 1,225% AN und 0,975% AG => 66,15 / 52,65

    Zunächst mal zur Erinnerung, wenn der AG 5400,- Brutto zahlt, überweist er auch noch den staatlichen Kassen folgende AG-Anteile mit - die sind für Dich, also auch Gehaltsbestandteil:

    5400 + 529,2 + 81 + 267,75 + 52,65 = 6330,6

    waren das am Anfang, damit Du überhaupt 5400 Brutto hast. 15% sind schon weg, bevor die Rechnung beginnt.

    Gehen also von den 5400 die Sozialbeträge ab:

    5400 - 529,2 - 81 - 267,75 - 66,15 = 4455,9

    Davon wollen wir mal so grob die Steuer wissen: ca. 14393 EUR pro Jahr ( http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html )

    Also Steuer pro Monat - den Soli nicht vergessen - EUR 1684,-. Zum Glück sind wir in keiner Kirche, das spart bißchen was.

    Haben wir Netto auf dem Konto 2771,9.

    Nach gängigem Standard nehmen wir an, daß 70% des Nettos in den Konsum gehen. Natürlich ist da nicht alles in der Mehrwertsteuer, z.B. Miete wäre ja ohne. Sagen wir, daß die Mehrwertsteuer der Ausgaben mal so im Mittel bei 9% liegt, Versicherungssteuer ist auch in diesem Range, also 70% vom Netto, davon die Mwst sind noch mal 176,- EUR. Haben wir also rund 2600,- nach Steuern.

    Von den 6330 des AG sind dann wohl nur noch 2600 da, 41%. Bezogen auf das formale Bruttogehalt bißchen besser, da sind's genau 50% von 5400.

    Und da habe ich noch gar nicht pingelig auf solchen Sachen wie die TV-Steuer (landläufig als "GEZ" bekannt) oder die Mineralölsteuer oder Stromsteuer geachtet, wo ja noch mal um die Hälfte dieser Positionen Steuern sind, das ist im Monat noch mal für 100 bis 200 EUR gut.



  • Die Einkommenssteuer in Deutschland ist im europäischen Vgl. doch noch recht mild.

    Ich mag keinen solchen Sätze. Denn ab und zu gehen diese dann weiter mit "Also können wir doch Steuer XYZ einführen,..." 😞

    noch ohne Kinder. Also jemand, der nach bestimmten politischen Maßstäben heutzutage bereits reich und asozial ist.

    Ist man nicht schon mit mehr als einem Kind assozial ? 😞



  • Bitte ein Bit schrieb:

    noch ohne Kinder. Also jemand, der nach bestimmten politischen Maßstäben heutzutage bereits reich und asozial ist.

    Ist man nicht schon mit mehr als einem Kind assozial ? 😞

    Nur wenn eines davon Kevin oder Justin heisst.


  • Mod

    Bitte ein Bit schrieb:

    noch ohne Kinder. Also jemand, der nach bestimmten politischen Maßstäben heutzutage bereits reich und asozial ist.

    Ist man nicht schon mit mehr als einem Kind assozial ? 😞

    Ah, das stimmt, ich habe das Kind relativ nahe an "asozial" gepackt, ich wollte auf was anderes abzielen:

    Wenn dieser gute Mann jetzt 10% seines Nettos das ganze Leben lang spart, hat er nach 40 Jahren etwa 220000 EUR auf der Kante (300EUR/Monat, 2%). Das ist ganz knapp unter dem Betrag, wo eine kürzlich diskutierte Zwangsanleihe für Reiche bereits greifen würde. Und "reich" ist bekanntlich gleich "asozial".

    Nur um mal die Begrifflichkeiten in diesem Land darzustellen.



  • Was verdient ein Strohmann eigentlich so im Monat?



  • Marcus hat es ja bereits erklärt, ein Vergleich einer einzelnen Abgabe macht überhaupt mal sowas von gar keinen Sinn.

    Das ist höchstens was für die Bildzeitung um eine politische Partei zu unterstützen die Abgabe x erhöhen will.



  • Marc++us schrieb:

    Wenn dieser gute Mann jetzt 10% seines Nettos das ganze Leben lang spart, hat er nach 40 Jahren etwa 220000 EUR auf der Kante (300EUR/Monat, 2%). Das ist ganz knapp unter dem Betrag, wo eine kürzlich diskutierte Zwangsanleihe für Reiche bereits greifen würde. Und "reich" ist bekanntlich gleich "asozial".

    Diese "Zwangsanleihe" wird ja zum Glueck nur von dem DIW diskutiert. Eigentlich erschreckend, was sich die Leute da ausdenken. Sollten dort nicht eigentlich Wissenschaftler arbeiten? Mir kommt es so vor, also ob das DIW ausschliesslich eine linke Lobbyorganisation ist. Zumal diese "Zwangsanleihe" in deren Gedanken ja gar keine Anleihe waere, sondern eher eine Art Zwangsabgabe. Eine Zwangsanleihe macht zumindest fuer Deutschland keinen Sinn, auf deutsche Staatsanleihen gibt es schliesslich eh fast keine Zinsen. Deutschland hat kein Problem an Geld zu kommen. Interessant waere eine "Zwangsanleihe" in Deutschland also nur, wenn zumindest inoffiziell klar ist, dass sie nie zurueckgezahlt werden wird. So koennte man sich dann als Staat zumindest inoffiziell "entschulden". Wuerde vermutlich sogar einiges an Geld bringen, wenn man bedenkt, dass man da vor allem auch die Mittelschicht enteignen moechte.



  • Marcus, natürlich kann man die Steuersätze nicht so direkt vergleichen.

    Aber auch in anderen Ländern zahlen die Leute mehr als nur die Einkommenssteuer.

    Bezüglich der Aufteilung der Kranken- und Pflegeversicherung im Verhältnis (vereinfacht) 50:50 :
    Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass du die anderen 50% vom AG ausgezahlt bekommen würdest, wenn der AG von der Zahlung der 50% befreit worden wäre.
    Wenn du den AG von der Zahlung der 50% für KV und RV befreist, wirst du mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit vom Gehalt für 100% KV und RV aufkommen ohne dass sich dein Bruttogehalt erhöht. Deswegen halte ich es nicht für realistisch die Zahlen einzubringen, was dein AG für dich an den Staat abdrückt.

    Es hat schon seinen Sinn warum man als AN nicht die vollen 100% KV&RV-Beträge trägt. Einfach aus dem Grund, weil man das Geld nicht vom AG erhalten würde.
    Der AG würde natürlich versuchen wirtschaftlich und rational zu handeln, nur ist das nicht immer im Sinne des Wohls der Allgemeinheit.

    ps: Nein ich wollte mit dem Thread nicht sagen, dass man die Steuern erhöhen könnte/sollte.



  • Schneewittchen schrieb:

    Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass du die anderen 50% vom AG ausgezahlt bekommen würdest, wenn der AG von der Zahlung der 50% befreit worden wäre.

    Wieso denn nicht? Der AG ist bereit für deine Arbeitskraft Bruttogehalt + AG-Beiträge zu zahlen (das ist also dein wahrer Marktwert!) und er steht mit diesen Ausgaben in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern. Ihm is doch egal wo das Geld hingeht. Also klar zählen die AG-Beiträge zur Staatsquote!
    In einem anderen Land in dem der AG nichts zahlen müsste wäre dein Gehalt genau um die AG-Beiträge höher. Denn dein Marktwert hat sich nicht geändert. Und das ist dein "wahres" Gehalt!



  • scrontch schrieb:

    Schneewittchen schrieb:

    Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass du die anderen 50% vom AG ausgezahlt bekommen würdest, wenn der AG von der Zahlung der 50% befreit worden wäre.

    Wieso denn nicht? Der AG ist bereit für deine Arbeitskraft Bruttogehalt + AG-Beiträge zu zahlen (das ist also dein wahrer Marktwert!) und er steht mit diesen Ausgaben in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern. Ihm is doch egal wo das Geld hingeht. Also klar zählen die AG-Beiträge zur Staatsquote!
    In einem anderen Land in dem der AG nichts zahlen müsste wäre dein Gehalt genau um die AG-Beiträge höher. Denn dein Marktwert hat sich nicht geändert. Und das ist dein "wahres" Gehalt!

    Für gewöhnlich gibt es einen Überschuss an Arbeitskraftangebot. Demnach ist die Sache mit der Konkurrent zu anderen AG nicht wirklich relevant in den meisten Branchen. Ein AG handelt wirtschaftlich, er wird dir sicherlich nicht mehr zahlen als er zahlen müsste. Wir leben nunmal in keiner Welt aus Zuckerwatte.

    Wie gesagt, warum glaubst du überhaupt, warum wir diese Teilung 50:50 haben? Bestimmt nicht wegen dem Spaß am Verwaltungsaufwand. Wenn die Welt so einfach wäre, könnte man den AG auch den vollen Lohn auszahlen lassen und vom AN die vollen 100% KV&RV-Beiträge abschöpfen. Aber so sieht die Welt nicht aus.

    Wenn du den AG von der Zahlung befreist, bekomsmt du bestenfalls symbolische 10% davon...



  • Ein sinnvoller Vergleich ist eigentlich nur: Was kann ich mir, mit dem was ich in Land X für Job Y effektiv bekomme, tatsächlich leisten.



  • @scrontch:
    Angenommen der AG optimiert andauernd, was ja an sich sinnvoll und auch realistisch ist. Dann bist du als AN ein Kostenfaktor. Es handelt sich somit um gegenläufige Interessen: Du möchtest möglichst viel Gehalt, dein AG möchte möglichst geringe Kosten haben. Da Arbeitslosigkeit in jeder Volkswirtschaft besteht, hast du ein Ungleichgewicht zwischen AN und AG. Wenn du dem AG zu viel Freiraum in bestimmten Bereichen lässt, sprich wenn du ihm Einflussmöglichkeiten lässt zB wie viel du für deine KV bekommst (also endogene Einflussmöglichkeiten), wirst du aus dem optimierungsmodell schnell herausoptimiert werden da du, wie oben genannt, ein Kostenfaktor bist. Das hat nichts mit einem negativen Menschenbild zu tun. Das ist Volkswirtschaft. Legst du hingegen exogen gewisse Regelungen fest, zB dass der AG 50% abdrücken muss, dann hat der AG keinen Spielraum und nimmt diese Situation als gegeben hin. Man benötigt also gewisse Rahmenbedingungen die von außen vorgegeben sind, auf die man als Entscheidungsträger (=AG) keinen Einfluss hat.



  • ne Bemerkung von mir:

    Arbeitnehmer, deren regelmässiges Jahresarbeitsentgelt die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können sich entweder
    a) freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder
    b) bei einer privaten Krankenkasse versichern lassen

    d.h. dann zahlt der Arbeitnehmer die Krankenversicherung zu 100 % von seinem Nettolohn!

    ggfs. kann der Arbeitgeber einen Zuschuss bis zu 279,23 Euro monatlich geben (aushandeln 😃 )



  • Tim schrieb:

    Ein sinnvoller Vergleich ist eigentlich nur: Was kann ich mir, mit dem was ich in Land X für Job Y effektiv bekomme, tatsächlich leisten.

    👍 Wobei man trotzdem eine unzählige Anzahl an Faktoren berücksichtigen muss und ein Vergleich recht schwer fällt... irgendwo habe ich mal eine Vergleichsstudie zu dem Thema gesehen, aber ich habe keine Ahnung mehr wo 😞 Hat jemand vielleicht was in der Richtung?


  • Mod

    @GPC: wir könnten das in Big Mäcs umrechnen, die man sich kaufen kann. 😉


  • Mod

    Schneewittchen schrieb:

    Es hat schon seinen Sinn warum man als AN nicht die vollen 100% KV&RV-Beträge trägt. Einfach aus dem Grund, weil man das Geld nicht vom AG erhalten würde.

    Deine Argumentation ist schön und gut, aber letztlich ist die Aufteilung zwischen AN und AG nicht aus diesem Grund gekommen oder zum Schutz des ANs, sondern einfach nur historisch bedingt:

    Als Bismarck das 188x eingeführt hat, gab es die Versicherungen gar nicht, und man hat festgelegt, daß sowohl AG als auch AN in diese Versicherung einzahlen müssen. Das hat sich in DE bis heute gehalten, mit wechselnden Prozentsätzen für AG und AN.

    Ich stimme Dir sogar zu, wenn man das heute umwandeln würde, daß der AN 100% zahlt und der AG das Brutto erhöhen müßte, würde es Branchen und Firmen geben, die das nicht machen und die Leute über den Tisch ziehen würden. [Wobei sgoilear ja richtigerweise erwähnt, daß das für die Krankenvs sogar oft der Fall ist, man zahlt selbst 100% und bekommt vom AG einen Zuschuß.]

    Also von mir aus ist das mit der Aufteilung der Zahlung zwischen AG und AN auch ok und kann bleiben.

    DENNOCH dränge ich darauf, dieses Geld, daß der AG zahlt, als GEHALTSBESTANDTEIL zu betrachten:

    1. es ist keine Gruppenversicherung - anders als z.B. die Unfallversicherung, wo der AG für alle Angestellten zahlt - sondern auf jedem Beitrag steht meine Sozialversicherungsnummer - das Geld wird an meine Krankenkasse für meinen Vertrag gezahlt, auf dem Rentenbescheid taucht das Geld auf meinem Kontoauszug auf, es ist eindeutig eine personenbezogene Geldleistung. Die beiden Anteile des AG und AN lassen sich nicht unterscheiden, die Aufteilung hat nur symbolische Bedeutung.

    2. Und aus Sicht des AGs ist es eine an mich gerichtete Geldleistung, die direkt für meine Arbeitsleistung anfällt, was er mir tatsächlich bezahlen muß erhöht sich entsprechend.

    Insofern sollte man sich da immer bewußt sein, daß man zwar vom Brutto spricht, da aber noch so ein "Schatten-Brutto" existiert, das um die 15% höher ist.

    Wichtig ist das sowieso bei einem internationalen Vergleich, da in vielen Ländern der AN das zu 100% bezahlen muß, der AG aber Zuschüsse auf das Gehalt drauflegt - für die Vergleichbarkeit ist das ein wichtiger Aspekt.



  • Muss ich Marc++us zustimmen. Geht ja auch nicht um Arbeitgeber und Arbeitnehmer, es gibt einen bestimmten Anteil an Sozialabgaben und die Verpflichtung für Arbeitgeber, kostenlos für's FA und die Sozialkassen die Steuern/gebühren rauszurechnen und termingerecht abzuführen.
    Nehmen wir exemplarisch die KV, die ist nominell 50:50 zwischen AG und AN aufgeteilt. Dabei ist es eigentlich kackegal, welches Etikett man draufklebt, der AG zahlt Summe x und die KV kriegt's halt in zwei Posten, einmal vom AG und dann noch vom AN auf's Konto. Beim AN kommt halt nach den Abzügen Summe z an, beim AG ist die Kohle auch futsch. Unterm Strich bleibt eher ein Verschleierungsprozedere, wie teuer der Scheiß geworden ist.
    Wenn man zusammenzählt, wieviel eine Arbeitskraft wirklich kostet (und daran muss ja auch noch verdient werden), erntet man regelmäßig völligen Unglauben.

    Für direkte Vergleiche taugen Einkommensteuergesetze seltenst, man muß die Gesamtabgabenlast aus Steuern und Gebühren sehen und deren Verteilung ansehen.

    Besteuerungsmodelle setzten die Melkmaschine immer da an, wo der geringste Widerstand bei bestem Ertrag zu erwarten ist. Wir dürfen jedenfalls gespannt sein ... 😉


Anmelden zum Antworten