Fenstertausch: Sanierung oder Instandsetzung
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Fedaykin schrieb:
Da wirds für den Vermieter wohl sehr schwer das als "Energetische Verbesserung" umzulegen.
Als was denn sonst? Solange es da nicht reinregnet und der Wind reinbläst kann es nur eine enrgetische Verbesserung sein und keine Instandhaltung.
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Hi Minimee,
Minimee schrieb:
Fedaykin schrieb:
Da wirds für den Vermieter wohl sehr schwer das als "Energetische Verbesserung" umzulegen.
Als was denn sonst? Solange es da nicht reinregnet und der Wind reinbläst kann es nur eine enrgetische Verbesserung sein und keine Instandhaltung.
nicht ganz. Eine energetische Sanierung muss irgend ein energetisches Einsparpotential bringen. Das wird im Falle von beshichteten Dreifachfenstern aber schwer nachzuweisen sein. Bleibt nur der Verschleiß, aber der ist ja mit der normalen Miete schon qbgedeckt.
Im übrigen haben zu perfekte Fenster nicht nur Vorteile. Früher als Kind habe ich noch Eisblumen an den Fenstern gesehen. Die haben im Winter ne ganze Menge Wärme raus gelassen, und sämtlicher überzählige Wasserdampf ist an ihnen kondensiert und festgefroren. Dafür waren selbst in einem schlecht gedämmten Altbau die Wände schimmelfrei.
Heute habe wir überall perfekt gedämmte Fenster, weil das am einfachsten ist. Aber nun ist nicht mehr das Fenster der kälteste Punkt in der Wohnung sondern die Ecken der Wände, und dort setzt sich nun die überschüssige Feuchtigkeit ab und führt bei vielen zu Schimmel. Und wenn dann nach altem Hausmittel mit Essig "abgehlfen" wird, hat man ihn danach als Stammgast. (das einzige wirklich vernünftige Mittel ist Brennspiritus).
Fenstererneuerung ist vielfach nur blanke Abzockerei!
Gruß Mümmel
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muemmel schrieb:
nicht ganz. Eine energetische Sanierung muss irgend ein energetisches Einsparpotential bringen. Das wird im Falle von beshichteten Dreifachfenstern aber schwer nachzuweisen sein. Bleibt nur der Verschleiß, aber der ist ja mit der normalen Miete schon qbgedeckt.
Nein, das ist ganz leicht nachzuweisen. Der U-Wert der neuen Fenster wird einfach kleiner sein als der der alten. Beweis erbracht. Der TE schreibt ja selber, dass die Rahmen der alten Fenster nicht optimal seien.
Verschleiß scheint es ja nicht zu sein, der TE schreibt ja, dass die Fenster noch absolut in Ordnung wären.
Ich denke in diesem Fall hat der Vermieter absolut keine Probleme die Mietpreiserhöhung durchzusetzen. Den nötigen Beleg liefert der Fensterbauer mit dem "Datenblatt" des Fensters mit.
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Minimee schrieb:
Ich denke in diesem Fall hat der Vermieter absolut keine Probleme die Mietpreiserhöhung durchzusetzen. Den nötigen Beleg liefert der Fensterbauer mit dem "Datenblatt" des Fensters mit.
Die Frage ist trotzdem, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist. Nur weil im Jahr 10 EUR Heizkosten eingespart werden, kann man wohl kaum neue Fenster für 500 EUR rechtfertigen
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muemmel schrieb:
Fenstererneuerung ist vielfach nur blanke Abzockerei!
Ist aber für Mietwohnungen inzwischen teilweise schon verpflichtend. Wenn man größere Umbaumaßnahmen macht, muß das Haus danach neue Energiewerte einhalten.
Als Vermieter hast Du nun die Wahl bei notwendigen Renovierungen über einer gewissen Größenordnung auch die Energie zu betrachten, was das dramatisch verteuert, oder Du lässt das Haus verfallen.
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muemmel schrieb:
Dafür waren selbst in einem schlecht gedämmten Altbau die Wände schimmelfrei.
Nicht wirklich. Ich habe schon eine Menge nicht gedämmter Wohnungen mit Schimmel gesehen.
muemmel schrieb:
Und wenn dann nach altem Hausmittel mit Essig "abgehlfen" wird, hat man ihn danach als Stammgast. (das einzige wirklich vernünftige Mittel ist Brennspiritus).
Spritus ist schon Ok. Ich habe aber bessere Erfahrungen mit Wasserstoffperoxid.
Was die Abzocke bei Fenstersanierung betrifft stimme ich dir aber voll zu.
Wenn er aber schon 3fach Verglasung haben sollte, dann werden auch die Wände gedämmt sein.Marc++us schrieb:
Ist aber für Mietwohnungen inzwischen teilweise schon verpflichtend. Wenn man größere Umbaumaßnahmen macht, muss das Haus danach neue Energiewerte einhalten.
Mit reiner Fenstererneuerung erreicht man aber die EnEV Kennwerte meist nicht. Höchstens wenn die Wände ohnehin schon brauchbar gedämmt sind und der Fensterflächenanteil hoch ist. Weiterhin gibt es in der EnEV auch Höchstwerte für den spezifischen Transmissionswärmeverlust. D.h. die Wände müssen auch gewisse Mindestdämmwerte haben.
Es ist natürlich richtig, dass man die EnEV einhalten muss wenn die Umbauanteil pro Wand 30% übersteigt. Das gilt natürlich nur wenn kein Denkmalschutz drauf liegt. dann ist eh alles egal.
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Braunstein schrieb:
Mit reiner Fenstererneuerung erreicht man aber die EnEV Kennwerte meist nicht. Höchstens wenn die Wände ohnehin schon brauchbar gedämmt sind und der Fensterflächenanteil hoch ist.
Ich denke Marcus meinte eher, dass man eben auch die Fenster tauschen muss wenn man die Wände dämmt, auch wenn die Fenster eigentlich noch gut sind und sich der Einbau von neuen Fenstern aus Sicht der Energieersparnis nicht rentiert.
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Wenn du denkst.
Ich würde solche Aussagen nicht pauschalisieren. Was genau gemacht werden muss hängt eben stark von der vorhandenen Konstruktion ab.
Wenn z. Bsp. die Fensterfläche eher klein ist und die Fenster aufgrund einer vorigen Maßnahme schon nicht so schlecht sind recht auch häufig schon die Wanddämmung (Kellerdecke und oberste Decke bzw. Dach nicht vergessen) um die Grenzwerte einzuhalten.
Du musst gar nichts tauschen. Du musst nur den Grenzwert für den Primärenergieverbrauch (aus Referenzgebäude) einhalten. Wie du das machst ist halt dein Ding.
Natürlich lohnt es sich bei einer derartigen Maßnahme gleich mehrere sachen anzufassen. Wenn z. Bsp. eh ein Gerüst gesetzt werden muss um die Wände zu dämmen macht man halt die Fenster einfach mit. Das ist dann der geringste Kostenfaktor.
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Braunstein schrieb:
Du musst gar nichts tauschen. Du musst nur den Grenzwert für den Primärenergieverbrauch (aus Referenzgebäude) einhalten. Wie du das machst ist halt dein Ding.
Richtig. Und dafür kann es notwendig sein, die Fenster auszutauschen. Kann. Muss nicht. Übrigens hast du auch nur Halbwissen. Deine 30% Regel trifft nicht zu, es sind 20% und wird nun auf 10% gesenkt werden. Also mach mal nicht den Dicken hier.
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Kein Grund gleich beleidigend zu werden.
Die 30%-Regel wird meist in der Praxis angewandt.
Ansonsten würde laut EnEV 2009 3.9.3 wirklich jetzt schon die 10%-Regel gelten. Ich kenne aber niemanden der das wirklich durchsetzt.
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Braunstein schrieb:
Die 30%-Regel wird meist in der Praxis angewandt.
Hm, in der "Praxis" werden also Ordnungswidrigkeiten geplant begangen?
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Sei froh, die Mieter wären sonst arm dran, weil man darf da viel an energetischer Sanierung umlegen. Und da sich das teilweise erst nach 40 oder 50 Jahren amortisiert, hat der Mieter da keinen Spaß mit...
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Marc++us schrieb:
Sei froh, die Mieter wären sonst arm dran, weil man darf da viel an energetischer Sanierung umlegen. Und da sich das teilweise erst nach 40 oder 50 Jahren amortisiert, hat der Mieter da keinen Spaß mit...
Das das nicht sinnvoll ist ist mir auch klar. Das aber im Bauhandwerk Gesetzte absichtlich missachtet werden wundert mich doch ein bischen. Immerhin sind hier Geldstrafen bis 50k€ denkbar.
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Es gibt aber faktisch niemanden der das kontrolliert. Gerade die Baubehörden mussten in den letzten Jahren auch tüchtig sparen.
Im Entwurf für die neue EnEV wird die Gründung von separaten Kontrollbehörden gefordert. Da geht es allerdings hauptsächlich um die Energiepässe.
Mir hat letztens aber ein Beamter des Bundesministeriums gesagt, dass er nicht glaubt das dieser Paragraph durchkommt.
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Braunstein schrieb:
Es gibt aber faktisch niemanden der das kontrolliert. Gerade die Baubehörden mussten in den letzten Jahren auch tüchtig sparen.
Im Entwurf für die neue EnEV wird die Gründung von separaten Kontrollbehörden gefordert. Da geht es allerdings hauptsächlich um die Energiepässe.
Mir hat letztens aber ein Beamter des Bundesministeriums gesagt, dass er nicht glaubt das dieser Paragraph durchkommt.Sollten da die Angaben in Energieausweisen stichprobenartig überprüft werden oder wie darf man sich das vorstellen?
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@Minimee: Energiepass ist doch auch so ein Stichwort, wird großflächig unterlaufen, aber kann auch gar nicht kontrolliert werden. Es gibt so viele Vorschriften und EU-Richtlinien, teilweise mit Widerspruch, daß die Nicht-Beachtung in vielen Bereichen Praxis ist. Du mußt dann auch sehen, daß solche Strafen oftmals auch einen Rechtsweg haben, da muß ein Beweis durch die Behörde geführt werden, ob jemand das wirklich zahlt... das Risiko ist überschaubar.
Nicht anders sieht es doch aus im Lebensmittelbereich, Restaurants, etc. Der Staat entfernt sich mit seinen Vorschriften immer weiter von der Lebenspraxis, die Leute entwickeln eine Art Schattenwirtschaft weil sie wissen, daß der Staat das gar nicht mehr kontrollieren kann. Und auch weil oftmals die Kontrolleure des Staats selbst diese Regeln ignorieren, weil sie ihnen unsinnig erscheinen.
Paradebeispiel Finanzämter, die Prüfer machen doch allerlei haarsträubende Deals, nur um die Fälle zu beenden und vom Tisch zu bekommen, da wird dann "im Sinne der Regel" entschieden, aber sicher nicht im Wortlaut des Gesetzes, da viele Male zeitlich unmöglich und gar nicht mehr abwickelbar. Teilweise kann die Software der Finanzämter die aktuellen Vorschriften noch gar nicht berechnen, weil die Softwareänderungen mit den Rechtsänderungen nicht mehr Schritt halten können.
Im Schnitt 150 NEUE Gesetze pro Jahr, ohne die Änderungen, und ohne die Verwaltungsvorschriften, die von Behörden erlassen werden -- Griechenland lässt grüßen.
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Minimee schrieb:
Sollten da die Angaben in Energieausweisen stichprobenartig überprüft werden oder wie darf man sich das vorstellen?
Genau so ist die Idee.
Wobei es verschiedene Level geben soll. Von reiner Plausibilitätskontrolle bis vor Ort Begehungen. Da wirds dann problematisch wegen den Zugangsrechten. Das ist alles noch nicht geklärt.