Minijob kündigen
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knivil schrieb:
Klarstellung: Ich werfe dir, knivil, vor, du meintest oben "keinen Vertrag in Schriftform".
Und wenn A etwas anderes behauptet als B, beispielsweise "habe ihn doch schon vor Monaten gekuendigt". Wie soll dann entschieden werden ohne etwas handfestes.
Was tut das zur Sache?
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Was tut das zur Sache?
Also der erwartet Aerger in Relation zur Verhaltensweise wird in dieser Situation mein Handeln bestimmen. Oder geht es nicht mehr um "Minijob kuendigen"? D.h. den Arbeitgeber erst nicht in die Situation bringen, etwas vorenthalten zu wollen, damit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit offenen Fragen vermieden wird.
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Deine Argumentation beruht auf Annahmen, die so nicht aus der geschilderten Situation erkennbar sind.
Der betreffende MA wird doch wohl von Kollegen tagtäglich auch nach behauptetem Kündigungsdatum im Unternehmen bei der Arbeit gesehen worden sein, sofern er den Kündigungstermin bestreitet
Ja und. Bei besfristeten Arbeitsvertraegen scheint es so zu sein: Kurzfassung: Eine Verlaengerung muss explizit sein. D.h. wenn der Arbeitnehmen stillschweigend seine Arbeit fortsetzt, dann muss er nicht dafuer bezahlt werden.
2.) Es ist fraglich, ob weitere Kollegen ueberhaut existent sind.
3.) Warum sollen durch das bemerken von Kollegen auf ein Arbeitsverhaeltnis geschlossen werden.Nun gut, Arbeitsrecht ist nicht mein Fachgebiet, trotzdem erschliesst sich mir die Logik nicht.
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Die Kündigung eines Arbeitsvertrages kann nur schriftlich erfolgen.
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Bashar schrieb:
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages kann nur schriftlich erfolgen.
Auch bei befristeten Arbeitsvertraegen, die einfach auslaufen? Desweiteren war "Kuendigung" nur ein Beispiel.
Auch ist weiterhin unbekannt, wie das Arbeitsverhaeltnis aussieht. Bei einem ordentlichem Arbeitsverhaeltnis ist das wohl kaum angebracht oder noetig:
und einfach nicht mehr hingehe?
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Selbstverständlich. (Tipp: Das Auslaufen ist keine Kündigung.)
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Swordfish schrieb:
Your logic is flawed. :p
Ja ich weiss.
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Swordfish schrieb:
knivil schrieb:
3.) Warum sollen durch das bemerken von Kollegen auf ein Arbeitsverhaeltnis geschlossen werden.
Daraus muss man nicht zwangsmäßig schließen, untermauert aber stark eine Behauptung.
Das Argument ist, dass ein Arbeitsvertrag auch durch konkludentes Handeln geschlossen werden kann (lt. camper, ich habs nicht überprüft): Einer arbeitet (Beweis durch Aussagen von Kollegen), der andere bezahlt ihn (Beweis bspw. durch Kontoauszug).
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Das akzeptiere ich. Aber wenn Kuendigung eine Schriftform voraussetzt, dann gilt das sicher fuer beide Parteien.
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Da hier mittlerweile Ruhe eingekehrt ist: Ich mache es jetzt einfach so wie gesagt, nämlich krank spielen bis Lohn da und dann fristlose Kündigung.
Vielen Dank für die Antworten!
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Ich könnte mich täuschen, aber das war IMO nicht die Handlungsempfehlung.