Verkehrsrecht: Zusatzzeichen "Bei Nässe" weggeklappt.



  • Hab gerade gelesen das bei uns in der nähe auf der Autobahn ein ziemlich interessanter Fall für Verkehrszeichen entstanden ist.

    Es handelt sich um ein Schild mit Tempolimit 100 darunter ist das Zusatzschild "Bei Nässe" angebracht. Jetzt hat das Straßenbauamt das "Bei Nässe" Schild zur Seite gedreht. Es ist aber noch am eigentlichen Schild vorhanden.
    Ist damit Tempo 100 Gültig oder könnte man das ggf Anfechten. Denn wirklich Eindeutig ist es laut STVO nicht. Gerade wenn man auf der 3. Spur fährt merkt man noch nichtmal so schnell das es nur um 90° zur Seite gedreht ist. Besser wäre es gewesen entweder um 180° zu drehen oder komplett Abmontieren des Zusatzschildes.

    Die Polizei Blitzt hier nun ganz gerne mal. Mich würde interessieren welche Chancen man hätte, wenn man versucht das Anzufechten.



  • In Ö muss es zu jeder Beschränkung einen Beschluss geben.
    Wenn es den nicht gibt, bzw. wenn da noch "bei Nässe" drin steht, dann ist vollkommen egal ob das "bei Nässe" Schild abmontiert oder weggedreht wurde, dann gilt der Hunderter nicht (bzw. eben doch nur "bei Nässe").



  • Verstehe ich das richtig, dass das Zusatzschild um 90° zur Strasse hin gedreht wurde, so dass es insbesondere von der linken Spur noch lesbar ist?



  • Es wurde so gedreht das es Parallel zum Straßenverlauf verläuft, aber mit der Ausrichtung zur Straße hin (Schrift zeigte zur Straße. Ähnlich wie ein Einbahnstraßenschild).



  • Intuitiv würde ich sagen, das es nur zählt wenn es dir entgegen zeigt +/- 20°. Wenn es weggedreht ist kann man davon ausgehen das die Beschränkung aufgehoben wurde / Ein Straßenschild ist einem im Normalzustand immer aus Fahrtrichtung zugewandt. (Aber bestimmt gibt's trotzdem eine Klausel mit der sie dir so richtig ans Bein pinkeln können 😃 )



  • Hab mal ein wenig in richtung Verkehrsrecht gelesen. Scheinbar ist es so geregelt das alle Schilder als Ungültig gelten die nicht eindeutig in der STVO beschrieben sind (Gibt da auch schon ein haufen Urteile über falsche Beschilderungen da noch alte Schilder aufgestellt waren die aktuell in der STVO gar nicht mehr vorhanden sind z.B.: Anlieger .... Schilder).
    Aber gerade zum Thema "Temporär Weggeklappt" habe ich halt nix gefunden. Ansonsten könnte die Polizei ja ein haufen solcher Aktionen machen. Einfach mal vorrübergehend ein Schild wegklappen und schön abkassieren. Genau genommen könnten sich sogar Leute einen Spaß erlauben und das Schild weg bzw wieder hinklappen.
    Gerade bei so kurzfristigen Maßnahmen hat man ja enorme Probleme gewisse Sachen nachzuweisen.
    Nur als Beispiel: Ein Scherzkeks schnappt sich nen Schraubendreher und dreht das ganze wieder zur Fahrbahn hin (Ich glaube die Technische Hürde dazu ist Gering). Laut Beschilderung darf ich jetzt bei Sonne dort 150 Fahren. Ich werde nun damit geblitzt... wie bitte Weise ich jetzt mein eigentlich korrektes Verhalten nach?
    Ich bin prinzipiell der letzte der sich über das Blitzen an sich beschwert. Bzw über Geschwindigkeitbeschränkungen. Aber was mir nicht Passt ist Willkür was Einschränkungen betrifft nur um das Geldsäckel aufzufüllen. Und leider nehmen bei uns in der Region solche Sachen in letzter Zeit überhand. Da werden mal fix "Straßenschäden" festgestellt und ein 100 Schild aufgestellt und für ein paar Monate dort gezielt viel Geblitzt. Nach einer Weile sind die angeblichen Straßenschäden wie von Geisterhand verschwunden und das Schild ist weg (In wirklichkeit gabs wohl zu viele Beschwerden über das Ungerechtfertigterweise aufgestellt Schild).


  • Mod

    Musst du unbedingt schneller fahren, obwohl du weißt, dass eigentlich 100 gelten? Bloß weil die Beschilderung ein bisschen irreführend ist? Willst du dich wirklich auf ein Gerichtsverfahren für deine 20 kmh einlassen? Leuten mit dieser Einstellung: 😡 This is why we can't have nice things! Muss man denn jede gesellschaftliche Abmachung trotz besserem Wissens brechen, bloß weil man eventuell damit durchkommen könnte? 👎



  • SeppJ schrieb:

    Musst du unbedingt schneller fahren, obwohl du weißt, dass eigentlich 100 gelten? Bloß weil die Beschilderung ein bisschen irreführend ist? Willst du dich wirklich auf ein Gerichtsverfahren für deine 20 kmh einlassen? Leuten mit dieser Einstellung: 😡 This is why we can't have nice things! Muss man denn jede gesellschaftliche Abmachung trotz besserem Wissens brechen, bloß weil man eventuell damit durchkommen könnte? 👎

    Wo steht das ich so etwas tue?
    Wenn ich weiß das 100 Gelten, Fahr ich 100...Bin ja auch nicht betroffen. Das was mich stört ist das gezielt solche Gegebenheiten benutzt werden um Abzukassieren. Anstatt an wirklich gefährlichen Stellen zu blitzen, blitzt man halt lieber an "Ertragreichen" stellen. Wenn die Abgeschröpft sind, werden halt unter fadenscheinigen Begründungen neue Erfunden.
    Das geht sogar soweit das es scheinbar sogar offizielle Anordnungen bei uns gibt, wenn die Stadtkasse mal wieder leer ist, gezielt damit Geld zu "Erwirtschaften". Blitzen, abkassieren von Parksündern etc sollte aber dazu da sein das Leben sicherer zu machen anstatt Geld zu verdienen. Es ist aber so das gerade wirklich gefährliche Aktionen die nicht Automatisierbar ausgewertet werden können (Permanentes langsames Mittelspurfahren, fahren mit 150 und Anhänger der nur für 80km zugelassen ist, gefährliche Überholmanöver) nahezu kaum entdeckt und geahndet werden (Weil einzelne Polizeistreifen ja teuer sind). Aber der kleine Autofahrer der vielleicht mal ein Schild übersieht bzw es nicht für ernst nimmt weil das "Bei Nässe" schild weggeklappt ist, gleich zur Kasse gebeten wird weil man weiss, dass bei neuen Schildern/Gegebenheiten viele Fahrer (ausversehen) dagegen verstoßen.



  • Fedaykin schrieb:

    Jetzt hat das Straßenbauamt das "Bei Nässe" Schild zur Seite gedreht.

    Woher weißt du, dass das nicht einfach Vandalismus ist? Behörden haben eigentlich andere Mittel, um Verkehrsschilder ungültig zu machen. Außerdem liegt der Grund für den "bei Nässe"-Zusatz in der Fahrbahnbeschaffenheit und kann wohl kaum temporär wegfallen, so dass man das Schild eigentlich hätte dauerhaft ungültig machen, sprich: abmontieren, müssen.



  • Genau das ist ja das Problem.
    Es ist vom Straßenbauamt gemacht worden. Daher wird dort jetzt ja gezielt geblitzt. Aber woher weiß ich das es Legitim war das so zu machen. Ich vertrete ja auch die Meinung das es eindeutiger gemacht werden müsste. Wurde es aber nicht, und genau dieser Fakt wird ausgenutzt um Kasse zu machen.



  • Unabhängig davon, ob das Zusatzschild nun noch gültig ist oder nicht, wird man sich fragen müssen, ob es fahrlässig ist, anzunehmen dass die Gültigkeit weiter besteht (falls sie es nicht tut). Ich tendiere dazu das zu verneinen (beim ersten Mal durchfahren): Schilder verlieren ja ihre Gültigkeit nicht, wenn sie aufgrund höherer Gewalt nicht mehr gelesen werden können (typ. Fall: zugeschneite Schilder - der Ortskundige kann sich hier nicht rausreden, dass das Schild nicht lesbar war), umgekehrt ist es offensichtlich, dass es kaum Umstände macht, Schilder ganz abzumontieren (oder durchzustreichen), wenn sie ungültig gemacht werden sollen. Also nahme ich in der Regel an, dass ein schiefes aber noch lesbares Schild weiterhin gültig ist (und man muss sich ja innerhalb weniger Sekunden entscheiden und das auch nicht mit vollem Bewusstsein bzgl. dieser Frage). Auch Ordnungswidrigkeiten müssen mindestens fahrlässig begangen werden.



  • camper schrieb:

    (oder durchzustreichen)

    Interessant Sache, das dies wohl eindeutiger wäre als das Schild einfach Wegzuklappen. Dieses orangene Klebenband fürs "Durchstreichen" ist da sehr eindeutig und sagt eigentlich sofort aus:

    1.) Hier wurde etwas geändert.
    2.) Es kommt von offizieller Stelle.

    Ich denke da würden dann auch mehr Autofahrer drauf achten. Dann bliebe die Frage
    ob es gewollt wäre das viele diese änderungen Mitbekommen 😉
    Aktuell wurde das Zusatzschild nun abgenommen und daher wirds auch wieder Eindeutig. Ob die 100 dort Gerechtfertig sind oder nicht steht auf einen anderen Blatt.



  • Finde die Frage sehr legitim. Wenn ich vorher bei Trockenheit dort 130 fahren kann und das Nässeschild weggeklappt wird, sodass die 100 gelten, geht es ja nicht mehr.

    Und es ist in der Tat so, dass das zur Abzocke gemacht wird. Die Verkehrssicherheit ist selten der einzige Grund, weswegen Blitzer aufgestellt werden. Wenn das Schild umgeklappt wird und das von der Behörde gemacht ist, bestätigt es das. Denn das ist wirklich enorm irreführend.

    Übrigens ist es für die Umwelt wegen Bremsen und späterem Anfahren auch schlecht, wenn man 130 - 100 - 130 statt einfach 130 - 130 - 130 fährt, und eben für den Spritverbrauch. Auch die Unfallgefahr ist höher, wenn man plötzlich bremsen muss. Wenn da also grundlos oder nur zur Abzocke eine Tempolimitierung ist, hat das meines Erachtens mehr Nach- als Vorteile. 👎



  • Man bremst doch nicht um auf der Autobahn von 130 auf 100 zu kommen, da geht man einfach vom Gas runter.



  • Meinetwegen 180 oder 160. Und es hängt immer davon ab, von wie weit man das Schild sieht. Und wenn es bergab geht, braucht man auch Mal die Bremse. Beschleunigung braucht man nachher trotzdem wieder.



  • Dem späteren Beschleunigen steht aber gegenüber, dass man vorher, während man langsam von 130 auf 100 rollen lässt, kein Gas geben muss. Außerdem braucht man beim über 130 fahren mehr Sprit als beim 100 fahren.
    Wie weit man das Schild sieht ist auch egal, da die Beschränkung ja nicht ab dort gilt wo das Schild steht. Jedenfalls wurde mir das in der Fahrschule gesagt.



  • Ab wo soll es denn sonst gelten? - Ja es gibt einen kleinen Abschnitt den man noch zum Tempo reduzieren nutzen darf, aber eigentlich sagt das Schild bereits ab hier nur noch 100.



  • Gruum schrieb:

    Wie weit man das Schild sieht ist auch egal, da die Beschränkung ja nicht ab dort gilt wo das Schild steht. Jedenfalls wurde mir das in der Fahrschule gesagt.

    Es darf nicht unmittelbar hinter dem Schild geblitzt werden, den Geltungsbereich schränkt das aber nicht ein.

    StVO schrieb:

    § 41 Vorschriftzeichen
    (1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
    (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.

    In der Fahrprüfung kann ich nur davon abraten, diesen Spielraum auszunutzen 😉



  • Dem späteren Beschleunigen steht aber gegenüber, dass man vorher, während man langsam von 130 auf 100 rollen lässt, kein Gas geben muss.

    Das steht aber in keinem Verhältnis. Das wieder Hochbeschleunigen kostet mehr Sprit als man durchs Nicht-Gasgeben und kurzzeitig 100 fahren einspart (außer es ist sehr, sehr lange 100, was bei "100 bei Nässe"-Schildern aber nicht der Fall sein wird). Es ist immer am Besten eine Geschwindigkeit dauerhaft zu fahren statt ständig zu wechseln. Das sorgt für flüssigeren Verkehr, weniger Handlungsnotwendigkeit für Fahrer, weniger Irritationen, weniger Unfallgefahren durchs Bremsen, wenn es denn eben nötig ist uvm.

    Wenn die 100 da angebracht sind, schön. Wenn nicht, weil die nur Geld machen wollen, ist das in meinen Augen nicht verantwortbar. Und es gibt Stellen, an denen Geschwindigkeitsbegrenzungen Sinn machen, wohingegen es auch Stellen gibt, an denen ein Tempolimit sinnvoll wäre, es aber nicht vorkommt. Da hängt viel behördlicher Müll hinter. Wer den unbedingt schönreden möchte, bitte. 🙄 Aber ich lasse mir hier nicht verkaufen, dass das alles logisch und sauber durchdacht ist.



  • Eisflamme schrieb:

    Dem späteren Beschleunigen steht aber gegenüber, dass man vorher, während man langsam von 130 auf 100 rollen lässt, kein Gas geben muss.

    Das steht aber in keinem Verhältnis. Das wieder Hochbeschleunigen kostet mehr Sprit als man durchs Nicht-Gasgeben und kurzzeitig 100 fahren einspart.

    Ist das so? Woran liegt das?



  • Gruum schrieb:

    Eisflamme schrieb:

    Dem späteren Beschleunigen steht aber gegenüber, dass man vorher, während man langsam von 130 auf 100 rollen lässt, kein Gas geben muss.

    Das steht aber in keinem Verhältnis. Das wieder Hochbeschleunigen kostet mehr Sprit als man durchs Nicht-Gasgeben und kurzzeitig 100 fahren einspart.

    Ist das so? Woran liegt das?

    Weil Ausrollen kein Energie zurückgibt.


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