Bafög Zahlungsverzögerung



  • Du kriegst rückwirkend alles, was dir seit dem ersten Antrag zusteht.

    Beispiel:
    -Du hast bis zum ersten Oktober einen Brief geschickt: "Hallo, ich will Bafög!"
    -Im November sind alle Formulare und Nachweise (Steuererklärung der Eltern usw.) eingegangen.
    -Im Dezember hat das Amt alle Unterlagen überprüft und akzeptiert.

    In dem Fall kriegst du das Geld für Oktober bis Dezember auf einen Schlag überwiesen.



  • knivil schrieb:

    Es gilt das Datum des Antrags.

    aber ich wusste einfach nicht, wo in welchem Unterforum ich die Frage hier am besten stellen könnte

    Wie waere es, beim Amt selbst nachzufragen?

    Zyn! 😉

    Ja, nach 4 Wochen kannst Du Vorkasse erlangen. Allerdings möglich, dass Sie Dich dafür zur ARGE schicken. Wobei die Zeit abzogen wird, wo der Ball in deiner Spielhälfte liegt (Beibringen von weiteren Unterlagen), wobei die Terrortechnik die Etage hochzulaufen und zu nerven (Amtsvorsteher etc.), nach meiner Erfahrung ganz hilfreich ist.



  • Ambitious_One schrieb:

    obwohl man das vom Prinzip her rechtzeitig eingereicht hat

    Wenn man 8 Wochen vorher einreichen muss, dann hast du vom Prinzip her nicht rechtzeitig eingereicht. Die Frage ist, ob es da wirklich nur darum ging, das man das Geld fuer Monat x auch im Monat x bekommt, oder das man dieses Geld ueberhaupt bekommt. Natuerlich wird ein Amt eine Frist haben, nach der man fuer Monat x ueberhaupt nichts mehr bekommen kann und die kann natuerlich auch vor diesem Monat sein. Die Formulierung die du geschildert hast, deutet aber darauf hin, das es hier nicht so ist.



  • Naja, beim BAFöG ist das aber meiner Erfahrung nach irgendwo Standard. Einen Antrag von mir haben die damals 6(!) Monate lang bearbeitet. Das war ein einziges Hinhalten. Pro Brief ließen die sich locker 6 Wochen Zeit. Und wenn man dann 3x nacheinander die Mitteilung kriegt, ihnen würden noch X Unterlagen fehlen, die man ihnen allesamt bereits in mehrfacher Ausführung zugeschickt hat, dann fühlt man sich auch irgendwann verarscht.

    Mein Geld für den Antrag vom August hatte ich dann im März überwiesen bekommen. 6 Monate lang am Hungertuch nagen und mit Elterns Hilfe gerade so über die Runden kommen, und auf einmal 3500 Tacken auf dem Konto, ohne zu wissen, wohin damit. Gute Sache 👍



  • árn[y]ék schrieb:

    Mein Geld für den Antrag vom August hatte ich dann im März überwiesen bekommen. 6 Monate lang am Hungertuch nagen und mit Elterns Hilfe gerade so über die Runden kommen, und auf einmal 3500 Tacken auf dem Konto, ohne zu wissen, wohin damit. Gute Sache 👍

    Damit gibt es aber schnell Ärger, wenn man zuviel auf einen Haufen hat. Ein Kommiltone von mir bekam Stress mit dem Finanzamt, dass er angeblich beim BAFöG-Amt sein Barvermögen verschwiegen hätte, dabei handelte es sich nur um die Gelder, die er vom BAFöG-Amt erhalten hatte. Er musste mehrere Tausend Euro auf einen Schlag zurück zahlen und ein Bußgeld von 800 Euro. Gegen die Strafe hätte er auch vor Gericht ziehen können, aber wer weiß, wie lange das gedauert hätte.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Wer sein BAFöG anspart, wird bestraft, wer es verprasst, wird belohnt.



  • Vielen Dank für die durchaus positiven Antworten. 🙂

    @TGGC: Dort stand nur man sollte 8 Wochen vorher schicken, wenn man das BAFöG ohne Unterbrechung ausgezahlt bekommen möchte. Die Unterbrechung ist aber für mich nicht weiter schlimm, wenn man den möglicherweise fehlenden Monat noch hinterher ausbezahlt bekommt.

    So wie das hier viele geschrieben haben, so habe ich es mir auch gedacht, denn warum sollte man dafür bestraft werden, dass die solange zum Bearbeiten brauchen?

    Diese Bürokratie ist doch echt absurd. 2 Monate um 15 Zettel durchzuarbeiten und ja ich weiss auch, dass es viele sind, die beantragen. Aber, was dem Staat Geld kostet, wird selbstverständlich nicht schnell und möglichst unbürokratisch erledigt...



  • earli schrieb:

    Lange Rede, kurzer Sinn: Wer sein BAFöG anspart, wird bestraft, wer es verprasst, wird belohnt.

    Was auch wieder gefährlich ist. Denn die Kollegen prüfen dein Konto nach, und wenn man z.B. einen Monat vor Antragsstellung 1000€ mehr auf dem Konto hatte als zum Zeitpunkt der Antragsstellung, dann kommen wieder nette Briefe, wo man den Verbleib des Geldes erklären darf. Wie du es auch drehst und wendest, die versuchen bei jeder Gelegenheit, dir ans Bein zu pissen ...



  • árn[y]ék schrieb:

    Denn die Kollegen prüfen dein Konto nach, und wenn man z.B. einen Monat vor Antragsstellung 1000€ mehr auf dem Konto hatte als zum Zeitpunkt der Antragsstellung, dann kommen wieder nette Briefe, wo man den Verbleib des Geldes erklären darf. Wie du es auch drehst und wendest, die versuchen bei jeder Gelegenheit, dir ans Bein zu pissen ...

    Ist es wirklich schon so weit, dass die den Kontostand abrufen können 😕 Meines Wissens nach konnten die nur feststellen, wo man überall ein Konto hat.



  • Minimee schrieb:

    Ist es wirklich schon so weit, dass die den Kontostand abrufen können 😕 Meines Wissens nach konnten die nur feststellen, wo man überall ein Konto hat.

    Ja, können sie. Haben sie ja damals bei der von mir beschriebenen Geschichte gemacht. Wie gesagt, der Kommiltone wusste nicht, dass er was falsch gemacht hat, er hat alles angegeben, keine Jobs usw. gehabt. Als dann ein Jahr später die neue Antragsrunde kam, hatte sich nichts geändert, außer dass sich das BAFöG-Geld häufte.



  • Vor ~10 Jahren hatte ich auch ein Schreiben bekommen dass ich Bafoeg zurueck zahlen sollte. Ich hatte in einem Jahr Zinsen zusammengefasst von ~10 Jahren bekommen (waren glaube Zinsen von einem Bundesschatzbrief). Da wurde mir erklaert sie koennen nicht den Kontostand abfragen, sondern sie wissen nur wieviel Zinsen man erhalten hat im Jahr. Darueber haben sie dann errechnet wie viel Geld man auf dem Konto hat. Ich hatte dann einen Kontoauszug gefaxt und die Sache war erledigt.

    Zum Antragsdatum: Der Antragsmonat zaehlt. Du kannst den Antrag fuer den laufenden Monat bis zum Ende des Monats stellen. Also am 31.10. fuer den Monat Oktober.

    Zum Zurueckzahlen wegen Einmalzahlung wenn man ueber den Freibetrag kommt:

    § 28 Abs. 4
    Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt

    Man muss nur wieder bis zum Neuantrag unter den Freibetrag kommen liegen.


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