Gibt es ein Gesetz...



  • ... welches einen Hersteller zu einer minimalen Laufzeit eines Programms verpflichtet? Grund für mein Anliegen ist der shutdown von GFWL.
    Batman wird gerade nach Steamworks geportet und es kam mir der Gedanke, dass es hier keine Regelung gibt, wie lange Software lauffähig bleiben muss, bis das DRM abgeschaltet werden kann und die Software nicht mehr benutzbar ist.
    Batman ist ja nun im grünen Bereich für eine Zeit, zumindest solange bis Steam down geht, was nicht in Sicht ist.
    Aber wenn ich als bsp. nächstes Jahr Dark Souls kaufe und dann GFWL nach 2 Monaten abgeschaltet wird, dann habe ich ein wertloses Stück Software. Oder besseres Beispiel Bulletstorm. Das hat ein Always Online DRM mit Hilfe von GFWL.
    Oder es könnte jemand das Game am Tag bevor der Service down geht kaufen. Was ist mit dieser Person? Refunds wirds nicht geben.

    Sollte es hier neue Gesetze geben? Gab es Präzedenzfälle?
    Ich bin der Meinung diese Urteile müssten herbeigeführt werden und Gesetze angepasst oder geschaffen werden, damit hier endlich mehr Klarheit herrscht.
    Der Software Sektor wird IMHO vom Gesetzgeber sehr vernachlässigt.



  • Keine Ahnung ob SW unter Ware/Sache fällt, aber das wäre der erste Anhaltspunkt wo ich suchen würde:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

    Wenn die greift, dann sind 2 Jahre Pflicht. Bei Insolvenz, Firmenbankrott & Co mußt du deine Forderungen auf die Tabelle des Insolvenzverwalters setzen lassen, erwarten würde ich da aber nicht mehr viel. Wenn du sehr viel Glück hast, kann das Unternehmen wieder aus der Insolvenz geführt werden, aber überlicherweise werden insolvente Firmen zerlegt, daran verdient der Insolvenzverwalter mehr dran und der hat bei Insolvenz das sagen.

    In der Regel dürfest du beim Kauf aber darauf hingewiesen worden sein, dass das Produkt GFWL verwendet und dann gelten die dortigen Lizenzbestimmungen.

    Sollte es hier neue Gesetze geben?

    Wird es sicher mal geben, wenn es entsprechend schwere Fälle gibt.
    Aber wegen 10 € Spielen befasst sich kein Gericht.

    Gab es Präzedenzfälle?

    Keine Ahnung.
    Star Wars Galaxie wurde auch einfach abgeschaltet, frag mal die, die nen Account auf Lebenszeit hatten.



  • Der Software Sektor wird IMHO vom Gesetzgeber sehr vernachlässigt.

    Der Markt agiert Global und damit das etwas bringt, müßte das schon EU weit geregelt werden.

    Stardock hat z.b. bei Galactic Civilization 2 das DRM per Patch nachgeschoben.
    Auf der Retail Packung darauf hingewiesen, wie es die Verbraucherzentrale bei Steam erklagte, wurde man allerdings nirgends und es hat keinen interessiert,
    weil es der letzte Patch war und das Spiel schon alt war.
    Möglicherweise waren auch schon die zwei Jahre rum.



  • Ich bin kein Experte aber denke, dass es kein spezielles Gesetz gibt, die bestehenden generellen Gesetze über Kaufverträge etc. aber dir mit hoher Wahrscheinlichkeit (bei dem Zustand unserer Gerichte kann man das aber nie wissen) einen Refund einräumen werden.



  • In der Regel dürfest du beim Kauf aber darauf hingewiesen worden sein, dass das Produkt GFWL verwendet und dann gelten die dortigen Lizenzbestimmungen.

    Naja, so einfach ist es eben nicht. Zumindest nicht in DE. Denn hier werden ungültige AGB mit dem Gesetz ersetzt. Und wenn ich es einen Tag vor der Abschaltung kaufe, habe ich am nächsten Tag Pech gehabt? Ich denke nicht, dass es so einfach ist.

    Wird es sicher mal geben, wenn es entsprechend schwere Fälle gibt.
    Aber wegen 10 € Spielen befasst sich kein Gericht.

    Das Argument finde ich etwas daneben. Neu kosten Spiele auch 60€ und mit Season Pass kommt man auch schon auf 100€.
    Dass es diese später günstiger gibt, keine Frage.
    Aber ich finde dennoch, dass man sich nicht so einfach mit diesem Argument aus der Affäre stehlen kann.

    Ich bin kein Experte aber denke, dass es kein spezielles Gesetz gibt, die bestehenden generellen Gesetze über Kaufverträge etc. aber dir mit hoher Wahrscheinlichkeit (bei dem Zustand unserer Gerichte kann man das aber nie wissen) einen Refund einräumen werden

    Der Retailhandel kommt eigentlich seit Jahren mit seiner no refund policy bei geöffneter Software durch. Und die Frage ist, wie lange soll sowas gelten? Wie lange muss man dem Kunden Zeit geben die Software ausgiebig zu nutzen oder zu aktivieren etc? Seien es nun Spiele oder Betriebssysteme oder andere Software.



  • Scorcher24 schrieb:

    In der Regel dürfest du beim Kauf aber darauf hingewiesen worden sein, dass das Produkt GFWL verwendet und dann gelten die dortigen Lizenzbestimmungen.

    Naja, so einfach ist es eben nicht. Zumindest nicht in DE. Denn hier werden ungültige AGB mit dem Gesetz ersetzt. Und wenn ich es einen Tag vor der Abschaltung kaufe, habe ich am nächsten Tag Pech gehabt? Ich denke nicht, dass es so einfach ist.

    Es macht auch einen Unterschied ob du das im Laden oder online gekauft hast.

    Online hast du ganz schlechte Karten, den Verkaufvertrag kannst du da in der Regel vorher einsehen.

    Wird es sicher mal geben, wenn es entsprechend schwere Fälle gibt.
    Aber wegen 10 € Spielen befasst sich kein Gericht.

    Das Argument finde ich etwas daneben. Neu kosten Spiele auch 60€ und mit Season Pass kommt man auch schon auf 100€.
    Dass es diese später günstiger gibt, keine Frage.
    Aber ich finde dennoch, dass man sich nicht so einfach mit diesem Argument aus der Affäre stehlen kann.

    Wenn du betroffen bist, dann kannst du ja Klagen und den ersten Fall schaffen.
    Allerdings denke ich, dass Gerichte wichtigeres zu tun haben, als sich wegen 10 € rumzustreiten und Leute damit zu beschäftigen die nen Stundenlohn von > 100 € haben.

    Die Verbraucherzentrale hat da bessere Chancen als du, frage mal die, denn die klagt im Auftrag aller, was somit auch die Schadenssumme höher macht.

    Der Retailhandel kommt eigentlich seit Jahren mit seiner no refund policy bei geöffneter Software durch.

    SW zählt halt als Lizenz, nicht als Ware.
    Deinen Mobilfunklizenzvertrag mit daran gekoppelten Handy kannst du ja auch nicht mehr umtauschen, nur weil dir das Handy doch nicht gefällt.

    Und die Frage ist, wie lange soll sowas gelten? Wie lange muss man dem Kunden Zeit geben die Software ausgiebig zu nutzen oder zu aktivieren etc? Seien es nun Spiele oder Betriebssysteme oder andere Software.

    Also ich bin ja auf den 8.4.2014 gespannt, da endet der Supportzeitraum von Windows XP.
    http://support.microsoft.com/lifecycle/?ln=en-gb&c2=1173

    Ob man dann noch WinXP aktivieren kann?
    Das wird spannend werden, sollte MS den Telefondienst abschalten.
    Und sollte MS im Falle eines Rechtsstreits gewinnen, dann werden die anderen Softwarehersteller machen was sie wollen.

    Übrigens. Letzte Woche habe ich WinXP Prof mit SP3 neu auf meinem Zweitrechner installiert.
    Die manuelle Windows Update Funktion also der Aufruf der Webseite war nicht mehr zugänglich.

    Die einzige Möglichkeit war, den automatischen Updateservice einzuschalten und dann Windows XP 1 h lang ungeschützt am Netz hängen zu lassen, biss der Updateprozess angestoßen wird und nachschaut, ob es irgendwelche Pakete gibt.

    Man konnte diesen leider auch nicht durch ein Umstellen der Systemzeit bescheißen.

    http://support.microsoft.com/kb/306525/de



  • Scorcher24 schrieb:

    Und die Frage ist, wie lange soll sowas gelten? Wie lange muss man dem Kunden Zeit geben die Software ausgiebig zu nutzen oder zu aktivieren etc? Seien es nun Spiele oder Betriebssysteme oder andere Software.

    Das wird wohl ein Gericht festzulegen haben, aber ich schätze, dass die meisten Gerichte 2 Monate nicht für ausreichend halten würden.



  • Scorcher24 schrieb:

    ... welches einen Hersteller zu einer minimalen Laufzeit eines Programms verpflichtet?

    Ich dachte schon jetzt kommt was interessantes. Eine Diskussion um gesetzlich vorgeschriebenees Profiling und Performanceoptimierungen. Schade, dass es doch nur um irgendwelchen DRM-Unrat ging. Kauf das Zeug halt nicht.

    Haswell schrieb:

    Aber wegen 10 € Spielen befasst sich kein Gericht.

    Doch, klar. Und zwar sobald jemand bereit ist wegen 10 € zu klagen.


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