Unfertige Auftragsarbeit?
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Meine Eltern/Mutter haben sich anfang des Jahres eine neue Einbauküche gegönnt. Eig. nichts besonderes, sollte man meinen... Doch leider warten wir noch immer auf die Endmontage einer nicht richtig schließenden Schublade, Sockelleisten und einer Seitenblende (das Teil zwischen Schrank und Wand). Ein allerdings erst nach Vormontage der Küche bestellter Küchentisch wurde auch noch nicht geliefert was aber auch schon wieder Monate her ist.
Meine Eltern sind zZt. relativ im Stress und haben mich gebeten, dass ich mich um das Problem kümmern soll, weil wir im Freundeskreis schon mit dem BER verglichen werden . Leider haben wir (noch) keine Rechtsschutzversicherung. Reicht es, wenn ich einen Brief schreibe und eine Frist zur Endmontage stelle und nach Ablauf rechtliche Schritte einleite
Das Teil ist eine Markenküche und sowohl der Hersteller als auch der Händler existieren noch
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Also angenommen dass dieser Schritt noch nicht unternommen wurde, und der Händler nicht gleich 100km entfernt ist...
Ich würde erstmal persönlich zum Händler gehen und die fragen wie sie sich die Sache vorstellen.
Klar zu verstehen geben dass man das für ne komplette frechheit hält, aber idealerweise ohne ausfallend oder all zu laut zu werden.
Mit dem Chef sprechen.
Und dann einen (zeitnahen) Termin ausmachen wann das Zeug geliefert wird.Wenn auch das nix hilft dann Brief schreiben.
Bei der Formulierung kann ich nicht behilflich sein. Aber vielleicht weiss ja jmd. anderer welche Formulierung man reinschreiben muss damit das rechtlich auch nur irgend eine Relevanz hat. (Da können oft sehr "unscheinbare" Unterschiede wichtig sein, z.B. "bis zum XYZ" vs. "binnen XYZ").junta schrieb:
mit dem BER verglichen werden
BER?
hä?
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hustbaer schrieb:
BER?
hä?Flughafen Berlin-Brandenburg
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junta schrieb:
Leider haben wir (noch) keine Rechtsschutzversicherung. Reicht es, wenn ich einen Brief schreibe und eine Frist zur Endmontage stelle und nach Ablauf rechtliche Schritte einleite
Schau mal nach "In Verzug setzen". Wenn der Gegner in erstmal Verzug ist, zahlt er auch alle Deine Anwaltkosten und Brimborium.
Gelegentlich komme ich an eine Windnase im Internet/Ebay/Amazon, die nicht liefert oder falsch geliefert hat und wenn es zu keiner Einigung kommt, schrebsele ich was und maile sowas wie "Ich fühle mich betrogen (wenn Falschangaben im Angebot waren (Er soll "Betrug" lesen und wissen, was ihn das persönlich kostet)), und daß ich ihn in Verzug setze und ab dann er meine Anwaltskosten zu zahlen hat und ich dann rechtliche Schritte einleite. Damit ist es kein Spiel mehr, wer sich den besseren Anwalt leisten kann, sondern er hat einfach schon verloren, und kann nur noch die Kosten senken, indem er endlich wie ein ehrlicher Geschäftsmann agiert. In der Mail kündige ich an, die Mail als Kopie per Fax zu senden. Damit opfere ich nur 7ct statt eines ganzen Einschreibens (Fax-Sendebestätigung zieht auch), und mache auch nochmal deutlich, daß ich nicht gewillt bin, außer den 7ct noch eigenes Geld auszugeben. Alles weitere zahlt er.
Hat bei mir bisher immer geklappt. Gegen Banken und Versicherungen gehts natürlich nicht, da muss man erwarten, daß sie einfach zum Abschrecken bis in die letze Instanz gehen.
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Ferigküchen kannst Du noch bei den Verbraucherschützern anfragen:
http://www.vz-nrw.de/home
Rechtsberatung kostet 27 €.
Fragen kostet erst mal gar nichts ...
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hustbaer schrieb:
Also angenommen dass dieser Schritt noch nicht unternommen wurde, und der Händler nicht gleich 100km entfernt ist...
Die hatten leider erst heute wieder offen, aber den Weg hätt ich mir auch schenken können. Musste man sich früher auch schon mit solchen unehrenhaften Händlern/Lieferanten rumschlagen
Ich schick jetzt mal ein FAX!
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Okay, scheinbar bewegt sich schon etwas. Aber noch bin ich skeptisch