Software auf den Markt werfen - Mit DRM oder ohne?
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Braucht man heutzutage DRM Maßnahmen im eigenen SW Produkt?
Für welche der beiden Auswahlmöglichkeiten würdet ihr euch entscheiden?
PS: Es stehen ganz bewusst nur diese zwei zur Verfügung.
Antworten wie "bringt eh nichts" sind wenig hilfreich, daher zählen die nicht.
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Du hättest besser eine Umfrage einbauen sollen.
-> C: Wenn der DRM Sinn macht, z.B. bei kommerzieller Software die viel gefragt ist, sollte er auch verwendet werden. Bei Software, die so speziell ist, dass nur gewisse Firmen diese einsetzen würden, würden diese die Software auch bezahlen. Somit ist an der Stelle ein DRM nicht notwendig.
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Worauf willst du hinaus? Willst du selber eine Software auf den Markt werfen? Kommt drauf an, was für eine Software. Wir schreiben z.B. Software, die von paar hundert oder paar tausend großen Kunden benutzt wird. Da steckt sehr viel Customizing und Consulting drin. Da brauchen wir kein DRM, da würde keiner auf die Idee kommen, die Software zu klauen. Und wenn das eine kleine Firma doch macht und selber damit zurechtkommt, dann ist es halt so, interessiert uns auch nicht wirklich. Wenn du aber eine Software für 5€ für den Massenmarkt schreiben willst, wär DRM wohl sinnvoller, auch wenn es viele nicht mögen und die Software deswegen grundsätzlich nicht kaufen würden.
Musst halt bedenken, ein Kunde kauft wirklich dein Produkt, du gehst pleite und er kanns nicht mehr nutzen. Warum sollte man sowas kaufen?
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DRM Frage schrieb:
Antworten wie "bringt eh nichts" sind wenig hilfreich, daher zählen die nicht.
Nun ja, wenn's nichts bringt dann kann man es auch gleich lassen und seine ehrlichen Kunden nicht nerven. Insofern ist das schon irgendwie eine gültige Antwort. Allerdings kann man DRM natürlich so designen, dass es etwas bringt. Heißt, ein wichtiger Teil der Software läuft auf einem Server, da gibt's dann nichts mehr zu cracken. Klar, sowas kann geleakt oder emuliert werden, aber das ist dann schon eine ganz andere Nummer. Ist halt die Frage, ob man seinen Kunden das antun will, weil das erfordert dann prinzipiell auch online-Zwang. Am besten mit irgendeinem Feature mischen, dann verkauft sich das besser. (Siehe Diablo 3 AH - oh das soll ja abgeschafft werden.
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Hinzu kommt auch noch, daß die Software bei einer Insolvenz der Herstellerfirma nicht mehr weiterbenutzt werden kann.
Wenn das eine Software ist, nicht so ohne weiteres durch ein anderes Programm ersetzt werden kann, wird sich da kaum ein Unternehmen darauf einlassen.
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@DRM - bitte nicht.
Deshalb bin ich der Meinung, das ein Softwarehersteller, der mit Software mit DRM ausliefert immer einen "Non-DRM" patch haben sollte, den er im Ernstall jedem Kunden anbietet.
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DRM - bitte nicht. schrieb:
Hinzu kommt auch noch, daß die Software bei einer Insolvenz der Herstellerfirma nicht mehr weiterbenutzt werden kann.
Wenn das eine Software ist, nicht so ohne weiteres durch ein anderes Programm ersetzt werden kann, wird sich da kaum ein Unternehmen darauf einlassen.
Tja, du müßtest eben in den USA leben, dann dürftest du das DRM Zeugs in so einem Fall entfernen:
Im November 2006 hat die Library of Congress der USA einer dauerhaften Ausnahme bezüglich des DMCA zugestimmt, welche das Umgehen eines Kopierschutz von Software erlaubt, welche nicht länger vom Urheberrechtsinhaber verkauft oder unterstützt wird (Abandonware), also eine Archivierung und digitale Erhaltung ohne Angst vor Rechtsverfolgung nicht möglich ist.[5]
http://de.wikipedia.org/wiki/Reverse_Engineering
Übrigens ist eine Insolvenz kein Ende der Firma. Die Insolvenz könnte auch nur übergangsweise sein.
Insofern muss man da aufpassen ob die Firma nur in Insolvenz ist, also Insolvenz angemeldet hat, oder vollständig vom Markt verschwunden ist.Damit diese USA Reverse E. Regelung greift muss die Firma vom Markt verschwunden sein.
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Zieh in die USA schrieb:
DRM - bitte nicht. schrieb:
Hinzu kommt auch noch, daß die Software bei einer Insolvenz der Herstellerfirma nicht mehr weiterbenutzt werden kann.
Wenn das eine Software ist, nicht so ohne weiteres durch ein anderes Programm ersetzt werden kann, wird sich da kaum ein Unternehmen darauf einlassen.
Tja, du müßtest eben in den USA leben, dann dürftest du das DRM Zeugs in so einem Fall entfernen:
Im November 2006 hat die Library of Congress der USA einer dauerhaften Ausnahme bezüglich des DMCA zugestimmt, welche das Umgehen eines Kopierschutz von Software erlaubt, welche nicht länger vom Urheberrechtsinhaber verkauft oder unterstützt wird (Abandonware), also eine Archivierung und digitale Erhaltung ohne Angst vor Rechtsverfolgung nicht möglich ist.[5]
Ok, aber nicht jedes DRM-Zeugs ist entfernbar. Außerdem, wenn notwendige Teile der Software über einen fremden Server laufen, hilft das auch nicht.
Daß es im Falle einer Insolvenz einen Rechtsnachfolger geben, ist ok, in der Praxis sieht es aber nicht selten so aus, daß in der insolventen Firma erstmal nix mehr geht, bis irgendwann der Insolvenzverwalter den Durchblick hat.
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DRM - bitte nicht. schrieb:
Ok, aber nicht jedes DRM-Zeugs ist entfernbar.
Doch, die frage ist eher, ob auch alles DRM Zeugs hinzufügbar ist. -> Stichwort Software die auf dem Server läuft und notwendig ist. Also z.B: wie bei AFAIK Sim City.
Außerdem, wenn notwendige Teile der Software über einen fremden Server laufen, hilft das auch nicht.
Deswegen ja die Frage, ob auch alles hinzufügbar ist.
Entfernen geht immer, hinzufügen ist viel schwieriger.
Theoretisch ist es natürlich möglich, keine Frage.Daß es im Falle einer Insolvenz einen Rechtsnachfolger geben, ist ok, in der Praxis sieht es aber nicht selten so aus, daß in der insolventen Firma erstmal nix mehr geht, bis irgendwann der Insolvenzverwalter den Durchblick hat.
Bei einer Insolvenz ist es eh bereits zu spät für so einen Patch.
Selbst wenn der Patch schon seit Anbeginn des Produkts im Tresor fix und fertig ist und existiert darf der Geschäftsführer den dann nicht mehr Veröffentlichen.Denn der Insolvenzverwalter hat das sagen und der muss die Pfründe sichern.
Wenn der der Meinung ist, dass die Software weniger wert ist, wenn erstmal so ein Patch in freier Wildbahn ist, dann wird der ihn nicht freigeben und der Chef der dagegen handelt wird mit einer Schadensersatzforderung rechnen müssen, denn eine Firma die in Insolvenz ist, hat ja Gläubiger und wenn der Chef potentielle Pfründe kaputt macht, dann haftet der im Worst Case Fall.Also nur weil es technisch möglich wäre, bedeutet es nicht, dass es juristisch möglich/sinnvoll ist.
Ein Chef müsste also VOR der Insolvenz den Patch freigeben, aber das macht ja keiner, denn vor der Insolvenz versucht man die Firma ja noch zu retten und ist Optimist. Nach dem Insolvenzantrag darf er nicht mehr.
Außerdem könnte so eine Patchrausgabe als Signal verstanden werden, dass die Firma bald in Insolvenz geht, wenn es bei der Firma eigentlich nicht üblich ist, oder noch schlimmer, in den Verträgen vereinbart wurde, dass ein Patch rauskommt, falls die Firma in Insolvenz geht.